Rentenberechnung verstehen

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Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Diese Frage beschäftigt viele, deren Rentenbeginn näher rückt. Bei der Berechnung deiner Rente werden mehrere Faktoren deines Lebenslaufs berücksichtigt, in erster Linie deine eingezahlten Beiträge und die Ver­sicherungs­zeiten. Zudem spielt der Zeitpunkt zu dem Du in den Ruhe­stand gehen möchtest eine Rolle. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Rentenberechnung. Produktdetails zu FlexInvest findest Du hier.

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Die Renten­formel

Die Rentenberechnung basiert auf deinem persönlichen Lebenslauf. Berücksichtigt werden in erster Linie deine eingezahlten Beiträge und die Versicherungszeiten. Zudem spielt es eine Rolle, wann man in den Ruhestand gehen möchte.

Die Rentenformel, mit der die Deutschen Rentenversicherung die Rente berechnet, lautet:

Monatsrente = Summe der Persönlichen Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Persön­liche Entgelt­punkte (PEP)

Die persönlichen Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor in der Rentenberechnung. Sie werden für jedes Jahr ermittelt und anschließend addiert. Ausgangsbasis ist jeweils das bundesweit durchschnittliche Jahreseinkommen. Mit diesem wird zur Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente dein Jahreseinkommen verglichen. Entspricht dein Einkommen genau dem Bundesdurchschnitt, bekommst du 1 Entgeltpunkt. Liegt der Verdienst darüber oder darunter, erhältst du einen anteilig höheren oder niedrigen Wert. Allerdings fließt bei hohen Jahreseinkommen nicht der gesamte Verdienst in die Rentenberechnung mit ein. Die Beitragsmessungs­grenze bezeichnet das maximale Brutto-Einkommen, das für die Berechnung der Rente zugrunde gelegt wird. Der Anteil, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht berücksichtigt.

Zugangs­faktor (ZF)

Mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt man bei der Berechnung, zu welchem Zeitpunkt die Rente in Anspruch genommen wird. Je nachdem, ob man vor oder nach der Regelaltersgrenze in Ruhestand geht, fallen bestimmte Ab- oder Zuschläge an:

  • Abschläge fallen an, wenn du deine Rente vorzeitig in Anspruch nimmst. Pro Kalendermonat, den du eher in den Altersruhestand gehst, betragen diese 0,3 %. Die Abschläge werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen, sondern bleiben auch darüber hinaus bestehen.
  • Zuschläge gibt es, wenn du nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf deine Altersrente zunächst verzichtest. Pro Monat wird der Zugangsfaktor erhöht, für die Berechnung einer Rente wegen Alters ergibt sich dann entsprechend ein Zuschlag von 0,5 % pro Monat.

Zugangs­faktor Alters­rente

Rentenbeginn

Zugangsfaktor

5 Jahre vorher0,820
4 Jahre vorher0,856
3 Jahre vorher0,892
2 Jahre vorher0,928
1 Jahr vorher0,964
1 Monat vorher0,997
Regelaltersgrenze1,000
1 Monat später1,005
1 Jahr später1,060
2 Jahre später1,120
3 Jahre später1,180
4 Jahre später1,240
5 Jahre später1,300

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugangsfaktor

Bei der Hinterbliebenenrente ist nicht das eigene Alter für den Zugangsfaktor maßgeblich, sondern das Alter des verstorbenen Ehepartners. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, ähnlich den Erwerbs­minderungs­renten, bei denen der gesetzliche Renteneintritt in die Altersrente von 63 nach und nach auf 65 Jahre erhöht wird. Mit dem Renten­paket im Juli 2014 wurde auch die Rente mit 63 eingeführt. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen, können mit 63 Jahren abschlags­frei in den Ruhe­stand gehen. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber Rente mit 63.

Die deutsche Rentenversicherung bietet umfangreiches Informationsmaterial zur Anhebung der Altersgrenzen und zu den Rentenabschlägen an.

Renten­art­faktor (RAF)

Mit diesem Faktor wird die Art der Rente bei der Berechnung berücksichtigt. In der Tabelle sind die Rentenartfaktoren der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt.

