Bei der Reiseplanung auf Nummer sicher gehen
Bei einer Reisestornierung spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Bei einer Stornierung ein bis zwei Wochen vor Deinem Reisebeginn fallen bei Flugreisen beispielsweise etwa 50 % des Gesamtpreises an. Bei einer Stornierung am Abreisetag oder bei einem Reiseabbruch gehst Du ohne eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung meistens sogar komplett leer aus.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Stornokosten vor der Reise findest Du in beispielhaft in unserer Grafik.
Auch für Last-Minute-Reisen
Du hast eine Reise noch vor Beginn der Versicherung gebucht? Wenn mindestens 30 Tage zwischen Vertragsbeginn und dem planmäßigem Reiseantritt liegen, bist Du geschützt. Beträgt der Zeitraum bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage? Auch dann kannst Du Deine Reiseplanung schützen. Dazu musst Du die Versicherung aber direkt am Buchungstag der Reise oder innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Buchung abschließen.
Kostet nicht die Welt
Zum Beispiel: |
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Single-Tarif |
Eintrittsalter bis 24 Jahre |
Reisepreis bis zu 1.000 Euro |
Jahresschutz |
Mit Selbstbeteiligung |
Ab 2,08 Euro im Monat1 |
Die wichtigsten Fakten
Versicherungsschutz besteht, wenn Du Deine Reise aus folgenden Gründen nicht antreten kannst bzw. unterbrechen musst:
- Todesfall, Erkrankung (pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19), Unfall.
- Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes.
- Schwangerschaft sowie deren Komplikationen.
- Termin für die Wiederholung einer Prüfung.
- Aufnahme einer Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber.
- Einberufung zu einer Wehrübung.
- Erheblicher Schaden an Deinem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten.
- Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19.
- Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19.
Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen!
- Für Dich allein beim Einzelperson-Tarif.
- Für zwei Personen, auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Paar-Tarif.
- Für ein oder zwei erwachsene Personen und bis zu sieben Kinder (bis 27 Jahre), auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Familien-Tarif.
- Stornoberatung: Wir unterstützen Dich bei der Entscheidung, ob Du die Reise sofort stornieren musst oder noch abwarten sollst.
- Stornierung einer Reise: Wir ersetzen die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- Abbruch einer Reise: Wir ersetzen die erforderlichen zusätzlichen Kosten durch die Rückreise.
- Verspätung / Umbuchung: Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten und Reiseplanungshilfe.
- Notfall: Wir stehen Dir mit Beratung zur Seite zum weiteren Reiseverlauf.
Jahresschutz oder Einmalschutz?
Jahresschutz:
- Für beliebig viele Reisen im Jahr.
- Reisedauer maximal 60 Tage.
- Das ganze Jahr abgesichert.
Einmalschutz:
- Für eine Reise.
- Reisedauer maximal 31 Tage.
Preisbeispiele zum Jahresschutz.
- Ein Erwachsener (bis 49 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
36 Euro im Jahr für alle Reisen
- Zwei Erwachsene (bis 49 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
60 Euro im Jahr für alle Reisen
- 2 Erwachsene (bis 49 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis 27 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
66 Euro im Jahr für alle Reisen
Alles inklusive
Blöd, wenn Du Deine Reise absagen musst oder nur mit Verspätung antreten kannst. Noch blöder wäre es, wenn Du auf den Stornokosten sitzen bleibst. Hier springt die Reiserücktrittsversicherung für Dich ein:
- Erkrankung (auch bei Pandemie – z.B. Covid-19)
- Psychische Erkrankung (bei Bestätigung von einem Facharzt)
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Unfall
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke
- Impfkosten bis maximal 100 € pro Person
- Haustiererkrankung / Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes / Katze
- Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services
- Kosten für Visum bis maximal 100 € pro Person
- Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km der gebuchten Unterkunft
- Erheblicher Eigentumsschaden durch Dritte – auch für versicherte Mitreisende
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
- Wehrübung, zu der Du einberufen wirst
- Tod
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Gerichtliche Ladung
- Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19.
