Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

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Während einer Reise können plötzlich auftretende Erkrankungen dafür sorgen, dass im Ausland medizinische Hilfe aufgesucht werden muss. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Behandlungen im Ausland nicht in jedem Fall die Kosten. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Urlaubsland und von den in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen. Mit der Auslandskrankenversicherung erhältst Du die Möglichkeit, Dich gegen hohe Behandlungskosten abzusichern.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Auslandskrankenversicherung. Produkt­informationen zur Auslandskrankenversicherung findest Du hier.

Warum eine Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung?

Mit Deiner Krankenvollversicherung bist Du als Versicherter in Deutschland finanziell vor den Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfallfolgen abgesichert. Bei Reisen ins Ausland verhält sich dies aber anders. Im Ausland gilt der Versicherungsschutz je nach Reiseziel nicht mehr im vollen Umfang oder wird sogar vollständig ausgeschlossen. Entscheidend ist zunächst, ob Dein Urlaubsland zur Europäischen Union gehört oder ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In diesem Fall können sich gesetzlich Versicherte medizinisch behandeln lassen und die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Übernahme der Kosten bezieht sich jedoch nur auf grundlegende Behandlungen. Zahnärztliche Behandlungen im Ausland sind in vielen Fällen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Auch ein Rücktransport im Krankheitsfall wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Leistung musst Du selbst tragen, wenn Du keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast. Einige Beispiele für Länder mit Sozialversicherungsabkommen:

  • Dänemark
  • Großbritannien
  • Belgien
  • Griechenland
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Schweden

Bei der "Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland" gibt es zu jedem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, ein Merkblatt. Dort sind die Versicherungsleistungen sowie wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen vermerkt. Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, hast Du in der Regel keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung. Somit musst Du die Kosten für medizinische Behandlungen in Ländern wie den USA, Thailand oder Ägypten ohne Zusatzversicherung komplett selbst zahlen. Eine Zusatzversicherung ist nicht nur für gesetzlich Versicherte sinnvoll. Auch für Privatversicherte besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung über eine Auslandskrankenversicherung. Dadurch müssen Privatversicherte keine Selbstbeteiligung zahlen und eine etwaige Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet.

Leis­tungen der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in erster Linie die Kosten, die durch medizinische Behandlungen im Ausland entstehen. Auch die Mehrkosten für einen Krankenrücktransport sind Bestandteil des Versicherungsschutzes. Diese werden im vereinbarten Umfang erstattet, sofern sie nicht von der Krankenvollversicherung bezahlt werden.

Zu den Leistungen der Auslandskrankenversicherung zählt insbesondere die Kostenübernahme für:

  • ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
  • stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung
  • Rücktransport inklusive Gepäck-Rücktransport im Krankheitsfall
  • Überführung der Versicherten im Todesfall

Erstattungsfähig sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung sogar Telefonkosten. Dies betrifft jene Kosten, welche nachweislich für das Telefongespräch mit der Notrufzentrale anfallen. Bei unserem Partner Europ Assistance können derartige Telefonkosten bis zu einem Umfang von 25 Euro erstattet werden.

Ein Beispiel: Während Deines USA-Urlaubs verletzt Du Dich am Bein. Die Verletzung ist so schwerwiegend, dass Du Dich im Krankenhaus behandeln lassen musst. Es fallen nicht nur Kosten für die ärztliche Diagnostik und Medikamente an, sondern es müssen auch Röntgenaufnahmen erstellt werden. Zudem ist ein mehrtägiger Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich. Sämtliche Behandlungskosten werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Dies betrifft die gesamte Behandlung inklusive des Aufenthaltes und der Verpflegung im Krankenhaus. Ist eine Operation notwendig und lässt sich diese nicht verschieben, können auch diese Kosten von der Reiseversicherung übernommen werden.

In einigen Ländern ist es für die Erteilung eines Visums notwendig, bereits bei der Antragsstellung einen gültigen Auslands­kranken­schutz für die Reisedauer nachzuweisen (z. B. Russland, Ecuador und Kuba).

