Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage

Nachhaltige Anlage-Strategie der Generali Gruppe

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der Gene­rali Gruppe

Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Transparenz-VO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Cosmos Lebensversicherungs-AG, als Finanzmarktteilnehmer und als Finanzberater. Die Cosmos Lebensversicherungs-AG ist ein Unternehmen der Generali Deutschland AG.

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 EU-Transparenz-VO)

Wer wir sind und was wir tun
Die Generali Deutschland ist Teil einer weltweit tätigen Versicherungsgruppe, zu der auch die Cosmos Lebensversicherungs-AG gehört. Unsere Investitionen sind wesentlich für unsere Geschäftstätigkeit.

Durch unsere finanziellen Beteiligungen beeinflussen wir die Wirtschaft in der Welt. Deshalb möchten wir Aspekte wie Umweltschutz und Achtung der Menschenrechte bewusst berücksichtigen.

Wir besitzen viele Vermögenswerte. Damit möchten wir sowohl finanzielle Renditen als auch sozialen Wert erzielen. Wenn wir Geld in unseren Versicherungsportfolios anlegen, beziehen wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (Environmental, Social, Governance = ESG) in unsere Überlegungen ein. Wir versuchen auch, andere Marktteilnehmer durch unser Engagement und unser Abstimmungsverhalten in diesem Sinne zu beeinflussen.

Wie die Gene­rali das Nach­hal­tig­keits­ri­siko in ihren Anla­ge­pro­zess inte­griert hat
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Risiko im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Ein solches Risiko kann sich negativ auf unser Vermögen und unsere Verbindlichkeiten auswirken. Die Investitionen entwickeln sich nicht wie gewünscht, und ihr Wert sinkt. Deshalb müssen wir die Nachhaltigkeitsrisiken erkennen, die den Wert unserer Anlagen wesentlich beeinflussen können. Das sind wir unseren Stakeholdern und unseren Investoren schuldig.

Der Klima­wandel – ein Risiko für uns alle
Die Schäden für die Umwelt durch den Klimawandel nehmen von Jahr zu Jahr zu. Das Weltwirtschaftsforum hat dies in seinem jüngsten Bericht über das globale Risiko bestätigt. Klimabedingte Umweltkatastrophen werden wahrscheinlicher und ihr Ausmaß größer. Zu den Risiken im Zusammenhang mit Umweltfaktoren gehören auch der Verlust der biologischen Vielfalt und Fälle von Wasser- und Bodenverschmutzung. Aber der Klimawandel ist von besonderer Bedeutung. Klimaschutzversagen und extreme Ereignisse gelten heute als die größten Risiken. Wenn es um den Klimawandel und den Anstieg der globalen Temperatur geht, gelten zwei Hauptrisikokategorien: das Übergangsrisiko und das physische Risiko.

Das Überg­angs­ri­siko
Wenn wir die globale Erwärmung auf <2 ° C begrenzen wollen, müssen wir die Wirtschaftsstruktur ändern. Das betrifft die Energie-, Produktions-, Transport- und Agrarsysteme. Mit vielen Maßnahmen wollen wir die globale Erwärmung begrenzen. Wir sind auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die damit verbundenen Risiken nennen wir Übergangsrisiken.

Das Übergangsrisiko ist das Risiko, das sich aus dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ergibt. Unternehmen und Betriebe mit hohem Emissionsniveau oder umweltschädlichen Produkten riskieren, dass sie vor dem Ende ihres Wirtschaftslebens ihren Wert verlieren. Die Kohlekraftwerke sind das deutlichste Beispiel für dieses Risiko. Umweltvorschriften erhöhen die Kosten für die Energieerzeugung mit Kohle. Der öffentliche Druck verringert den Bedarf an Strom aus dieser Tätigkeit. Die Vermögenswerte schrumpfen; die Kraftwerke verlieren vorzeitig ihren Wert. Dies kann einen wichtigen Einfluss auf unsere Investitionen haben. Ein solches Risiko möchten wir sorgfältig steuern.

Die Generali Gruppe hat 2018 eine Strategie zum Klimawandel verabschiedet. Damit steuern wir das Risiko, dass Vermögenswerte von Unternehmen in unserem Portfolio vorzeitig ihren Wert verlieren. Mit unserer Strategie zeigen wir, welchen Weg in eine kohlenstoffarme Zukunft wir als Konzern gehen wollen. Ganz konkret: Wir beteiligen uns nicht an Unternehmen, die im thermischen Kohle- und Teersandgeschäft tätig sind. Wir setzen auf umweltfreundliche und nachhaltige Investitionen.