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres.
- Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf eine pandemische oder epidemische Infektion – z.B. Covid-19.
Du hast Dich auf Deinen Urlaub gefreut und genießt diesen in vollen Zügen. Aber was ist, wenn Du diesen vorzeitig beenden musst? Die Reiseabbruchversicherung unterstützt Dich in folgenden Situationen und übernimmt Deine zusätzlichen Kosten:
- Erkrankung (inkl. Pandemie-Schutz – z.B. für Covid-19)
- Psychische Erkrankung (bei Bestätigung von einem Facharzt)
- Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Verpassen des Rückflugs wegen ÖPNV-Verspätung
- Naturgewalten wie Feuer am Urlaubsort
- Erhebliche Eigentumsbeschädigung durch die Straftat Dritter
- Terroranschlag in einem Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Verweigerung des Boardings oder der Einreise wegen des Verdachts einer Covid-19-Infektion (Coronavirus)
- Anordnung einer persönlichen Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Covid-19-Infektion (Coronavirus)
- Gerichtliche Ladung
Lass Dich von Verspätungen nicht aufhalten. Deine Reise ist geschützt vor eventuellen Folgen von Stau, Signalstörungen, Betriebsstörungen und Co.. Du bist wie folgt abgesichert:
- Verspätung eines Transportmittels: Mehrkostenerstattung bis insgesamt 1.500 Euro und Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis insgesamt 150 Euro
- Verspätung auf der Hinreise: Erstattung der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen
Bei Fragen vor der Reise, bei Problemen während der Reise und auch in Krisensituationen – die Europ Assistance unterstützt Dich in jeder Lage und bietet Dir folgende Leistungen:
- Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
- Reiseumbuchung
- Informieren von Angehörigen und Arbeitgebern bei Änderung des Reiseablaufs
- Finanzielle Notlage (Geldtransfer-Organisation oder zinsloses Darlehen)
- Ersatz von Reisedokumenten
- Kartensperrung (Kredit-, EC- oder SIM-Karte)
- Drohende Haft: Vermittlung eines Anwalts und Dolmetschers sowie zinsloses Darlehen für entstehende Kosten
- Informationen zur Auslandsvertretung
Ein Terroranschlag kann überall und für jeden ein Thema werden. Sollte Deine Reise davon betroffen sein, hilft Dir die Europ Assistance vor und während der Reise mit folgenden Maßnahmen:
- Beratung zu geeigneten Erstmaßnahmen und richtigem Verhalten
- Erste psychologische Hilfestellung via Telefon durch medizinisches Fachpersonal
- Kontakt zu deutschen Behörden für Sicherheit
- Betreuung durch Behörden im Urlaubsland – sofern möglich
- Auf Wunsch: Informieren nahestehender Personen und Angehöriger
- Auf Wunsch: Vermittlung von Sicherheitsdienstleistern vor Ort
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht?
- Bei chronischer Erkrankung: Eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung liegt vor, wenn diese in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
- Bei psychischer Erkrankung: Es besteht kein Versicherungsschutz für psychische Erkrankungen, außer, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt, oder es erfolgt eine stationäre Behandlung im gebuchten Zeitraum.
- Bei Vorhersehbarkeit: Der Eintritt eines Schadenfalls war Ihnen bei Buchung bekannt oder vorhersehbar.
- Bei psychischer Reaktion: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Erkrankungen infolge einer psychischen Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Das solltest Du wissen.
Mit Deiner Auslandskrankenversicherung bist Du versichert, wenn Du während Deines Urlaubs an einer pandemischen bzw. epidemischen Infektion (z.B. Covid-19) erkrankst.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, die Dir bei Nichtantritt einer Reise aus einem versicherten Grund vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten für folgende Zwischenfälle werden Dir erstattet:
- Stornierung der Reise
- Verspäteter Reiseantritt
- Verspätung während der Hinreise
- Umbuchung
Bei folgenden Ereignissen werden für alle Versicherten und Dir nahestehenden Personen (Risikopersonen) die Kosten durch die Reiserücktrittsversicherung erstattet:
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Wenn Du trotzdem reisen möchtest: Anstelle der Stornokosten zahlen wir den Reisepreis (abzüglich geleisteter Anzahlung) bis zur Höhe der Stornokosten, die im Zeitpunkt der Kündigung angefallen wären.
