Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Diese Frage beschäftigt viele, deren Rentenbeginn näher rückt. Bei der Berechnung deiner Rente werden mehrere Faktoren deines Lebenslaufs berücksichtigt, in erster Linie deine eingezahlten Beiträge und die Versicherungszeiten. Zudem spielt der Zeitpunkt zu dem Du in den Ruhestand gehen möchtest eine Rolle. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Rentenberechnung. Produktdetails zu FlexInvest findest Du hier.
Die Rentenformel
Die Rentenberechnung basiert auf deinem persönlichen Lebenslauf. Berücksichtigt werden in erster Linie deine eingezahlten Beiträge und die Versicherungszeiten. Zudem spielt es eine Rolle, wann man in den Ruhestand gehen möchte.
Die Rentenformel, mit der die Deutschen Rentenversicherung die Rente berechnet, lautet:
Persönliche Entgeltpunkte (PEP)
Die persönlichen Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor in der Rentenberechnung. Sie werden für jedes Jahr ermittelt und anschließend addiert. Ausgangsbasis ist jeweils das bundesweit durchschnittliche Jahreseinkommen. Mit diesem wird zur Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente dein Jahreseinkommen verglichen. Entspricht dein Einkommen genau dem Bundesdurchschnitt, bekommst du 1 Entgeltpunkt. Liegt der Verdienst darüber oder darunter, erhältst du einen anteilig höheren oder niedrigen Wert. Allerdings fließt bei hohen Jahreseinkommen nicht der gesamte Verdienst in die Rentenberechnung mit ein. Die Beitragsmessungsgrenze bezeichnet das maximale Brutto-Einkommen, das für die Berechnung der Rente zugrunde gelegt wird. Der Anteil, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht berücksichtigt.
Jahr | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
---|---|---|
2021 | 7.100 € monatlich / 85.200 € jährlich | 6.700 € monatlich / 80.400 € jährlich |
2020 | 6.900 € monatlich / 82.800 € jährlich | 6.450 € monatlich / 77.400 € jährlich |
2019 | 6.700 € monatlich / 80.400 € jährlich | 6.150 € monatlich / 73.800 € jährlich |
2018 | 6.500 € monatlich / 78.000 € jährlich | 5.800 € monatlich / 69.600 € jährlich |
2017 | 6.350 € monatlich / 76.200 € jährlich | 5.700 € monatlich / 68.400 € jährlich |
2016 | 6.200 € monatlich / 74.400 € jährlich | 5.400 € monatlich / 64.800 € jährlich |
2015 | 6.050 € monatlich / 72.600 € jährlich | 5.200 € monatlich / 62.400 € jährlich |
Bei der Berechnung der Rente wird zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Gründe dafür sind die relativ niedrigen Löhne in der DDR und das weiterhin bestehende Gefälle beim Einkommen. Damit bei der Rentenberechnung keine Nachteile entstehen, wird das Durchschnittseinkommen Ost auf das West-Niveau gehoben. Für jedes Jahr gibt es einen entsprechenden Umrechnungsfaktor.
Jahr | Umrechnungsfaktor |
---|---|
2021 | 1,0560 |
2020 | 1,0700 |
2019 | 1,0840 |
2018 | 1,1339 |
2017 | 1,1374 |
2016 | 1,1415 |
2015 | 1,1502 |
2014 | 1,1665 |
Die Formel zur Berechnung der Entgeltpunkte sieht folgendermaßen aus:
Beitragspflichtiges Jahresabkommen | Entgeldpunkte (alte Bundesländer) | Entgeldpunkte (neue Bundesländer) |
---|---|---|
27.342 Euro | 27.342 : 32.100 = 0,8518 | (1,1740 * 27.342) : 32.100 = 1,0000 |
32.100 Euro | 32.100 : 32.100 = 1,0000 | (1,1740 * 32.100) : 32.100 = 1,1740 |
57.600 Euro | 57.600 : 32.100 = 1,7994 | (1,1740 * 57.600) : 32.100 = 2,1066 |
Zugangsfaktor (ZF)
Mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt man bei der Berechnung, zu welchem Zeitpunkt die Rente in Anspruch genommen wird. Je nachdem, ob man vor oder nach der Regelaltersgrenze in Ruhestand geht, fallen bestimmte Ab- oder Zuschläge an:
- Abschläge fallen an, wenn du deine Rente vorzeitig in Anspruch nimmst. Pro Kalendermonat, den du eher in den Altersruhestand gehst, betragen diese 0,3 %. Die Abschläge werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen, sondern bleiben auch darüber hinaus bestehen.
- Zuschläge gibt es, wenn du nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf deine Altersrente zunächst verzichtest. Pro Monat wird der Zugangsfaktor erhöht, für die Berechnung einer Rente wegen Alters ergibt sich dann entsprechend ein Zuschlag von 0,5 % pro Monat.
