Motorrad zulassen

Schnell & einfach erklärt!

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Der Kaufvertrag ist unterschrieben und das Motor­rad gehört Dir. Jetzt fehlt nur noch eine Motorradversicherung und die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Dabei muss aber Einiges beachtet werden. Viele Motorradfahrer möchten das Motorrad im Winter abmelden. Wie dies am besten gemacht wird, erklären wir ebenfalls in unserem Ratgeber. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum anmelden und abmelden eines Motorrads. Produkt­informationen zur Motorrad­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Erklärvideo zum Thema Motorrad-Zulassung

Welche Doku­mente und Unter­lagen sind erfor­der­lich?

Selbst erfahrene Motorradfahrer vergessen gerne einmal, was sie benötigen, um ihr Motorrad zuzulassen, umzumelden oder abzumelden. Häufig liegt der letzte Besuch in der Zulassungsstelle schon länger zurück. In dieser Zeit geraten die Informationen nicht nur in Vergessenheit, manchmal haben sich die gesetzlichen Richtlinien auch geändert. Deshalb sollte vor jeder An- oder Ummeldung noch einmal genau geprüft werden, ob alle benötigten Unterlagen herausgesucht sind. Wer lange kein Motorrad mehr zugelassen hat, wird vielleicht sogar noch von der „Doppelkarte“ sprechen. Sie diente dazu, die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung nachzuweisen. Die Doppelkarte wurde 2002 von der Versicherungs­bestätigung in elektrischer Form (eVB) abgelöst.

Die eVB-Nummer ist ein alphanummerischer Code wie z. B. „COS6D6“, der beim zukünftigen Versicherer angefordert werden kann. Wenn Du mehr über die eVB-Nummer wissen möchtest, kannst Du alles Wissenswerte im Ratgeber eVB-Nummer anfordern: elektronische Versicherungsbestätigung-Nummer nachlesen.

Die Umstellung hat in erster Linie Vorteile für den Fahrzeughalter. Das elektronische Verfahren erspart Zeit. Der Bestätigungscode für den bestehenden Versicherungsvertrag wird oft kurzfristig per E-Mail, SMS aufs Handy oder telefonisch übermittelt. Danach kann es schnell auf die Zulassungsstelle gehen. Liegen auch die anderen Unterlagen vor, ist die Zulassung des Motorrads vergleichsweise schnell erledigt. Mit der eVB-Nummer greift die Zulassungsstelle auf die zentrale Datenbank der deutschen Kfz-Versicherer zu. Auf diesem Weg erhält die Behörde sofort alle erforderlichen Versicherungsangaben.

Aufpassen solltest Du mit Steuerschulden, diese können ein Anmeldehindernis sein. Die Zulassungsbehörde kann darauf bestehen, dass Du zuerst Deine Schulden beim Finanzamt begleichen musst. Viele Behörden verlangen zudem die Einwilligung des Antragsstellers zum Lastschriftverfahren, damit die Motorradzulassung erfolgen kann.

Eines darf bei der Zulassung auf keinen Fall fehlen: Die Papiere, früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, müssen mit auf die Zulassungsstelle. Im Rahmen einer europaweiten Vereinheitlichung wurde das System auf die sogenannten Zulassungsbescheinigungen I und II umgestellt. Bei der An- oder Ummeldung von älteren Motorrädern werden die neuen Dokumentenformate automatisch erstellt, ohne dass ein gesonderter Antrag dafür gestellt werden muss.

Bei der Motorrad-Zulassung wird immer vom Fahrzeughalter gesprochen. Aus gutem Grund: Wer ein Motorrad besitzt, muss nicht zwangsläufig einen Führerschein dafür haben. Eine Versicherungspolice für ein Motorrad darfst Du ohne Führerschein abschließen. Wie bei eigentlich jedem Behördengang wird zur Motorrad-Zulassung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, damit Du Deine Identität nachweisen kannst.

Die unter­schied­li­chen Motorrad-Zulas­sungen

Bei Neufahrzeugen müssen Halter für die Motorrad-Zulassung zusätzlich den Besitznachweis vorlegen. Außerdem möchte die Zulassungsstelle noch den Typenschein oder den sogenannten Prüfungsbefund sehen. Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchte, muss zudem ein Unbedenklichkeitsdokument des zuständigen Zollamtes vorlegen.

Soll ein Motorrad gewerblich oder für einen Verein genutzt werden, verlangt die Zulassungsstelle entsprechende Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister. Bei geleasten Fahrzeugen muss zusätzlich eine Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom jeweiligen Leasing-Anbieter eingeholt werden.

Neben den genannten Unterlagen und Dokumenten wird bei der Anmeldung alter Motorräder der aktuellste Prüfbefund zu den notwendigen Abgas- und Funktionstests eingereicht. Vom Gesetzgeber werden vier Monate Überziehung bei der Gültigkeit toleriert, beginnend ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum.