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer Prüfung an einer Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach dem planmäßigem Reiseende stattfinden soll
- Bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, zum Beispiel wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zu einer Wehrübung, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
- Verweigerung des Boardings oder der Einreise wegen des Verdachts einer Pandemie-Infektion (z.B. Covid-19).
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Termin für eine Transplantation bzw. zur Spende von Organen oder Geweben
- Gerichtliche Ladung
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres.
- Anordnung einer persönlichen Quarantäne wegen des Verdachts einer Pandemie-Infektion (z.B. Covid-19).
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG)
- Stiefeltern
- Stiefkinder
- Großeltern
- Enkel
- Geschwister
- Schwiegereltern
- Schwiegerkinder
- Schwager/Schwägerin
- Personen, die nicht mitreisende Angehörige während der Reise betreuen sowie
- Betreuungspersonen
Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen dieser Zeitraum kürzer ist, sind versichert, wenn die Versicherung spätestens am 5. Kalendertag nach der Reisebuchung abgeschlossen wird.
- Für Einzelpersonen: Es können bis zu 15.000 Euro je Reise abgesichert werden.
- Für Familien: Es können bis zu 20.000 Euro je Reise abgesichert werden.
Jahresschutz
Der Versicherungsschutz verlängert sich beim Jahresschutz automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er durch den Versicherungsnehmer nicht fristgerecht - 1 Monat vor Ablauf - schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
Einmalschutz
Beim Reiserücktritts-Schutz ist Deine Reise vom Abschluss des Versicherungsvertrages bis zum Antritt versichert.
Dein Reiseabbruch-Schutz endet automatisch 31 Tage nach dem gewählten Beginn der Versicherung. Als Beginn der Versicherung gilt der erste Tag Deiner geplanten Reise (Reisebeginn).
Die Reiseabbruchversicherung erstattet Dir die entstehenden Kosten für folgende Ereignisse:
- Notwendige Beendigung der Reise
- Nicht genutzte Reiseleistungen
- Verspätung während der Rückreise
- Verlängerter Aufenthalt
- Unterbrechung der Rundreise
- Feuer oder Elementarereignisse während der Reise, sofern die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem zum Zeitpunkt der Reisebuchung unvorhersehbaren versicherten Ereignis betroffen wird und aufgrund dessen der versicherten Person die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist.
Die Höhe der Erstattung bei Reiseabbruch ist pro versicherte Reise auf den bei Vertragsabschluss angegebenen max. Reisepreis begrenzt. Im Familien-Tarif bezieht sich die Versicherungssumme auf die Gesamterstattung für die Familie, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden versicherten Personen.
- Familien-Tarif
Es sind maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis 27 Jahre versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Paar-Tarif
Es sind zwei Personen versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Einzelperson-Tarif
Es ist eine Person versichert.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.
Bei folgenden Ereignissen werden für alle Versicherten und Dir nahestehenden Personen (Risikopersonen) die Kosten durch die Reiserücktritt- und Abbruchversicherung erstattet:
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung sowie symptomfreien Fälle von Covid-19, Coronavirus
- Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
- Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
Eine Urlaubsreise kann mehrere tausend Euro kosten. Wenn Du die Reise nicht antreten kannst, bekommst Du, wenn Du die Reise frühzeitig stornierst, einen Teil Deines Reisepreises zurück. Je kürzer die Zeit bis zum Reiseantritt ist, desto weniger bekommst Du erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Dir die Kosten die durch die Stornierung der Reise entstehen. Als Jahresversicherung bekommst Du diesen Topschutz das ganze Jahr für alle Reisen die Du unternehmen möchtest.
