Während einer Reise können plötzlich auftretende Erkrankungen dafür sorgen, dass im Ausland medizinische Hilfe aufgesucht werden muss. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Behandlungen im Ausland nicht in jedem Fall die Kosten. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Urlaubsland und von den in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen. Mit der Auslandskrankenversicherung erhältst Du die Möglichkeit, Dich gegen hohe Behandlungskosten abzusichern.
Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Auslandskrankenversicherung. Produktinformationen zur Auslandskrankenversicherung findest Du hier.
Warum eine Auslandskrankenversicherung?
Mit Deiner Krankenvollversicherung bist Du als Versicherter in Deutschland finanziell vor den Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfallfolgen abgesichert. Bei Reisen ins Ausland verhält sich dies aber anders. Im Ausland gilt der Versicherungsschutz je nach Reiseziel nicht mehr im vollen Umfang oder wird sogar vollständig ausgeschlossen. Entscheidend ist zunächst, ob Dein Urlaubsland zur Europäischen Union gehört oder ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In diesem Fall können sich gesetzlich Versicherte medizinisch behandeln lassen und die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Übernahme der Kosten bezieht sich jedoch nur auf grundlegende Behandlungen. Zahnärztliche Behandlungen im Ausland sind in vielen Fällen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Auch ein Rücktransport im Krankheitsfall wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Leistung musst Du selbst tragen, wenn Du keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast. Einige Beispiele für Länder mit Sozialversicherungsabkommen:
- Dänemark
- Großbritannien
- Belgien
- Griechenland
- Luxemburg
- Norwegen
- Schweden
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in erster Linie die Kosten, die durch medizinische Behandlungen im Ausland entstehen. Auch die Mehrkosten für einen Krankenrücktransport sind Bestandteil des Versicherungsschutzes. Diese werden im vereinbarten Umfang erstattet, sofern sie nicht von der Krankenvollversicherung bezahlt werden.
Zu den Leistungen der Auslandskrankenversicherung zählt insbesondere die Kostenübernahme für:
- ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
- stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
- Arznei-, Verbands- und Heilmittel
- Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung
- Rücktransport inklusive Gepäck-Rücktransport im Krankheitsfall
- Überführung der Versicherten im Todesfall
Erstattungsfähig sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung sogar Telefonkosten. Dies betrifft jene Kosten, welche nachweislich für das Telefongespräch mit der Notrufzentrale anfallen. Bei unserem Partner Europ Assistance können derartige Telefonkosten bis zu einem Umfang von 25 Euro erstattet werden.
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Bei vielen Erkrankungen oder Verletzungen ist der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus nicht erforderlich. Dann reicht die Behandlung durch einen Arzt vor Ort oder ambulant im Krankenhaus aus. Kosten können im Rahmen einer ambulanten Behandlung insbesondere für die diagnostische Untersuchung, aber auch für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen. Ebenso werden Röntgenuntersuchungen häufig ambulant durchgeführt und dienen der Diagnostik. Bei schwerwiegenderen Erkrankungen oder Verletzungen kann die stationäre Aufnahme in eine Klinik notwendig werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Du auf einer Station aufgenommen wirst und ein Bett zur Unterbringung erhältst. Bei allen ambulanten und stationären Heilbehandlungen muss es sich um medizinisch notwendige Maßnahmen handeln. Diese Behandlungen werden von einem Arzt oder von einem Angehörigen eines anderen Heilberufes verordnet und lassen sich nicht auf die Zeit nach dem Urlaub verschieben.
Rücktransport inklusive Gepäck-Rücktransport im Krankheitsfall
Der Rücktransport im Krankheitsfall zählt zu den grundlegenden Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Im Krankheitsfall erhältst Du dadurch die anfallenden Kosten für den Transport erstattet. Insbesondere bei Reisen in weit entfernte Länder fallen bei notwendigen Rücktransporten hohe Kosten an.