Ambu­lante und statio­näre Heil­be­hand­lungen

Bei vielen Erkrankungen oder Verletzungen ist der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus nicht erforderlich. Dann reicht die Behandlung durch einen Arzt vor Ort oder ambulant im Krankenhaus aus. Kosten können im Rahmen einer ambulanten Behandlung insbesondere für die diagnostische Untersuchung, aber auch für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen. Ebenso werden Röntgenuntersuchungen häufig ambulant durchgeführt und dienen der Diagnostik. Bei schwerwiegenderen Erkrankungen oder Verletzungen kann die stationäre Aufnahme in eine Klinik notwendig werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Du auf einer Station aufgenommen wirst und ein Bett zur Unterbringung erhältst. Bei allen ambulanten und stationären Heilbehandlungen muss es sich um medizinisch notwendige Maßnahmen handeln. Diese Behandlungen werden von einem Arzt oder von einem Angehörigen eines anderen Heilberufes verordnet und lassen sich nicht auf die Zeit nach dem Urlaub verschieben.

Bei stationären Behandlungen von minderjährigen Kindern gibt es bei unserem Partner Europ Assistance eine Besonderheit. Denn die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus werden von der Auslands­kranken­versicherung übernommen. Dadurch muss das Kind nicht alleine im Krankenhaus in einem fremden Land verweilen, sondern ein Elternteil oder ein anderer Angehöriger kann sich während der Unterbringung um das Kind kümmern.

Rück­trans­port inklu­sive Gepäck-Rück­trans­port im Krank­heits­fall

Der Rücktransport im Krankheitsfall zählt zu den grundlegenden Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Im Krankheitsfall erhältst Du dadurch die anfallenden Kosten für den Transport erstattet. Insbesondere bei Reisen in weit entfernte Länder fallen bei notwendigen Rücktransporten hohe Kosten an.

Mit besonders hohen Ausgaben musst Du beispielsweise bei einem Krankenrück­transport von China, Thailand oder der Dominikanischen Republik aus rechnen. In diesen Fällen können die Kosten um die 80.000 Euro betragen. Aber bereits bei einem Rücktransport von einem beliebten Reiseziel wie Mallorca ist mit Kosten von über 10.000 Euro zu rechnen. Ein Rücktransport kann im Krankheitsfall somit ohne entsprechende Zusatzversicherung zu einer finanziellen Notsituation führen. Bei ansteckenden Erkrankungen oder Unfällen mit mehreren Reisenden können sich die Kosten noch deutlich erhöhen.

Top 10 der teuersten Rück­trans­porte

Zu unterscheiden sind im Rahmen der Rückholoption der medizinisch notwendige und der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport. Ist eine medizinische Versorgung des Erkrankten am Urlaubsort nicht möglich, dann wird ein medizinisch notwendiger Rücktransport durchgeführt. Dieser ist somit eine Notwendigkeit, um die Gesundheit des Erkrankten nicht zu gefährden. Häufig ist ein solcher Krankentransport notwendig, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort nicht mit den gewohnten Standards in heimischen Krankenhäusern vergleichbar ist. In einigen Regionen der Erde mangelt es zum Beispiel an gut ausgebildeten Fachärzten und/oder an der medizinisch-technischen Ausrüstung. Zudem können mangelhafte Hygienestandards einen Rücktransport erfordern.

Rücktransporte können allerdings auch in Absprache zwischen Patienten und einem Mediziner erfolgen. Dann wird von einem medizinisch sinnvollen Transport gesprochen. Dies kann der Fall sein, wenn Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, dass eine Behandlung am Heimatort eine bessere Versorgung ermöglicht – selbst wenn er im Ausland behandelt werden könnte. Nach Ankunft in Deutschland sind die Kosten für Heilbehandlungen nicht mehr über die Reiseversicherung abgedeckt. Dann tritt in der Regel wieder der Versicherungsschutz der Krankenvollversicherung ein und deckt die weiteren Kosten ab.

Unser Partner Europ Assistance erstattet die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Sofern der Rücktransport vertretbar ist, hast Du durch diese Option die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arzt zu entscheiden, ob Du Dich lieber am Urlaubsort oder im Heimatland behandeln lassen möchtest. Sollte die Transportfähigkeit zunächst noch nicht gegeben sein, kannst Du Dich vor Ort behandeln lassen. Sobald ein Transport medizinisch vertretbar ist, kannst Du die Leistung des Rücktransportes in Anspruch nehmen. Mehr Infos zur Auslandskrankenversicherung.