Unsere Reiserücktritts- und Abbruchversicherung kommt auch zum Tragen, wenn Du die bereits angetretene Reise abbrechen musst. Sie übernimmt die durch einen Reiseabbruch aus einem versicherten Grund zusätzlich entstandenen Rückreisekosten sowie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. So hast Du neben der Enttäuschung des abgebrochenen Urlaubs keine zusätzlichen Kosten und kannst dank der Erstattung einen neuen Urlaub planen.
Unter der weltweit erreichbaren 24-Stunden-Notruf und Sofort-Hilfe +49 681 - 966 55 66 wird Dir schnell und kompetent geholfen. Am besten notierst Du Dir die Nummer und nimmst sie auf allen Reisen mit.
Alternativ kannst Du Deinen Schadenfall auch bei der Europ Assistance online melden.
Ja.
Mit der Selbstbeteiligung kannst Du sparen. Du übernimmst einen kleinen Teil selbst und profitierst dadurch von einem hohen Spareffekt bei den Beiträgen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je Person.
Über die Hälfte der Deutschen bucht den Urlaub mehr als drei Monate vor Reisebeginn. In dieser Zeit kann sich viel ändern. Zum Beispiel ein Unfall, eine Erkrankung, eine Schwangerschaft oder ein neuer Job, in dem zunächst kein Urlaub genommen werden kann. Bei mehreren Reisenden erhöht sich das Risiko, da eine Reise oft nicht angetreten wird, wenn ein Teilnehmer verhindert ist.
Je nachdem wie lange vor Reiseantritt eine Stornierung erfolgt, fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Ein bis zwei Wochen vor Reiseantritt fallen zum Beispiel bei Flugreisen Kosten von circa 50 % des Reisepreises an. Wird die Reise erst am Reisetag storniert oder muss die laufende Reise abgebrochen werden, erfolgt meistens keine Erstattung.
Du hast bereits eine Reiserücktritt- und Abbruchversicherung und bist unzufrieden oder zahlst zu viel? Dann nutze unser Angebot! Wichtig: Kündige Deinen bestehenden Vertrag zur Reiserücktritts- und Abbruchversicherung erst, wenn Du bei uns versichert bist.
Deine Versicherungssumme wird auf Basis Deiner Reisepreisstufe individuell berechnet.
Erklärvideo zur Reiserücktrittsversicherung
Ein schöner Urlaub beginnt vor dem Urlaub
Mach Dich zum Experten in Sachen Reiseversicherung.
Geprüft & ausgezeichnet
Mehr zur Vermittlung durch CosmosDirekt und zur Europ Assistance
Informationen zur Vermittlung durch die Cosmos Versicherung AG
Firma und Anschrift:
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Vertreten durch den Vorstand
Katrin Gruber (Vorsitzende), Petar Dobric, Nicole Heidemeyer, Martin Schenk
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Registergericht Saarbrücken - HRB 7461
Ust-IdNr.: DE 811233781
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du durch die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Versicherung AG verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Gehalt. Abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Informationen zum Produktgeber Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Nördliche Münchner Straße 27A
82031 Grünwald
So erreichst Du die Europ Assistance:
Tel: 089-55 987 0
Fax: 089-55 987 177
Hauptbevollmächtigte: Julia Ricks
Dein Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:
Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, kannst Du Dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Du mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Dir immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung findet auf Grundlage der Verfahrensordnung vor dem Ombudsmann statt und ist für Dich kostenlos.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 / 369 60 00
Fax: 0800 / 369 90 00
Im Falle der Auslandskrankenversicherung wendest Du Dich bitte an den:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 / 2 55 04 44
Fax: 030 / 20 45 89 31
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn
Registergericht: München HRB 61 405
Umsatzsteuernummer: DE811261052
Versicherungssteuernummer: 9116/802/00124
Auf Reisen immer gut versichert
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Absicherung einer Einzelperson, bis 24 Jahre, bei 1.000 Euro Gesamtreisepreis und Jahresschutz mit Selbstbeteiligung. Beitrag entspricht dem monatlich finanziellen Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.