Wir wollen den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von 1,5 ° C begrenzen. Dann darf kein neues Kohlekraftwerk mehr in Betrieb genommen werden. In den OECD Ländern darf ein Kohleabbau längstens bis 2030, in Nicht-OECD-Ländern bis 2040 stattfinden. Darauf weisen die jüngsten Erkenntnisse des Zwischenstaatlichen Gremiums für Klimawandel (Intergovernmental Panel on Climate Change) hin. Der Übergang zu einem saubereren Energiemix ist lebenswichtig. Deshalb entwickeln wir unsere Strategie zum Ausschluss von Kohle weiter.

Das Übergangsrisiko betrifft auch andere Sektoren als die Kohle- und Teersandaktivität. Deshalb haben wir eine übergreifende interne Methodik entwickelt, um dieses Risiko in unserem Portfolio laufend zu verringern. Unternehmen ohne klare Kohle-Ausstiegs-Strategie schließen wir aus. Damit möchten wir den CO2-Fußabdruck unserer Investitionen verringern. Deshalb haben wir uns Net Zero Asset Owner Alliance (NZ AOA) angeschlossen. Alle Mitglieder haben sich verpflichtet, ihr Portfolio ohne Kohle-Energie zu gestalten, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Anstrengungen und Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sind nur ein Teil der Bemühungen um den Klimawandel.

Selbst wenn es uns gelingt, die Emissionen zu senken, müssen wir mit weiteren, unumkehrbaren Veränderungen der globalen Klimamuster rechnen. Laut IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) hat der Mensch bereits eine globale Erwärmung von etwa 1,0 ° C über dem vorindustriellen Niveau verursacht. Bei dem jetzigen Tempo dürfte die globale Erwärmung zwischen 2030 und 2052 1,5 °C erreichen.

Dazu gehören folgende Ereignisse:

  • schwerwiegende Auswirkungen auf die Ökosysteme
  • der Anstieg des Meeresspiegels
  • die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Dürre, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Waldbrände - sogenannte physische Risiken

Das physi­sche Risiko
Mit oder ohne Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung: Der Klimawandel wird sich immer auch physisch auswirken. Das physische Risiko zeigt sich, wenn sich klimabedingte Gefahren wie Überschwemmungen, Stürme, Dürren usw. häufen und verheerender werden. Solche Ereignisse führen zu Schäden als auch zu Betriebsunterbrechungen.

Auf jeden Fall stellen sowohl das Übergangs- als auch das physische Risiko des Klimawandels eine große Herausforderung für die Gesellschaft dar. Die Generali Gruppe berücksichtigt all dies, um das Nachhaltigkeitsrisiko im Investitionsentscheidungsprozess zu bewerten und einzubeziehen.

Mit einem speziellen Projekt wollen wir beide Risiken identifizieren. Wir messen, verwalten und melden sie, wenn unsere Bilanz und unsere Investitionen diesen Klimaszenarien ausgesetzt sein könnten. So erkennen wir besser, welche Sektoren und Unternehmen am stärksten gefährdet sind, bezogen auf ihre Geschäftsbereiche und geografische Lage.

Hier finden Sie die Offenlegung mit Informationen über die Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungsprozessen.

Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung?

Wünscht ein Kunde ein nachhaltiges Produkt, können wir ihm auch Produkte anbieten, die die von der Europäischen Union definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Diese Kriterien umfassen ökologische und soziale Aspekte sowie Aspekte einer guten Unternehmensführung.

Ob diese Produkte für den Kunden geeignet sind, hängt von seinen Anlagezielen, seinen Anlageerfahrungen und seiner Risikotoleranz ab.

Stand: 20.08.2024

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 EU-Transparenz-VO)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Hier ist die Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Wir fühlen uns verpflichtet

Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:

  • United Nations Global Compact (Globaler Pakt der Vereinten Nationen) 2007
  • UN Principles for Responsible Investment Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren 2011
  • Paris Agreement (Pariser Klimaabkommens) 2015
  • Task Force on Climate-related Financial Disclosures (Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken) 2017
  • United Nations-Convened Net Zero Asset Owner Alliance (Initiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null) 2020
  • UN Nachhaltigkeits-Initiative PSI (UNEP FI Principles for Sustainable Insurance) 2014

Im Einklang mit diesen Initiativen nehmen wir seit einigen Jahren auch Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (Environmental, Social, Governance = ESG) in unsere Anlagestrategien auf. Auf Gewinne müssen wir trotzdem nicht verzichten. Wir handeln fair und verantwortungsbewusst. Unser Verhalten wirkt sich positiv auf unsere Stakeholder aus. Es verringert das Risiko für unsere Investitionen und schützt unseren Ruf.