Rentenart

RAF

Anmerkungen

Altersrente

1,00

Rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung

0,50

Rente wegen voller Erwerbs­minderung

1,00

Erziehungs­rente

1,00

Kleine Witwenrente / Witwer­rente

1,00

0,25

Bis zum 3. Kalendermonat nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist.
Anschließend.

Große Witwenrente / Witwerrente

1,00

0,55

0,60

Bis zum 3. Kalendermonat nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist.

Anschließend.

Anschließend, wenn Ehepartner vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder – bei späterem Todesfall – wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren ist.

Halbwaisenrente

0,10

Vollwaisenrente

0,20

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232640/publicationFile/63966/rente_so_wird_sie_berechnet_neue_bundeslaender.pdf

Die Renten­an­pas­sung

Die Rentenanpassung ist ein wesentliches Merkmal des deutschen Rentenversicherungssystems. Diese beteiligt die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Renten werden jährlich jeweils zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert (AR).

Die Berechnung des aktuellen Rentenwertes erfolgt mit einer Formel, die beispielsweise die Lohn- und Gehalts­entwicklung aller sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeit­nehmer und ihre Aufwendungen für die Alters­vorsorge berücksichtigt. Zudem enthält die Formel auch einen Nachhaltig­keits­faktor. Dieser führt dazu, dass die Renten­anpassungen gedämpft werden, wenn sich das Verhältnis von Rentnern und Beitrags­zahlern zu Lasten der Beitrags­zahler verändert. Zudem stellt eine Schutz­klausel sicher, dass der aktuelle Renten­wert auch bei ungünstigen Entwicklungen nicht geringer wird.

Die Rentner erhalten über die jährliche Anpassung eine Renten­anpassungs­mitteilung. Nicht bei allen Rentnern steigt die Rente tatsächlich um den veröffentlichten Prozentsatz an. Einige Renten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen und diese werden nicht immer alle angepasst. Auffüll­beträge und Renten­zuschläge werden abgeschmolzen und daher mit der Renten­anpassung verrechnet.

Renten­werte und Renten­an­pas­sung West

Zeitraum

Rentenwert

Veränderung zum Vorjahr

01.07.2021 – 30.06.202234,19 €-
01.07.2020 – 30.06.202134,19 €3,45 %
01.07.2019 – 30.06.202033,05 €3,18 %
01.07.2018 – 30.06.201932,03 €3,22 %
01.07.2017 - 30.06.201831,03 €1,90 %
01.07.2016 - 30.06.201730,45 €4,25 %
01.07.2015 - 30.06.201629,21 €2,10 %

Renten­werte und Renten­an­pas­sung Ost

Zeitraum

Rentenwert

Veränderung zum Vorjahr

01.07.2021 – 30.06.202233,47 €0,72 %
01.07.2020 – 30.06.202133,23 €4,20 %
01.07.2019 – 30.06.202031,89 €3,91 %
01.07.2018 – 30.06.201930,69 €3,37 %
01.07.2017 - 30.06.201829,69 €3,59 %
01.07.2016 - 30.06.201728,66 €5,95 %
01.07.2015 - 30.06.201627,05 €2,50 %

Die Renten­be­rech­nung

Die Rentenformel, mit der die Deutsche Rentenversicherung die Rente berechnen kann, lautet in ihrer Kurzform:

Monats­rente= PEP × ZF × RAF × AR

Sie beruht auf mehreren Faktoren, weil die Formel den persönlichen Lebenslauf jedes Rentners und jeder Rentnerin berücksichtigt. So werden die jeweilige Leistung des einzelnen und die generationenübergreifende Solidarität aller Versicherten, Arbeitgeber und Rentner in Einklang miteinander gebracht. Auf der einen Seite sind Schutz, Sicherheit und eine ausreichend große finanzielle Basis im Alter gesichert, auf der anderen Seite zählen aber auch eigene Anstrengungen und Erfolge. Da die Rente eine steuerpflichtige Einkommensart ist, kann diese je nach persönlicher steuerlicher Situation auch deutlich niedriger ausfallen.

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Inhalt
  • Die Renten­formel
  • Persön­liche Entgelt­punkte (PEP)
  • Zugangs­faktor (ZF)
  • Renten­art­faktor (RAF)
  • Die Renten­an­pas­sung
  • Die Renten­be­rech­nung