Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornierungskosten. Ab einem geringen Beitrag ist es möglich, sich vor hohen Reisekosten abzusichern. Die Kosten für die Reiserücktrittversicherung hängen von mehreren Faktoren, wie dem Reisepreis sowie der Anzahl der zu versichernden Personen, ab. Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag durch Wahl des für Dich passenden Tarifs und einer vereinbarten Selbstbeteiligung zu senken.
Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Produktinformationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung findest Du hier.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung
Die Reisrücktrittsversicherung wird vor Antritt der Reise abgeschlossen und dient der finanziellen Absicherung bei Reiserücktritt. Von einem Reiserücktritt wird dann gesprochen, wenn die Reise noch vor Reiseantritt storniert werden muss. Dementsprechend wurden noch keine Reiseleistungen, wie zum Beispiel der Flug oder die Unterkunft, in Anspruch genommen. Die Stornierung ist lange Zeit im Voraus, aber ebenso noch am Tag des eigentlichen Reiseantritts möglich.
Diese Kosten werden durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt
Mit einer Reiserücktrittsversicherung erhältst Du beim Rücktritt von einer Reise Kostenersatz für entstandene Stornierungsgebühren. Diese Kostenerstattung wird gewährt, wenn ein wichtiger Grund für den Reiserücktritt verantwortlich ist. Diese Gründe, wie beispielsweise ein Todesfall oder eine Erkrankung in der Familie, werden vom Versicherer genau festgelegt.
Stornierungskosten können zum Beispiel beim Rücktritt von einer Pauschalreise auftreten. Ebenso fallen diese Kosten bei Stornierung von einzelnen Reiseelementen, zum Beispiel dem Hin- und Rückflug, dem Aufenthalt im Hotel oder für gebuchte Aktivitäten an. Die Kosten der Stornierung können vom Versicherer zu 100 Prozent erstattet werden, wenn die Übernahme des maximalen Reisepreises mit der Versicherung vereinbart wurde.
Die Stornierungskosten liegen je nach Zeitpunkt der Stornierung oftmals zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises. Dadurch kann sich für den Versicherten ein Erstattungsanspruch in Höhe von einigen Tausend Euro ergeben. Erstattungsfähig sind dabei nur die Kosten, die Ihnen seitens des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt wurden.
Der Reisepreis und die Reiserücktrittsversicherung
Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richten sich in erster Linie nach dem Reisepreis. Der Preis der Reise hat somit entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Damit alle Kosten im Versicherungsumfang inbegriffen sind, sollte der Versicherungsschutz, beziehungsweise der maximal versicherte Reisepreis, nicht zu niedrig gewählt werden.
Insbesondere bei Abschluss einer Jahrespolice ist im Vorhinein nicht immer klar, wie teuer die nächsten Reisen sein werden. In dem Fall entscheiden Sie sich für den Reisepreis der teuersten Reise. Die Anzahl der Reisen im Jahr und die Reisedauer sind meist nicht relevant für die Höhe des Beitrages. Denn mit der Jahrespolice sind alle Reisen eines Versicherungsjahres abgedeckt.
Günstige Absicherung im Familien-Tarif
Neben dem Reisepreis haben auch Anzahl und Alter der Reisenden Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Die Versicherer bieten meistens Tarife für Singles beziehungsweise Alleinreisende und Familien an. Im Familien-Tarif können sich Eltern mit ihren Kindern gemeinsam absichern. Ebenso ist eine Absicherung im Familien-Tarif für Reisende möglich, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei der Reiseversicherung der CosmosDirekt müssen die versicherten Personen nicht miteinander verwandt sein. Sie müssen auch keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Häufig rechnet sich der Abschluss eines Familien-Tarifs bereits ab zwei gemeinsam Reisenden. Innerhalb des Familien-Tarifs können sich zwei Erwachsene und deren Kinder im Alter von bis zu 27 Jahren versichern. Für ältere Kinder ist der Abschluss einer eigenen Versicherung erforderlich.
Kosten durch Selbstbeteiligung reduzieren
Zusätzlich ist es möglich, die Versicherungsprämie durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu senken. Wird ein Tarif mit Selbstbehalt gewählt, kannst Du von günstigeren Beiträgen profitieren. Bei Vereinbarung eines Selbstbehaltes beteiligen sich Versicherte beispielsweise mit 20 Prozent an den Kosten des Schadensfalles. Bei Stornierungskosten in Höhe von 1.000 Euro läge die Selbstbeteiligung für den Versicherten dementsprechend bei 200 Euro.
Einschluss einer Reiseabbruchversicherung
Wird die Reise erst nach Reiseantritt, zum Beispiel bei Ankunft im Hotel, abgebrochen, dann handelt es sich um einen Reiseabbruch. In dem Fall würde nicht die Reiserücktrittskostenversicherung, sondern eine Reiseabbruchversicherung für den finanziellen Schaden aufkommen.
Die Reiseabbruchversicherung kommt zum Beispiel für die Mehrkosten auf, die durch den Abbruch der Reise entstehen. Auch die Reiseleistungen, die bereits bezahlt, aber durch den Abbruch aus wichtigem Grund nicht in Anspruch genommen wurden, sind meist versichert.