Hoher Schutz, niedriger Beitrag.
Zum Beispiel: |
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Einzelperson-Tarif |
Eintrittsalter bis 24 Jahre |
Reisepreis bis zu 1.000 Euro |
Jahresschutz |
Mit Selbstbeteiligung |
Ab 5,17 Euro im Monat1 |
Dein Rundum Schutz.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Du Deine Reise aus folgenden Gründen stornieren musst:
- Erkrankung (z.B. Covid-19 oder andere pandemische oder epidemische Infektion), Unfallverletzung, Tod
- Schwangerschaft
- Terroranschlag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit (mindestens 3 Monate)
- Erheblicher Schaden an Deinem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten
- Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf Covid-19-Infektion
- Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf Covid-19-Infektion
Was leistet die Europ Assistance?
- Bei voraussichtlichem Nichtantritt der Reise: Stornoberatung (Unterstützung bei der Entscheidung, ob Du Deine Reise antreten kannst)
- Bei Nichtantritt der Reise: Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
- Bei Reiseabbruch: Ersatz der erforderlichen Mehrkosten durch die Rückreise. Erstattung des Reisepreises bei Abbruch in der 1. Reisehälfte (max. 8 Tage).
- Bei notwendiger Aufenthaltsverlängerung, Nichtantritt der Reise oder Reiseunfähigkeit, Erstattung der Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise.
- Bei Verspätung oder Umbuchung: Mehrkostenersatz und Reiseplanungshilfe
- In Notsituationen: Beratung zum weiteren Reiseverlauf
Neu! Teleconsultation:
Individuelle medizinische Beratung auf Wunsch durch qualifizierte Fachkräfte per Telefon oder Video. Gerne vereinbaren wir für Dich ein Gespräch mit einem unserer Ärzte.
Was ist versichert?
- Du erkrankst (auch an einer pandemischen Infektion, z.B. Covid-19), erleidest einen Unfall oder verstirbst während einer Reise im Ausland,
- Du hast eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbindest vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche,
- Dein Kind ist im Krankenhaus oder ohne Betreuung.
Was leistet die Europ Assistance?
Wir übernehmen die Kosten:
- für die Wiederherstellung Deiner Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation, auch bei alternativen Heilmethoden
- wenn Du für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden musst,
- wenn Du aus dem Ausland nach Hause transportiert wirst (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer),
- für eine Überführung zur Bestattung in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland,
- für die Behandlung frühgeborener Kinder,
- für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus,
- für die Betreuung von Kindern, um die Du Dich nicht selbst kümmern kannst.
Die Europe Assistance erstattet Dir entstehende Kosten bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse:
- Dein Gepäck wird auf einer Reise in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt oder es kommt abhanden,
- Dein Gepäck erreicht mehr als 12 h nach Dir den Bestimmungsort.
Überraschungs-Schutz
Was ist versichert? Wir erstatten die Mietkosten, wenn Du die Annahme des Mietobjekts verweigerst, weil es bestimmte zugesicherte Ausstattungsmerkmale nicht aufweist.
Was leistet die Europ Assistance? Die Mietkosten und Buchungskosten des Mietobjekts werden erstattet.
Krankenrücktransport und Bergung in Deutschland
Was ist versichert? Du verreist in Deutschland und:
- musst nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden,
- benötigst einen Krankenrücktransport.
Was leistet die Europ Assistance?
Es werden die Kosten übernommen:
- für Deine Suche, Rettung und Bergung bis zu 10.000 Euro
- für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit Begleitperson
Urlaubsservice
Was leistet die Europ Assistance?
Auf Anforderung wird Dir für die Zeit Deines Urlaubs einen Dienstleister aus dem Netzwerk für Urlaubservice (wie z. B. Briefkasten-Leerung) vermittelt.
Wen versichert welcher Tarif?
Du bist alleine versichert.
Zwei Personen sind versichert. Dies ist unabhängig von einer Verwandtschaft oder einem gemeinsamen Wohnsitz.
Ein oder zwei erwachsene Personen und maximal sieben Kinder (bis 27 Jahre) sind versichert. Dies ist unabhängig von einer Verwandtschaft oder einem gemeinsamen Wohnsitz.
Jahresschutz oder Einmalschutz?
Jahresschutz:
- Für beliebig viele Reisen im Jahr.
- Reisedauer maximal 60 Tage.
- Das ganze Jahr abgesichert.
Einmalschutz:
- Für eine Reise.