Zugangsfaktor Altersrente
Rentenbeginn | Zugangsfaktor |
---|---|
5 Jahre vorher | 0,820 |
4 Jahre vorher | 0,856 |
3 Jahre vorher | 0,892 |
2 Jahre vorher | 0,928 |
1 Jahr vorher | 0,964 |
1 Monat vorher | 0,997 |
Regelaltersgrenze | 1,000 |
1 Monat später | 1,005 |
1 Jahr später | 1,060 |
2 Jahre später | 1,120 |
3 Jahre später | 1,180 |
4 Jahre später | 1,240 |
5 Jahre später | 1,300 |
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugangsfaktor
Bei der Hinterbliebenenrente ist nicht das eigene Alter für den Zugangsfaktor maßgeblich, sondern das Alter des verstorbenen Ehepartners. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, ähnlich den Erwerbsminderungsrenten, bei denen der gesetzliche Renteneintritt in die Altersrente von 63 nach und nach auf 65 Jahre erhöht wird. Mit dem Rentenpaket im Juli 2014 wurde auch die Rente mit 63 eingeführt. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber Rente mit 63.
Rentenartfaktor (RAF)
Mit diesem Faktor wird die Art der Rente bei der Berechnung berücksichtigt. In der Tabelle sind die Rentenartfaktoren der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt.
Rentenart | RAF | Anmerkungen |
Altersrente | 1,00 | |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,50 | |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,00 | |
Erziehungsrente | 1,00 | |
Kleine Witwenrente / Witwerrente | 1,00 0,25 | Bis zum 3. Kalendermonat nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist. |
Große Witwenrente / Witwerrente | 1,00 0,55 0,60 | Bis zum 3. Kalendermonat nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist. Anschließend. Anschließend, wenn Ehepartner vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder – bei späterem Todesfall – wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren ist. |
Halbwaisenrente | 0,10 | |
Vollwaisenrente | 0,20 |
Die Rentenanpassung
Die Rentenanpassung ist ein wesentliches Merkmal des deutschen Rentenversicherungssystems. Diese beteiligt die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Renten werden jährlich jeweils zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert (AR).
Die Berechnung des aktuellen Rentenwertes erfolgt mit einer Formel, die beispielsweise die Lohn- und Gehaltsentwicklung aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge berücksichtigt. Zudem enthält die Formel auch einen Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser führt dazu, dass die Rentenanpassungen gedämpft werden, wenn sich das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern zu Lasten der Beitragszahler verändert. Zudem stellt eine Schutzklausel sicher, dass der aktuelle Rentenwert auch bei ungünstigen Entwicklungen nicht geringer wird.
Die Rentner erhalten über die jährliche Anpassung eine Rentenanpassungsmitteilung. Nicht bei allen Rentnern steigt die Rente tatsächlich um den veröffentlichten Prozentsatz an. Einige Renten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen und diese werden nicht immer alle angepasst. Auffüllbeträge und Rentenzuschläge werden abgeschmolzen und daher mit der Rentenanpassung verrechnet.
Rentenwerte und Rentenanpassung West
Zeitraum | Rentenwert | Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|
01.07.2021 – 30.06.2022 | 34,19 € | - |
01.07.2020 – 30.06.2021 | 34,19 € | 3,45 % |
01.07.2019 – 30.06.2020 | 33,05 € | 3,18 % |
01.07.2018 – 30.06.2019 | 32,03 € | 3,22 % |
01.07.2017 - 30.06.2018 | 31,03 € | 1,90 % |
01.07.2016 - 30.06.2017 | 30,45 € | 4,25 % |
01.07.2015 - 30.06.2016 | 29,21 € | 2,10 % |
Rentenwerte und Rentenanpassung Ost
Zeitraum | Rentenwert | Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|
01.07.2021 – 30.06.2022 | 33,47 € | 0,72 % |
01.07.2020 – 30.06.2021 | 33,23 € | 4,20 % |
01.07.2019 – 30.06.2020 | 31,89 € | 3,91 % |
01.07.2018 – 30.06.2019 | 30,69 € | 3,37 % |
01.07.2017 - 30.06.2018 | 29,69 € | 3,59 % |
01.07.2016 - 30.06.2017 | 28,66 € | 5,95 % |
01.07.2015 - 30.06.2016 | 27,05 € | 2,50 % |
Die Rentenberechnung
Die Rentenformel, mit der die Deutsche Rentenversicherung die Rente berechnen kann, lautet in ihrer Kurzform:
Sie beruht auf mehreren Faktoren, weil die Formel den persönlichen Lebenslauf jedes Rentners und jeder Rentnerin berücksichtigt. So werden die jeweilige Leistung des einzelnen und die generationenübergreifende Solidarität aller Versicherten, Arbeitgeber und Rentner in Einklang miteinander gebracht. Auf der einen Seite sind Schutz, Sicherheit und eine ausreichend große finanzielle Basis im Alter gesichert, auf der anderen Seite zählen aber auch eigene Anstrengungen und Erfolge. Da die Rente eine steuerpflichtige Einkommensart ist, kann diese je nach persönlicher steuerlicher Situation auch deutlich niedriger ausfallen.