Mit besonders hohen Ausgaben musst Du beispielsweise bei einem Krankenrücktransport von China, Thailand oder der Dominikanischen Republik aus rechnen. In diesen Fällen können die Kosten um die 80.000 Euro betragen. Aber bereits bei einem Rücktransport von einem beliebten Reiseziel wie Mallorca ist mit Kosten von über 10.000 Euro zu rechnen. Ein Rücktransport kann im Krankheitsfall somit ohne entsprechende Zusatzversicherung zu einer finanziellen Notsituation führen. Bei ansteckenden Erkrankungen oder Unfällen mit mehreren Reisenden können sich die Kosten noch deutlich erhöhen.
Zu unterscheiden sind im Rahmen der Rückholoption der medizinisch notwendige und der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport. Ist eine medizinische Versorgung des Erkrankten am Urlaubsort nicht möglich, dann wird ein medizinisch notwendiger Rücktransport durchgeführt. Dieser ist somit eine Notwendigkeit, um die Gesundheit des Erkrankten nicht zu gefährden. Häufig ist ein solcher Krankentransport notwendig, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort nicht mit den gewohnten Standards in heimischen Krankenhäusern vergleichbar ist. In einigen Regionen der Erde mangelt es zum Beispiel an gut ausgebildeten Fachärzten und/oder an der medizinisch-technischen Ausrüstung. Zudem können mangelhafte Hygienestandards einen Rücktransport erfordern.
Rücktransporte können allerdings auch in Absprache zwischen Patienten und einem Mediziner erfolgen. Dann wird von einem medizinisch sinnvollen Transport gesprochen. Dies kann der Fall sein, wenn Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, dass eine Behandlung am Heimatort eine bessere Versorgung ermöglicht – selbst wenn er im Ausland behandelt werden könnte. Nach Ankunft in Deutschland sind die Kosten für Heilbehandlungen nicht mehr über die Reiseversicherung abgedeckt. Dann tritt in der Regel wieder der Versicherungsschutz der Krankenvollversicherung ein und deckt die weiteren Kosten ab.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert sind Krankheiten, Verletzungen und Unfallfolgen, die plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Dies kann zum Beispiel für eine akute Magen-Darm-Infektion, das Auftreten einer schwerwiegenden Grippe oder starke Zahnschmerzen zutreffen. Die Kosten für vorhersehbare Erkrankungen, wie beispielsweise bei chronischen oder nicht ausgeheilten Krankheiten, können nicht versichert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor Reiseantritt bekannt war, dass die chronische Krankheit - beispielsweise Bluthochdruck - während der Reise Komplikationen verursachen könnte. Besteht eine Schwangerschaft, können Behandlungen bei Komplikationen oder eine frühzeitige Entbindung auch zum Versicherungsumfang der Auslandskrankenversicherung zählen.
Abschluss der Auslandskrankenversicherung
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bietet sich für alle Reisen ins Ausland an. In den Ländern, die kein bestehendes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, dient die Zusatzversicherung als vollständige Absicherung vor Krankheitskosten. Bei Reisen in Länder, die mit Deutschland ein Abkommen geschlossen haben, kann diese Reiseversicherung hingegen als Ergänzung des grundlegenden Versicherungsschutzes dienen. Es bietet sich an, den Abschluss der Versicherung bereits mit Buchung der Reise vorzunehmen. Bei Abschluss einer Jahrespolice musst Du nicht vor jeder Reise einen neuen Versicherungsschutz auswählen, denn die Versicherung gilt automatisch für alle Reisen im Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz erlischt erst mit der Kündigung.
Meldung im Schadenfall
Vor Inanspruchnahme der Leistungen aus der Auslandskrankenversicherung ist eine zügige Meldung des Schadenfalles besonders wichtig. Die Meldung an den Versicherer muss aber nicht sofort schriftlich erfolgen, sondern in der Regel reicht zunächst ein Anruf beim jeweiligen Versicherungsunternehmen. Bei CosmosDirekt steht Dir eine Service-Hotline zur Verfügung, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Mitarbeiter sollten wenn möglich vor der Aufnahme im Krankenhaus oder vor der Behandlung beim Arzt kontaktiert werden. Alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Rechnungen und detaillierte Schadenmeldungen, können im Nachhinein eingereicht werden. Alternativ kannst Du einen Versicherungsfall aber auch mit einem ausgefüllten Schadenformular bei CosmosDirekt melden.