- Reisedauer maximal 31 Tage.
Preisbeispiele zum Jahresschutz.
- Ein Erwachsener (bis 49 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
73 Euro im Jahr für alle Reisen
- Zwei Erwachsene (bis 49 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
113 Euro im Jahr für alle Reisen
- 2 Erwachsene (bis 49 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis 27 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
141 Euro im Jahr für alle Reisen
Alles inklusive.
Du bist weltweit krankenversichert. Solltest Du Dich verletzen oder krank werden, leistet die Europ Assistance sofortige Hilfe, vermittelt einen Arzt und übernimmt die Behandlungskosten. Wir können auch gerne für Dich ein Gespräch mit einem unserer Ärzte vereinbaren (Teleconsultation).
- Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant und stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen.
- Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes.
- Organisation und Bezahlung des Krankentransportes.
- Kostenerstattung bis zu 10.000 Euro, wenn Du einen Unfall erleidest und gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
- Kostenübernahme des Besuchs einer nahestehenden Person aus Deutschland bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen.
Deine Reise steht kurz bevor, die Koffer sind gepackt – und dann das: Du wirst krank oder bekommst eine unerwartete Zusage bei einem neuen Arbeitgeber? Was auch passiert, wir sind in all diesen Fällen für Dich da und lösen mit Dir das Problem:
- Erkrankung (auch bei Pandemie – z.B. Covid-19)
- Psychische Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Unfall
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke.
- Impfkosten bis max. 100 Euro pro Person.
- Haustiererkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
- Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services.
- Kosten für Visum bis max. 100 Euro pro Person.
- Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km der gebuchten Unterkunft.
- Erheblicher Eigentumsschaden durch Dritte – auch für versicherte Mitreisende.
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses.
- Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung.
- Wehrübung, zu der Du einberufen wirst.
- Tod
- Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19
- Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19
Du hast Dich lange auf Deinen Urlaub gefreut und genießt nun die Auszeit. Aber was, wenn Du diese frühzeitig beenden musst? Dann sind wir sofort zur Stelle. Wir übernehmen Deine Mehrkosten und unterstützen Dich in folgenden Situationen:
- Erkrankung (inkl. Pandemie-Schutz – z.B. für Covid-19)
- Psychische Erkrankung
- Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke.
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Verpassen des Rückflugs wegen ÖPNV-Verspätung.
- Naturgewalten wie Feuer am Urlaubsort.
- Erhebliche Eigentumsbeschädigung durch die Straftat Dritter.
- Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft.
- Erstattung des Reisepreises bei Abbruch in der 1. Reisehälfte (max. 8 Tage).
- Bei notwendiger Aufenthaltsverlängerung, Nichtantritt der Reise oder Reiseunfähigkeit, Erstattung der Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise.
Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Deines Reisegepäcks sorgt Europ Assistance für Kostenerstattung bis zu 4.000 Euro bei folgenden Ursachen:
- Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder mörderischer Erpressung.
- Unfall eines Transportmittels.
- Feuer oder Elementarereignisse.
- Gepäckverlust durch Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb oder Gepäckaufbewahrung.
- Beförderungsverspätung
Überraschungs-Schutz
Was ist versichert? Wir erstatten die Mietkosten, wenn Du die Annahme des Mietobjekts verweigerst, weil es bestimmte zugesicherte Ausstattungsmerkmale nicht aufweist.
Was leisten die Europ Assistance? Die Mietkosten und Buchungskosten des Mietobjekts werden erstattet.
Urlaubsservice
Was leisten die Europ Assistance? Auf Anforderung wird Dir für die Zeit Deines Urlaubs einen Dienstleister aus dem Netzwerk für Urlaubservice (wie z. B. Briefkasten-Leerung) vermittelt.
Wenn Du in Deutschland verreist, bietet der Premium-Schutz zusätzliche Vorteile:
- Übernahme der Kosten, wenn Du auf einer Reise in Deutschland wegen einer Erkrankung einen Krankenrücktransport benötigst.
- Übernahme der Kosten, wenn Du auf einer Deutschlandreise nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
Lass Dich von verspäteten Transportmitteln nicht aufhalten.
- Verspätung eines Transportmittels: Mehrkostenerstattung bis insgesamt 1.500 Euro und Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis insgesamt 150 Euro.
- Verspätung auf der Hinreise: Erstattung der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen.
