Schadenfreiheitsklassen beim Motorrad
Unfallfreies Fahren wird belohnt: Mit jedem schadenfreien Jahr steigst Du um eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf. Gleichzeitig steigt damit auch meistens der Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.
Die Schadenfreiheitsklassen werden für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berechnet. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen, da Du als Fahrer nur begrenzt Einfluss auf einen Schaden hast (wie z. B. Wildunfall, Hagelschaden und Diebstahl). Der Beitragssatz in der Teilkasko beträgt somit immer 100 Prozent.
Die Rabattgestaltung in der SF-Klassen unterscheidet sich je nach Versicherer.
Beitragssatz in den verschiedenen SF-Klassen bei CosmosDirekt
Schadenfreie Jahre | SF-Klasse | Kfz-Haftpflicht | Vollkasko |
---|---|---|---|
20 und mehr | SF 20 | 22 % | 24 % |
19 | SF 19 | 23 % | 25 % |
18 | SF 18 | 23 % | 25 % |
17 | SF 17 | 24 % | 26 % |
16 | SF 16 | 24 % | 26 % |
15 | SF 15 | 24 % | 27 % |
14 | SF 14 | 25 % | 27 % |
13 | SF 13 | 25 % | 28 % |
12 | SF 12 | 26 % | 28 % |
11 | SF 11 | 27 % | 29 % |
10 | SF 10 | 28 % | 30 % |
9 | SF 9 | 29 % | 31 % |
8 | SF 8 | 30 % | 32 % |
7 | SF 7 | 31 % | 33 % |
6 | SF 6 | 33 % | 35 % |
5 | SF 5 | 35 % | 37 % |
4 | SF 4 | 37 % | 39 % |
3 | SF 3 | 40 % | 42 % |
2 | SF 2 | 44 % | 45 % |
1 | SF 1 | 50 % | 50 % |
- | SF ½ | 68 % | 70 % |
- | 0 | 92 % | 92 % |
- | M | 142 % | 106 % |
Die Einstufung als Fahranfänger
Bei der Motorradversicherung gilt der gleiche Grundsatz wie bei der Autoversicherung: Fahranfänger zahlen höhere Beiträge als Personen mit größerer Erfahrung. Denn das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist in den ersten Jahren deutlich höher. Wer nach der Führerscheinprüfung sein Motorrad versichert, muss in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten. Allerdings sinkt bereits nach einem schadenfreien Jahr der Beitrag erheblich.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Unter bestimmten Umständen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Das gilt beispielsweise bei Versicherungs- und Fahrzeugwechsel. Es ist zudem möglich, die SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen.
Schadenfreiheitsklasse einfach erklärt von CosmosDirekt

Schadenfreiheitsklasse bei Unterbrechung des Vertrags
Saisonkennzeichen bieten die Möglichkeit, im Herbst und Winter die Versicherungsbeiträge und Steuern für das Motorrad zu sparen. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz mit Saisonkennzeichen mindestens 180 Tage im Jahr bestehen sollte. Wenn das gewährleistet ist, stuft dich die Versicherung bei schadenfreiem Verlauf in eine bessere Klasse ein. Wie sich eine längere Unterbrechung auswirkt, hängt von der Dauer und der Versicherungsgesellschaft ab:
- Beträgt sie weniger als 6 Monate, wird die Zeit wie eine schadenfreie Periode behandelt. Es ist daher möglich, auch bei Unterbrechung in der Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen.
- Dauert die Unterbrechung zwischen 6 und 12 Monate, bleiben Schadenfreiheitsklasse und -rabatt unverändert.
- Bei Unterbrechungen von mehr als 12 Monaten können sich die Regeln der Versicherungsgesellschaften unterscheiden. Bei einigen Policen wird die SF-Klasse auch nach einer Pause von über einem Jahr beibehalten.
- Dauert die Unterbrechung länger als 7 Jahre an, wird meist der schadenfreie Verlauf übernommen, wenn das Fahrzeug bei der Versicherungsgesellschaft, bei der es vor der Unterbrechnung versichert war, wieder versichert wird oder der bisherige Versicherer dem neuen Versicherer die schadenfreie Zeit bestätigt.
Die Motorradversicherung und die Prozente im Schadenfall
Ein Schadenfall führt zu einer Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Rückstufung wird für das folgende Versicherungsjahr vorgenommen. Die Höhe des Schadens ist dabei nicht wichtig. Was zählt, ist die Anzahl der Schäden innerhalb der Vertragslaufzeit. Mehrere kleine Schäden wirken sich daher nachteiliger aus als ein großer Schaden. Eine Rückstufung und die Folgen für die Beitragshöhe kündigen Versicherer in einem Bescheid bei der Schadenregulierung an.
Rabattschutz und Rückkauf eines regulierten Schadens
Gegen Aufpreis bieten einige Versicherer einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser gewährleistet, dass du trotz regulierten Schadenfalls in der gleichen Schadenfreiheitsklasse bleibst. Bei einem Wechsel wird der bestehende Rabattschutz allerdings nicht zwangsläufig vom neuen Versicherer anerkannt. Ausführliche Informationen zum Wechsel der Motorradversicherung findest Du in unserem Ratgeber Motorradversicherung wechseln.
Außerdem besteht häufig die Möglichkeit, den Schaden nachträglich „zurückzukaufen“. Bei einem solchen Vorgang zahlt der Versicherer zunächst die Kosten. Der Versicherungsnehmer hat danach die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums den gezahlten Betrag zu begleichen und so die Rückstufung für den folgenden Versicherungsbetrag zu vermeiden.
Fazit: Das Wichtigste zu Schadenfreiheitsklassen beim Motorrad
Je länger Du ohne Schaden unterwegs sind, umso höher wirst Du in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Ein Schaden führt dagegen zur Rückstufung. Das System wird bei der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung angewendet. Damit funktioniert es ebenso wie bei der Pkw-Versicherung, allerdings werden für Auto und Motorrad unterschiedliche Rabatt-Tabellen geführt. Wer mit einem Saisonkennzeichen fährt, kann ebenfalls in der Schadenfreiheitsklasse aufsteigen, wenn der Versicherungsschutz mindestens 180 Tage im Jahr besteht.
Da Fahranfänger noch keinen schadenfreien Verlauf aufweisen, werden sie in der SF-Klasse 0 eingestuft. Allerdings kannst auch Du bei der ersten Motorradversicherung von Rabatten profitieren. So lässt sich beispielsweise oftmals das Motorrad als Zweitfahrzeug der Eltern eintragen. In einem solchen Fall wird häufig ein Rabatt gewährt. Wer bereits einen Pkw-Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft hat, kann für das Motorrad oftmals einen ermäßigten Beitrag erhalten. Bei Fahrzeug- und Versicherungswechsel wird der bisherige Schadenfreiheitsverlauf anerkannt. Zudem ist es unter Umständen möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt an eine andere Person zu übertragen.
Bei einem Schadenfall wird die Herabstufung im folgenden Versicherungsjahr wirksam. Um diese zu vermeiden, können Versicherungsnehmer gegen einen Aufpreis einen Rabattschutz in die Police aufnehmen oder für den regulierten Schaden nachträglich aufkommen. Bei einem Wechsel der Versicherung wird der Rabattschutz oftmals nicht anerkannt. In dem Fall solltest Du unter Berücksichtigung der neuen Schadenfreiheitsklasse abklären, ob sich der Versicherungswechsel lohnt.