Viele Motorradfahrer zahlen zu hohe Prämien für ihre Motorradversicherung. Dabei besteht mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit, die Motorradversicherung zu wechseln. Vielen ist nicht bewusst, dass sich die Versicherungskonditionen im Laufe der Jahre verändert haben, oder sie scheuen den vermeintlich großen Aufwand. Dabei ist ein Wechsel alles andere als aufwendig – wenn Du geordnet vorgehst und die Kündigungsfristen einhältst. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Wechseln der Motorradversicherung. Produktinformationen zur Motorradversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Wie kündige ich meine Motorradversicherung?
Anders als viele vermuten steht die Kündigung der bestehenden Motorradversicherung am Anfang des Wechselprozesses. Für den Wechsel ist es wichtig, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist der Police zu kennen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Du nicht rechtzeitig kündigst und somit Deine Motorradversicherung nicht wechseln kannst. Diese Reihenfolge hat sich beim Wechsel der Motorradversicherung bewährt:
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist klären
- Kündigung der bestehenden Motorradversicherung
- Versicherungsangebote vergleichen
- Neue Police abschließen
Was ist beim Vergleich zu beachten?
Der Beitrag ist ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einer Motorradversicherung – sie sollte aber nicht das einzige sein. Besonders bei vermeintlichen "Versicherungsschnäppchen" solltest Du genau hinschauen. Oft enthalten diese Tarife nur einen Basis-Schutz und wichtige Leistungen sind nicht enthalten. Die Deckungssumme sollte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung 100 Mio. Euro betragen. Ansonsten besteht das Risiko einer Unterversicherung. Beim Vergleich der Angebote ist auch zu berücksichtigen, welche Selbstbeteiligung die Police bei der Kaskoversicherung vorsieht. Eine weitere wichtige Leistung bei der Kaskoversicherung ist der Verzicht des Versicherers auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Diese Klausel sollte in Deiner Motorradversicherung enthalten sein.
Stell für den Vergleich eine Liste mit Leistungen auf, die Dein Versicherungsschutz umfassen sollte. Dazu können beispielsweise eine Mallorca-Police oder ein erweiterter Wildschadenschutz gehören. Diese Tarifoptionen und Leistungen können relevant sein:
- Deckungssumme bei Sach- und Vermögensschäden
- Deckungssumme bei Personenschäden
- Leistungen bei grober Fahrlässigkeit
- Mallorca-Police
- Erweiterter Wildschaden-Schutz
- Erweiterter Naturgewalten-Schutz
Wie lange ist die Laufzeit der Motorradversicherung?
Die Laufzeit der Motorradversicherung beträgt in aller Regel ein Jahr. Unter Berücksichtigung der Frist ist die Police zum Ende der Laufzeit kündbar. Wenn die Frist verstreicht, wird die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Darüber hinaus bestehen für jeden Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen Sonderkündigungsrechte. Die Kündigung der Versicherung muss immer schriftlich erfolgen. Wer einen Wechsel zum Ende der Vertragslaufzeit anstrebt, muss die Kündigung nicht begründen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss das Schreiben dagegen begründet werden.
Der reguläre Wechsel
Der reguläre Wechsel erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit. Wenn die Motorradversicherung das gesamte Jahr abdeckt, fällt das Vertragsende auf das Ende des Jahres. Die Kündigung der bestehenden Police muss dann zum Jahresende erfolgen. Die 1-monatige Kündigungsfrist vor der Hauptfälligkeit eingerechnet, fällt der Stichtag für die Kündigung auf den 30. November. Wenn die Kündigung danach beim Versicherer eingeht, ist sie unwirksam. Das Datum des Poststempels zählt nicht. Um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich rechtzeitig angekommen ist, solltest Du diese per Einschreiben mit Rückschein schicken.
Kein Sonderkündigungsrecht trotz Beitragserhöhung
Nicht bei jeder Prämienerhöhung bekommt ein Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Motorradversicherung zu wechseln. In den folgenden Fällen hast Du kein Sonderkündigungsrecht:
- Niedrigere Schadenfreiheitsklasse und damit geringerer Rabatt infolge eines regulierten Schadens aus dem Vorjahr
- Höhere Beiträge infolge einer gesetzlichen Änderung oder Vorgabe (z.B. Anhebung der Versicherungssteuer)
- Beitragserhöhung nach einem Wechsel des Wohnortes wegen Einstufung in eine höhere Regionalklasse
Der außerordentliche Wechsel
Unter bestimmten Voraussetzungen entsteht für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er unabhängig von der vertraglichen Restlaufzeit kündigen kann. Dabei sind vor allem zwei Gründe ausschlaggebend:
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
- Sonderkündigung im Schadenfall
Die Prämienerhöhung muss einseitig durch den Versicherer erfolgen. So entsteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Motorrad oder der Wohnort in eine teurere Typklasse eingeordnet wurde. Wer dagegen neue Leistungen in die Police aufnimmt (wodurch es zu einer Erhöhung des Beitrags kommt), erhält kein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall besteht für beide Vertragsseiten. Daher kann auch das Versicherungsunternehmen innerhalb der festgelegten Frist das Vertragsverhältnis beenden.
Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen wechseln
Bei Saisonkennzeichen für Motorräder kann die Hauptfälligkeit auf den Jahresbeginn fallen. Der letzte Tag für die Kündigung ist der 30. November. Es ist aber auch möglich, dass die Hauptfälligkeit mit der Motorradsaison beginnt. Diese geht häufig vom 1. April bis zum 31. Oktober. Der Stichtag ist dann unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist der 28. Februar.
Fazit zum Wechsel der Motorradversicherung
Motorradfahrer können mit einem Versicherungswechsel oftmals mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Wer beim Wechsel systematisch vorgeht und Fristen beachtet, hält den Aufwand in Grenzen. Neben der Beitragshöhe sind Leistungen wie die Deckungssumme der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit und erweiterte Leistungen wichtige Faktoren für die Wahl der neuen Police.
Bei der Kündigung sind vor allem die Fristen und die Art der Kündigung zu berücksichtigen. Eine reguläre Kündigung erfolgt zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit. An welchem Tag die Kündigungsfrist endet, hängt maßgeblich davon ab, ob sich der Versicherungsschutz auf das ganze Kalenderjahr oder nur die Motorradsaison erstreckt:
- Bei einer ganzjährigen Motorradversicherung fällt das Vertragsende auf das Ende des Kalenderjahres. Der letzte Tag für den Eingang der Kündigung ist der 30. November.
- Bei Versicherungsschutz für die Motorradsaison können Verträge auch am 31. März enden. Stichtag für die Kündigung ist dann der 28. Februar. In Sonderfällen kannst Du Deine Police unabhängig vom Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Voraussetzung dafür ist eine durch den Versicherer veranlasste Beitragserhöhung oder ein regulierter Schadenfall. Wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt und sich infolgedessen die Beiträge erhöhen, entsteht kein Sonderkündigungsrecht.