Von Anfang an gut organisiert: Vor der Reise, bei Problemen während des Reiseverlaufs und auch in Krisensituationen – wir unterstützen Dich in jeder Lage und bieten Dir für spezielle Fälle folgende Leistungen:
- Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
- Reiseumbuchung
- Informieren von Angehörigen und Arbeitgebern bei Änderung des Reiseablaufs.
- Finanzielle Notlage (Geldtransfer-Organisation oder zinsloses Darlehen).
- Ersatz von Reisedokumenten.
- Kartensperrung (Kredit-, EC- oder SIM-Karte)
- Drohende Haft: Vermittlung eines Anwalts und Dolmetschers sowie zinsloses Darlehen für entstehende Kosten.
- Informationen zur Auslandsvertretung.
Leider kann der unerwartete Fall eines Terroranschlags heute überall und für jeden schnell ein Thema werden. Solltest Du davon betroffen sein, hilft Dir die Europ Assistance vor und während der Reise mit den folgenden Maßnahmen:
- Beratung zu geeigneten Erstmaßnahmen und richtigem Verhalten.
- Erste psychologische Hilfestellung via Telefon durch medizinisches Fachpersonal.
- Kontakt zu deutschen Behörden für Sicherheit.
- Betreuung durch Behörden im Urlaubsland – sofern möglich.
- Auf Wunsch: Informieren nahestehender Personen und Angehöriger.
- Auf Wunsch: Vermittlung von Sicherheitsdienstleistern vor Ort.
Wann bist Du nicht versichert?
Bei der Reiserücktrittsversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B.:
Dir das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Dich vorhersehbar war,
eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegst,
die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, sofern nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt,
die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück ist,
die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht,
die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte.
eine Anordnung allgemeiner Quarantänemaßnahmen vorliegt für ein geografisches Gebiet (z. B. Bundesland), für ein Transportmittel (z. B. Kreuzfahrtschiff) oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet,
Bei der Auslandskrankenversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B.:
Du ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist bist,
vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Du während der Reise behandelt werden musst oder Medikamente benötigst,
Du die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten kannst oder nicht transportfähig bist, leisten wir keinen Krankenrücktransport,
Du schwanger bist und nicht dem Rat Deines Arztes folgst, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen,
Du schwanger bist und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung musst.
Das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung für das Reiseziel wegen kämpferischer Auseinandersetzungen, Epidemie bzw. Pandemie oder radioaktiver Strahlung ausgesprochen hat.
Bei der Reisegepäckversicherung sind z. B. folgende Schadenfälle nicht versichert:
Abhandenkommen von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten, Prothesen, Geld, Wertpapieren, Fahrkarten und Dokumenten aller Art. Ausnahme: amtliche Ausweise und Visa.
wenn Du Dein Gepäck vergisst, nicht beaufsichtigst oder verlierst,
wenn Du außerhalb offizieller Campingplätze campst,
wenn Dein Kraftfahrzeug nicht abgeschlossen ist,
wenn Schmuck oder Kostbarkeiten nicht in einem Safe eingeschlossen sind.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- wenn der Schaden durch Betrug bei der Anmietung entstanden ist,
- bei Vermögensfolgeschäden,
- wenn Du mit dem Vermieter verwandt sind,
- wenn die Ausstattungsmerkmale saisonbedingt nicht zur Verfügung stehen.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Rund 1,7 Mio. begeisterte Kunden
Wenn Du mehr zu unserer Bewertung und einzelne Kundenstimmen lesen möchtest, gelangst Du hier zur Website von Trustpilot.
Das solltest Du wissen.
Pandemische oder epidemische Infektionen sind Krankheiten. Unser umfassender Schutz leistet bei folgenden Ereignissen:
Auslandskrankenversicherung:
- Wenn Du auf Reisen an einer pandemischen oder epidemischen Infektion erkrankst, bist Du versichert. Wir kümmern uns unter anderem um Deine Behandlung und übernehmen die Kosten dafür.
Reiserücktrittsversicherung:
- Wenn Du vor oder während Deiner Reise an einer pandemischen oder epidemischen Infektion (z. B. Covid-19) erkrankst, übernehmen wir die Stornokosten bzw. die Mehrkosten der Rückreise.