Schon 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert. 2010 hat sie ihre eigenen ethischen Richtlinien für die Gruppe verabschiedet. Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren.

Im Jahr 2020 haben wir außerdem unsere Active Ownership Guideline (Richtlinie für aktives Eigentümerverhalten) veröffentlicht. Wir möchten hier unsere Rolle als Investor nutzen, damit sich durch sinnvolle Investitionen etwas zum Positiven verändert.

Der Vorstand der Generali Gruppe hat alle Empfehlungen des italienischen Corporate Governance Kodex angenommen. Diese Entscheidung haben wir am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Der Kodex soll sicherstellen, dass börsennotierte italienische Unternehmen sich ständig an internationalen Best Practices orientieren. Das Konzept soll zu nachhaltigem Erfolg führen. Werden die Bedingungen berücksichtigt, entsteht ein langfristiger Wert zum Nutzen unserer Aktionäre und unserer relevanten Stakeholder. Nachhaltiger Erfolg ist für uns ein Ziel, das die Handlungen unserer Vorstände bestimmt. Dieses Ziel haben wir in unsere Geschäftsprozesse und in die gesamte Organisation der Generali Gruppe integriert.

Unser Umgang mit den ESG-Faktoren
Mit den Umwelt-, Sozial- und Unternehmenführung-Faktoren (ESG) können wir bewerten, wie nachhaltig die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ist. Verhält sich ein Unternehmen, in das wir investieren nicht korrekt, wirkt sich dies auf sein Geschäft aus. Eine Bewertung anhand der ESG-Faktoren zeigt uns frühzeitig mögliche schwerwiegende Probleme im Unternehmen selbst.

Umweltverstöße (E-Faktor) weisen nicht nur auf mangelnde Verantwortung hin. Sie können auch zu Geldstrafen führen. Außerdem entstehen mitunter hohe Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden.

Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:

  • seine Produkte werden boykottiert
  • die Kapitalbeschaffung wird schwierig
  • Strafen werden verhängt
  • Geschäftsmöglichkeiten gehen verloren

Im Falle von Korruption (G-Faktoren) sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie die Korruption nicht wirksam bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.

Die Generali Gruppe erkennt diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln.

Erkennen wir Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Arbeitsrechten, Umweltschäden und Korruption, investieren wir nicht in dieses Unternehmen. Das haben wir in unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Anlagen festgelegt. Wir beziehen die ESG-Faktoren immer in unsere Entscheidungen ein.

Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments sofort.

Diese Fälle erörtern und bewerten wir zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee. In dem Committee definieren wir neue Ausschlusskriterien. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.

Iden­ti­fi­zie­rung und Prio­ri­sie­rung: Was wirkt sich beson­ders negativ auf die Nach­hal­tig­keit aus?
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Stakeholder, Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen klaren Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren durch unser Abstimmungsverhalten und unser Engagement aktiv zu steuern.

Unsere Group Responsible Investment Guidelines verpflichten uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen unserer Stakeholder, insbesondere unserer Kunden, auf die der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen.

Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Welche ESG-Faktoren sind möglicherweise in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?

Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen die Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten 10 Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können.

Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.

„Nachhaltigkeitsfaktoren“ sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bekämpfung von Bestechung. Jede Anlageentscheidung kann sich negativ auf diese Faktoren auswirken.

Der Klimawandel ist von zentraler Bedeutung für unser Investmentgeschäft. Er wirkt sich auf unsere Anlageentscheidungen aus. Und er ist ein wesentliches Risiko für die Portfolios der Generali Gruppe. Als Investor können wir die Unternehmen beeinflussen, in die wir investieren. Wir können unsere Investitionen in umweltverschmutzende Unternehmen reduzieren und mehr Finanzmittel für sauberere und umweltfreundlichere Aktivitäten bereitstellen. Aber wir wirken nicht nur über Investitionsentscheidungen, Käufe und Verkäufe auf sie ein. Wir können auch mit Unternehmen zusammenarbeiten und sie motivieren, gemeinsam mit uns die globale Erwärmung zu reduzieren.
Drei nachteilige Auswirkungen beeinflussen die Nachhaltigkeitsfaktoren ganz erheblich. Sie wirken sich sehr negativ auf Umwelt und Gesellschaft aus. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir sie dargestellt:

1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen

Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die einen höheren oder niedrigeren CO2-Ausstoß aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen eine sauberere und umweltfreundlichere Welt fördern. Im Januar 2020 trat die Generali Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Sie wird von den Vereinten Nationen und PRI (Principles for Responsible Investments) gefördert. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 an den Netto-CO2-Emissionen von Null auszurichten. Diese Reduzierung beeinflusst einerseits unsere Investitionsentscheidungen z. B. mit dem Verkauf umweltschädlicher Unternehmen. Anderseits treiben wir auch die Dekarbonisierung (Verringerung des CO2-Fußabdrucks) der Unternehmen voran, in die wir investiert haben.