Manchmal fehlt Motorradhaltern einfach die Zeit, um das Fahrzeug zuzulassen. Wer einen freundlichen Bekannten oder Angehörigen hat, der die Anmeldearbeit übernehmen kann, muss diesem zwei Vollmachten ausstellen. Die eine Vollmacht bestätigt, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erfolgt; die andere bezieht sich auf Zustimmung zum Lastschriftverfahren (Bankeinzug).

Neben den benötigten Dokumenten und Unterlagen spielen unter Umständen weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Wer seine Maschine über 10 Jahre abgemeldet hatte, muss vor der Motorrad-Zulassung eine Vollabnahme beim TÜV durchführen. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Zollamtes erforderlich.

Übersicht: Was ist mitzu­bringen?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formulare sind auf der Zulassung und online erhältlich)
  • Noch vorhandene Kennzeichen, Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)

Außerdem je nach Art der Motorrad-Zulassung:

  • Nachweis der EG-Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten
  • Auszüge aus dem Vereins- oder Firmenregister
  • Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom Leasing-Partner
  • Aktueller Prüfbefund zu Abgas- und Funktionstests
  • Vollmachten zur Anmeldung im Auftrag

Deine eVB-Nummer erhältst Du einfach und bequem online direkt nach Antragsstellung.

Motorrad zulassen: Welche Kosten fallen an?

Einige Motorradhalter staunen nicht schlecht, wie viel sie für eine An-, Ab- oder Ummeldung bezahlen müssen. Für eine gewöhnliche Motorrad-Zulassung werden inklusive der Schilder rund 70 Euro fällig.

Kostentyp

Kosten (Euro)

Neuzulassung ABE 1 bzw. K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)26,30
Neuzulassung ABE 2 bzw. A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)36,50
Neuzulassung ABE 3 bzw. E (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)41,60
Wiederzulassung, wenn Zulassungsbescheinigung I und II vorhanden11,40
Umtausch alter Zulassungsbescheinigungen in neue8,70
Zuteilung eines neuen Kennzeichens26,10
Wunschkennzeichen10 bis 20
Abmeldung aus dem eigenen Bezirk5,60
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken10,70
Änderung der Anschrift innerhalb des Bezirks10,70
Wiederzulassung auf den gleichen Halter11,40
Technischen Änderungen11,40
Halterauskünfte5,10
Kurzzeitkennzeichen10,70
Namensänderung10,70
Saisonkennzeichen26,80
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II bei Neuzulassung5,10
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II in allen anderen Fällen8,70
Kosten für die Herstellung des Kennzeichens (abhängig vom Anbieter)8 bis 40

Für private Fahrzeughalter ist ausschließlich die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Die Zulassung des Motorrads am Zweitwohnsitz, um dort von einer ggf. günstigeren Regionalklasse zu profitieren, ist nicht möglich.

Motorrad ummelden

Wer ein Motorrad ummelden möchte, hat in der Regel ein Fahrzeug erworben, das vorher von einem anderen Halter besessen wurde. Darum muss der neue Besitzer es bei der Zulassungsbehörde auf seinen Namen ummelden.

Generell gilt beim Kauf und damit vor der Ummeldung: Zuerst sollten die Fahrzeugpapiere des bisherigen Halters überprüft werden: Die Fahrzeugidentifikationsnummer am Fahrzeug sollte mit der Nummer in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Alle Schlüssel müssen vorhanden sein, und es sollte überprüft werden, ob alle Teile original sind. Wichtige Umbauten müssen in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sein.

Wenn der Kauf vollzogen ist, muss das Motorrad zuerst umgemeldet werden. Es ist nicht erlaubt, ohne Zulassung damit zu fahren. Der erste Schritt auf dem Weg zur Ummeldung ist, dass Du Dir bei Deiner Versicherung eine eVB-Nummer besorgst. Damit sowie mit Deinen weiteren Dokumenten und Unterlagen gehst Du anschließend zur Zulassungsbehörde und meldest das Motorrad auf Deinen Namen an. Das noch auf den Vorbesitzer angemeldete Motorrad wird dabei automatisch abgemeldet und dann auf Dich zugelassen.

Motorrad abmelden

Wer sein Motorrad nicht mehr nutzt, sollte es abmelden. Dadurch lassen sich die Beiträge für die Haftpflichtversicherung einsparen. Für viele Biker lohnt sich aber ebenfalls die Abmeldung für einen bestimmten Zeitraum. Danach muss das Motorrad wieder angemeldet werden, um es auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen.