- Wenn Du die Reise innerhalb der ersten Hälfte abbrichst (maximal 8 Tage), erstatten wir den Reisepreis. Wenn Du die Reise in der zweiten Hälfte abbrichst (ab dem 9. Tag), übernehmen wir die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
- Wir übernehmen die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, wenn Du die Rückreise nicht antreten kannst, weil Du an einer pandemischen oder epidemischen Infektion (z. B. Covid-19) erkrankt bist und medizinisch behandelt werden musst oder stirbst.
- Wir leisten, wenn Du wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion (z. B. Covid-19) behördlich zu einer persönlichen Quarantäne verpflichtet wirst.
- Wir erstatten die Mehrkosten der Rückreise, wenn Du wegen einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion (z. B. Covid-19) die Rückreise nicht antreten kannst.
- Wir übernehmen die Kosten für Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Du wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion (z. B. Covid-19) nicht boarden oder einreisen darfst.
- Wir übernehmen die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, wenn Du die Rückreise nicht antreten kannst, weil Du an einer pandemischen oder epidemischen Infektion erkrankt bist und medizinisch behandelt werden musst oder stirbst.
- bei Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Pandemie/Epidemie für Ihr Reiseziel besteht, Du trotzdem reist und daran erkrankst,
- eine Anordnung allgemeiner Quarantänemaßnahmen vorliegt für ein geografisches Gebiet (z. B. Bundesland), für ein Transportmittel (z. B. Kreuzfahrtschiff) oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet,
- Du Dich am Reiseziel in Quarantäne begeben musst. In diesem Fall erstatten wir keine ungenutzten gebuchten Reiseleistungen.
Für die volle Absicherung der Reiserücktrittsversicherung musst Du Deine Versicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Solltest Du eine kurzfristigere Reise gebucht haben, muss der Vertragsabschluss spätestens 5 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen (Einmalschutz) bis zu 60 Tagen (Jahresschutz) pro Reise.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Du ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht hast.
Fahrten zwischen Deinem ständigen Wohnsitz und Deiner Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Für die Einreise in bestimmte Länder ist, meistens schon bei der Beantragung des Visa, der Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung erforderlich. Aktuell gilt dies für folgende Länder:
- Ecuador
- Iran
- Kuba
- Ukraine
- Russische Föderation
- Weißrussland
Genaue Infos für deutsche Staatsangehörige für alle Länder.
Es wird kein Versicherungsschutz in den folgenden Ländern und Regionen gewährt:
- Nord-Korea
- Syrien
- Krim
- Venezuela
- Iran
Wie erhalte ich den Nachweis für die Auslandskrankenversicherung?
Deine Versicherungsbestätigung kannst Du einfach online anfordern. Du benötigst folgende Daten: Vertragsnummer, Name, Aufenthaltsdauer, Reiseziel.
Wie erhalte ich aktuelle Sicherheitshinweise?
Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts kannst Du den Newsletter abonnieren.
Für wie viele Tage besteht die Auslandskrankenversicherung maximal?
Versichert sind alle Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen (Einmalschutz) und bis zu 60 Tagen (Jahresschutz) pro Reise. Bei längeren Reisen besteht nur für die ersten 60 Tage Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn ich am 60. Tag erkranke?
Der Versicherungsschutz verlängert sich über die vorgenannte Reisezeit hinaus, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat.
Sonderfall Kuba
In dem Falle, dass Du die Staatsangehörigkeit der USA besitzt oder dort resident bist und nach Kuba reist, musst Du belegen können, dass Du den US-Gesetzen entsprechend legal nach Kuba eingereist bist. Ansonsten können keine Leistungen oder Zahlungen gewährt werden.
Du erhältst Deine Versicherungsunterlagen unmittelbar nach Abschluss der Buchung an die von Dir angegebene E-Mail-Adresse.
Bitte prüfe im Zweifel alle Eingangsordner Ihres E-Mail-Kontos. Ggf. wurde die E-Mail fälschlicherweise als Spam gekennzeichnet.
Solltest Du selbst dort keine E-Mail von Europ Assistance auffinden, wende Dich bitte per E-Mail an vertrag@europ-assistance.de.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Premium Reiseversicherung findest Du in den Produktinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsbeitrag wird sofort nach Abschluss der Buchung fällig. Dieser wird aber ggf. erst im Folgemonat vom angegebenen Konto abgebucht.
Grundsätzlich steht Dir unser SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Den Einmalschutz kannst Du alternativ auch per Sofort-Überweisung bezahlen.
Folgebeiträge bitten wir Dich zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zu zahlen.