Welche Ereig­nisse sind versi­chert?

Versichert sind Krankheiten, Verletzungen und Unfallfolgen, die plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Dies kann zum Beispiel für eine akute Magen-Darm-Infektion, das Auftreten einer schwerwiegenden Grippe oder starke Zahnschmerzen zutreffen. Die Kosten für vorhersehbare Erkrankungen, wie beispielsweise bei chronischen oder nicht ausgeheilten Krankheiten, können nicht versichert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor Reiseantritt bekannt war, dass die chronische Krankheit - beispielsweise Bluthochdruck - während der Reise Komplikationen verursachen könnte. Besteht eine Schwangerschaft, können Behandlungen bei Komplikationen oder eine frühzeitige Entbindung auch zum Versicherungsumfang der Auslandskrankenversicherung zählen.

Abschluss der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bietet sich für alle Reisen ins Ausland an. In den Ländern, die kein bestehendes Sozial­versicherungs­abkommen mit Deutschland haben, dient die Zusatzversicherung als vollständige Absicherung vor Krankheitskosten. Bei Reisen in Länder, die mit Deutschland ein Abkommen geschlossen haben, kann diese Reiseversicherung hingegen als Ergänzung des grundlegenden Versicherungsschutzes dienen. Es bietet sich an, den Abschluss der Versicherung bereits mit Buchung der Reise vorzunehmen. Bei Abschluss einer Jahrespolice musst Du nicht vor jeder Reise einen neuen Versicherungsschutz auswählen, denn die Versicherung gilt automatisch für alle Reisen im Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz erlischt erst mit der Kündigung.

Wir bieten eine Jahrespolice mit weltweitem Versicherungsschutz an. Je Reise gilt die Reise­kranken­versicherung für bis zu 60 Tage. Bei längeren Aufenthalten im Ausland gilt der Reiseschutz für die ersten 60 Tage. Ein 30-jähriger Single zahlt z. B. 31 Euro im Jahr für die Reisekrankenversicherung. Hätte der 30-jährige auch Kinder und ist der älteste in der Familie, zahlt er 67 Euro im Jahr.

Mit einer Auslandskrankenversicherung sicherst Du Dich vor den Kosten einer medizinischen Behandlung während einer Urlaubsreise ab. Mit einem Vergleich kannst Du Kosten sparen. Mehr erfährst Du im Ratgeber Vergleich Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung.

Reisekrankenversicherung - CosmosDirekt schützt Dich bei Deiner Reise im Ausland

Auslandskran­ken­ver­si­che­rung

  • Erstattung der Behandlungskosten
  • Kostenübernahme für Kranken­rücktransport, Arznei-, Heil-, und Verbandsmittel
  • Kostenübernahme bei Rettung, Bergung, Suche
  • Pandemie-Erkrankung (z.B. Coronavirus) ist versichert

Meldung im Scha­den­fall

Vor Inanspruchnahme der Leistungen aus der Auslandskrankenversicherung ist eine zügige Meldung des Schadenfalles besonders wichtig. Die Meldung an den Versicherer muss aber nicht sofort schriftlich erfolgen, sondern in der Regel reicht zunächst ein Anruf beim jeweiligen Versicherungsunternehmen. Bei CosmosDirekt steht Dir eine Service-Hotline zur Verfügung, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Mitarbeiter sollten wenn möglich vor der Aufnahme im Krankenhaus oder vor der Behandlung beim Arzt kontaktiert werden. Alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Rechnungen und detaillierte Schadenmeldungen, können im Nachhinein eingereicht werden. Alternativ kannst Du einen Versicherungsfall aber auch mit einem ausgefüllten Schadenformular bei CosmosDirekt melden.

Mit einer Unfallversicherung lassen sich die finanziellen Folgen von allen Unfällen absichern. Hierzu zählen auch alle Unfälle die Dir auf Reisen zustoßen. Der Versicherungsschutz gilt in der ganzen Welt und rund um die Uhr.

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Inhalt
  • Warum eine Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung?
  • Leis­tungen der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
  • Welche Ereig­nisse sind versi­chert?
  • Abschluss der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
  • Meldung im Scha­den­fall