So schnell eine Reiseversicherung abgeschlossen werden kann, so einfach ist auch die Kündigung. Bei Verträgen für nur eine Reise ist sogar keine Kündigung erforderlich, da die Versicherung automatisch endet. Jahresverträge verlängern sich dagegen um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist lässt sich eine Vertragsverlängerung verhindern. Anschließend ist ein Versicherungswechsel möglich.
Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zu Reiseversicherungen. Produktinformationen findest Du hier.
Kündigung von Reiseversicherungen
Wenn es um die Kündigung einer Reiseversicherung geht, sind zunächst Einzel- von Jahrespolicen zu unterscheiden. Mit einer Einzelpolice erhältst Du die Absicherung jeweils für eine Reise. Die Kündigung einer solchen Einzel-Reiseversicherung ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz endet automatisch zum festgelegten Ablauftermin. Bei einer Jahrespolice hingegen ist eine Kündigung zum Beenden des Vertrages erforderlich
Ordentliche Kündigung
Bei Jahresverträgen sind alle Reisen, die Du während des Versicherungsjahres unternimmst, versichert. Gesonderte Versicherungsabschlüsse bei einer Reisebuchung sind daher nicht erforderlich. Der Versicherungsvertrag sieht in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr ab Vertragsabschluss vor. Wird der Vertrag durch den Versicherungsnehmer nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung dieser Jahresverträge ist im Regelfall zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Bei Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist von zumeist 1 Monat vor Ablauf, wird die Versicherung nicht verlängert. Die Kündigung kann dem Versicherer jederzeit zugeschickt werden. Gründe für die Kündigung müssen nicht angegeben werden.
Die Kündigung sollte dem Versicherer schriftlich zugestellt werden. Erfolgt die Zustellung des Kündigungsschreibens fristgerecht, dann endet die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres. Bis dahin besteht aber noch der reguläre Versicherungsschutz. Du verlierst durch eine Kündigung keine Ansprüche aus der Versicherung. Das heißt, Du bist weiterhin im festgelegten Umfang abgesichert, wenn ein Schadenereignis innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt. Hast Du dem Versicherer das Schadenereignis mitgeteilt, kannst Du auch noch nach Ende des Vertragsverhältnisses Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.
Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es noch die außerordentliche Kündigung, um den Vertrag zu beenden. Einer solchen Kündigung muss jedoch ein besonderes Ereignis vorangehen. Ein Sonderkündigungsrecht wird Versicherten insbesondere bei Schadenfällen und Beitragserhöhungen eingeräumt.
Versicherungslücken beim Wechsel der Reiseversicherung vermeiden
Mit der Beendigung einer Reiseversicherung wird in der Regel eine neue Versicherung benötigt. Damit bei einem Wechsel der Versicherung keine Versicherungslücke entsteht, ist es angeraten, die alte Versicherung erst kurz nach dem Abschluss einer neuen Versicherung zu kündigen.
Fazit zum Thema Reiseversicherung kündigen
Beachte bereits bei Abschluss einer Reiseversicherung die Kündigungsfristen und überlege Dir genau, ob Dir Flexibilität beim Abschluss einzelner Reiseversicherungen wichtiger ist oder Du lieber langfristig planen und das ganze Jahr über versichert sein möchtest, weil Du oft und regelmäßig verreist. Passe insbesondere bei einem Wechsel der Versicherung oder des Tarifes auf, dass Du in der Übergangszeit nie ohne Versicherungsschutz bist. Zahle außerdem die Beiträge immer rechtzeitig, um Deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.