Der Versicherungsschutz besteht ab dem gewählten Versicherungsbeginn – frühestens jedoch ab Buchung der Reise.
Der Versicherungsschutz endet mit der Reiserückkehr – spätestens jedoch 31 Tage im Einmalschutz und 60 Tage für die jeweilige Reise nach Reisebeginn im Jahresschutz.
Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Du den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt hast.
Bei Reiserücktritts- und Reiseabbruch- und Überraschungs-Schutz beträgt die Selbstbeteiligung 20 % der anerkannten Stornokosten, aber mindestens 25 Euro pro Person.
Beim Reisegepäck-Schutz beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro pro Schadenfall.
Ob Du eine Selbstbeteiligung wünschst, kannst Du bei Vertragsabschluss selbst entscheiden.
Wenn Du eine Selbstbeteiligung wählst, bewirkt dies eine Senkung der Versicherungsprämie.
- Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Dir im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Deiner versicherten Reisepreisstufe.
- Bei der Auslandskrankenversicherung ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
Ja, verreisen die versicherten Personen unabhängig voneinander, besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Im Paar-Tarif sind zwei Personen versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Im Familien-Tarif sind ein oder zwei erwachsene Personen und bis zu 7 Kinder versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Um Dir sofort zu helfen und Deinen Anspruch auf Leistung sicherzustellen, rufe uns im Schadenfall bitte unverzüglich an. Du erreichst uns täglich und rund um die Uhr unter: +49 (0)681 - 966 55 66. Wir helfen Dir gerne - kompetent und schnell!
Um Dir vor Ort sofort zu helfen und um Deinen Anspruch auf Leistung nicht zu gefährden, rufe im Schadenfall bitte unverzüglich in unserer Notrufzentrale an. Diese erreichst Du täglich und rund um die Uhr unter: +49 (0)681 - 966 55 66. Wir helfen Dir gerne - kompetent und schnell!
Wenn Du auf Deiner Reise krank wirst oder einen Unfall hast, steht Deine rasche Genesung im Vordergrund. Dafür wird nach sorgfältiger medizinischer Untersuchung abgewogen, ob Du medizinisch vor Ort versorgt werden kannst, oder ob ein Rücktransport medizinisch sinnvoller und vertretbar ist. Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport bedeutet, dass an Deinem Wohnort eine bessere medizinische Versorgung zu erwarten ist. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr an Deinen Wohnort wegen der gewohnten Umgebung und besserer Verständigung zu einer schnelleren Gesundung führen kann.
Du musst die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
Sollten sich die Angaben ändern, die Du uns zu Vertragsbeginn gemacht hast, teile uns dies bitte sofort mit. So können wir den Versicherungsvertrag anpassen.
Im Schadenfall bitten wir Dich mitzuwirken: Teile uns jede sachdienliche Information wahrheitsgemäß mit und bringe entsprechende Nachweise. So können wir Deinen Leistungsanspruch schnellstmöglich abklären.
Du kannst den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform kündigen.
Für Dich besteht außerdem die Möglichkeit, den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig zu kündigen.
Mehr zur Vermittlung durch CosmosDirekt und zur Europ Assistance
Informationen zur Vermittlung durch die Cosmos Versicherung AG
Firma und Anschrift:
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Vertreten durch den Vorstand
Katrin Gruber (Vorsitzende), Petar Dobric, Nicole Heidemeyer, Martin Schenk
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Registergericht Saarbrücken - HRB 7461
Ust-IdNr.: DE 811233781
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du durch die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Versicherung AG verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Gehalt. Abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Informationen zum Produktgeber Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Nördliche Münchner Straße 27A
82031 Grünwald
So erreichst Du die Europ Assistance:
Tel: 089-55 987 0
Fax: 089-55 987 177
Hauptbevollmächtigte: Julia Ricks
Dein Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:
Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, kannst Du Dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Du mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Dir immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung findet auf Grundlage der Verfahrensordnung vor dem Ombudsmann statt und ist für Dich kostenlos.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 / 369 60 00
Fax: 0800 / 369 90 00
Im Falle der Auslandskrankenversicherung wendest Du Dich bitte an den:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 / 2 55 04 44
Fax: 030 / 20 45 89 31
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn
Registergericht: München HRB 61 405
Umsatzsteuernummer: DE811261052
Versicherungssteuernummer: 9116/802/00124
Wenn Du es ganz ganz genau wissen möchtest
Mach Dich zum Experten in Sachen Reiseversicherung.
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