Für die Abmeldung des Motorrads muss das Kennzeichen abmontiert werden. Mit den Fahrzeugpapieren und dem Kennzeichen gehst Du – ggf. nach vorheriger Terminvereinbarung – zur Zulassungsstelle, die für Deinen Wohnsitz zuständig ist. Teile dem Sachbearbeiter mit, dass Du Dein Motorrad abmelden möchtest. Dieser wird Dich fragen, ob es sich um eine endgültige oder vorübergehende Abmeldung handelt.

Eine endgültige Abmeldung ist zwar kostengünstiger, aber sie erschwert die erneute Motorrad-Zulassung. Wer sein Motorrad doch irgendwann wieder in Betrieb nehmen möchte, sollte sich deshalb für eine vorübergehende Abmeldung entscheiden.

Im nächsten Schritt musst Du mit einem Schaber den Zulassungsstempel und die TÜV-Plakette entfernen. Dieses Kennzeichen legst Du dem Sachbearbeiter noch einmal vor und erhältst eine Abmeldebestätigung nach Begleichung der anfallenden Gebühren.

Eine Alternative zur Ab- und Wiederanmeldung ist das Saisonkennzeichen. Hierbei lässt sich genau der Zeitraum festlegen, in dem das Motorrad gefahren werden soll – Dadurch sparst Du Zeit und Geld für die Wiederanmeldung.

Wenn Du das Motorrad wieder anmelden möchtest, darfst Du damit zur Zulassungsstelle fahren. Eine solche Fahrt muss lediglich die Voraussetzung erfüllen, dass sie auf kürzestem und direktem Weg erfolgt. Außerdem muss ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad angebracht sein. Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei musst du die Versicherungsbestätigung vorzeigen können. Die Beamten haben Zugriff auf den Datenspeicher der Versicherer und können Ihre Angaben überprüfen.

Das Motorrad bei der Versi­che­rung abmelden

Durch das elektronische Verfahren müssen Versicherte ihre Haftpflichtversicherung für das Motorrad bei der Versicherung nicht mehr kündigen. Nach der Abmeldung bei der Zulassungsbehörde geschieht dies automatisch. Allerdings dauert es in der Regel einige Tage oder Wochen, bis ein Bescheid von der Versicherungsgesellschaft rausgeschickt wird. Versicherte können diesen Vorgang beschleunigen, indem sie mit der Abmeldebestätigung von der Zulassungsstelle direkt zur Versicherung gehen. So lässt sich der Versicherungsvertrag sofort beenden.

Im Ratgeber Motorradversicherung kündigen findest Du alle wichtigen Informationen zur Kündigung einer Motorradversicherung.

Gute Frage: die 3 wich­tigsten W-Fragen aus diesem Ratgeber

Die Zulassungsgebühren sind bundeseinheitlich geregelt, die exakten Preise erhältst Du bei deiner Zulassungsstelle vor Ort. Die Neu­zulassung kostet etwa 26 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten wie die Zuteilung der neuen Kennzeichen oder Wunsch­kenn­zeichen. So kann eine Neu­zulassung inklusive Schilder rund 70 Euro kosten.

Um das Motorrad zuzulassen, umzumelden oder abzumelden werden unbedingt folgende Papiere benötigt: Ausweis, eVB-Nummer, Zulassungs­be­scheinigung I und II, Last­schrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer, noch vorhandene Kenn­zeichen, Nachweis über gültige HU.

Das Motorrad wird auf der (lokalen) Kfz-Zulassungs­behörde bzw. Zulassungs­stelle zugelassen. Hierzu werden einige Papiere benötigt.

Fazit zum Thema Motorrad Zulassung

Wenn Du ein Motorrad zulassen oder abmelden willst, ist dies mit Aufwand verbunden. Das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen solltest Du mitbringen. Wer sich dann noch vorher einen Termin holt oder sich rechtzeitig zur Öffnungszeit der Zulassungsstelle zur Behörde begibt, wird mit wenig Glück nur einige Minuten für seine Motorrad-Zulassung oder –Abmeldung benötigen. Wann welche Unterlagen benötigt werden, hängt auch von der Art der Zulassung ab. Sich im Vorfeld gut zu informieren, erspart Zeit. Man sollte auch nicht vergessen, dass bei der Motorrad-Zulassung Kosten anfallen. Diese variieren je Leistung durch die Zulassungsbehörde.

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Inhalt
  • Welche Doku­mente und Unter­lagen sind erfor­der­lich?
  • Die unter­schied­li­chen Motorrad-Zulas­sungen
  • Motorrad zulassen: Welche Kosten fallen an?
  • Motorrad ummelden
  • Motorrad abmelden
  • Gute Frage: die 3 wich­tigsten W-Fragen aus diesem Ratgeber
  • Fazit zum Thema Motorrad Zulassung