Durch diese langfristige Initiative wollen wir die Klimaauswirkungen unserer Investitionen minimieren. Die Wirtschaft und die Gesellschaft möchten wir positiv auf eine nachhaltigere Zukunft ausrichten.

Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:

  • Stärke des durchschnittlichen gewichteten Kohlenstoffanteils im Portfolio
  • Stärke des gesamten Kohlenstoff „Fußabdrucks“ zur Messung des Einflusses auf die Umwelt
  • Stärke des einzelnen Kohlenstoff „Fußabdrucks“ gemessen je Investition zur besseren Vergleichbarkeit

2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact

Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter. So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.

Wir investieren nicht in

  • Unternehmen, die an schwerwiegenden oder systematischen Menschenrechts- und/oder Arbeitsrechtsverletzungen beteiligt sind;
  • Unternehmen, die an schweren Umweltschäden beteiligt sind;
  • Unternehmen, die in Fälle von grober Korruption und Bestechung verwickelt sind.

Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise beauftragt, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.

Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.

3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen

Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben.

Umstrittene Waffen sind

  • Streubomben
  • Antipersonen-Landminen
  • Atomwaffen
  • biologische und chemische Waffen

Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab.

Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Hier ist die Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Wünscht ein Kunde ein nachhaltiges Produkt, können wir ihm auch Produkte anbieten, die die von der Europäischen Union definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Diese Kriterien umfassen ökologische und soziale Aspekte sowie Aspekte einer guten Unternehmensführung.

Ob diese Produkte für den Kunden geeignet sind, hängt von seinen Anlagezielen, seinen Anlageerfahrungen und seiner Risikotoleranz ab.

Stand: 28.06.2024

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 EU-Transparenz-VO)

  • Die Generali strebt ein langfristiges Wachstum an, integriert Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft und agiert als Lifetime Partner der Stakeholder.
  • Das Nachhaltigkeits-Engagement ist eine Säule der Geschäftsprioritäten von Generali. Es ist vollständig in die Vergütungspolitik und das Anreizsystem der Gruppe eingebettet, zusammen mit einer langfristigen nachhaltigen Wertschöpfung.
  • Das Anreizsystem für unsere Vorstände und das obere Management basiert auf einem leistungsorientierten Ansatz und einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung. Es kombiniert eine jährliche variable Barvergütung mit einer aufgeschobenen aktienbasierten variablen Vergütung.

Das Anreizsystem verbindet die strategischen Ziele "Nachhaltigkeit/ESG (Environmental Social Governance/Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)" mit den Generali Zielen für 2021 sowie den Generali Klimazielen. Diese hat die Generali bereits veröffentlicht.

  • Mindestens 20 % der jährlichen variablen Barvergütung von Top-Managern sind an die ESG-Ziele sowie an folgende Kennzahlen gebunden:
    - Inklusion und Vielfalt der Mitarbeiter (z.B. Diversity & Inclusion Index)
    - Marke & Lifetime Partner (z.B. wir messen, ob Konsumenten ein Produkt weiterempfehlen)
    - Nachhaltigkeit (z.B. prozentuales Wachstum nachhaltiger Investitionen und Produkte)
    - Entwicklung unseres gesellschaftlichen Engagements durch "The Human Saftey Net" = Generali Programm, mit dem Ziel, das Potenzial von Menschen zur Entfaltung zu bringen, die unter schwierigen Bedingungen leben.
  • Die aufgeschobene aktienbasierte variable Vergütung zahlt auf langfristige nachhaltige Wertschöpfung ein.
  • Die Konzernvergütungspolitik bezieht Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen ein. Sie stützt sich dabei auf spezifische konzerninterne Vorschriften.
  • Ein vorrangiges Ziel unserer Gruppe ist es, Nachhaltigkeit immer besser miteinander zu verknüpfen.
Stand: 19.07.2021

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten (Artikel 10 EU-Transparenz-VO)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß Artikel 10 der EU-Transparenz-Verordnung:

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Änderungsverzeichnis