Das Wichtigste zur Auszahlung der Risikolebensversicherung in Kürze
Eine Risikolebensversicherung unterstützt die Hinterbliebenen finanziell im Todesfall des Versicherten. Die Versicherungssumme wird im Leistungsfall an die Angehörigen ausgezahlt. Wann zahlt die Risikolebensversicherung und wann nicht? An wen geht die Versicherungssumme? Wer muss sich um die Auszahlung kümmern und was gibt es dabei zu beachten? Der Ratgeber bietet Dir die wichtigsten Informationen zum Thema Risikolebensversicherung und Auszahlung. Ausführliche Infos zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Auszahlung der Risikolebensversicherung einfach erklärt
Auszahlung der Risikolebensversicherung: Nicht nur im Todesfall
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung fragen sich viele: Wann zahlt die Risikolebensversicherung? Die Antwort ist einfach. Grundsätzlich zahlt die Risikolebensversicherung bei natürlichem Tod. Das heißt, stirbt der Versicherte während der Laufzeit, kommt es zur vollständigen Auszahlung der Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen. Dasselbe gilt für einen Unfalltod.
Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit
Es gibt eine weitere Option, in dem die Risikolebensversicherung ausgezahlt werden kann. Dank spezieller Tarife ist die sogenannte Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit möglich. In diesem Fall können sich die Versicherten die Versicherungssumme ihrer Risikolebensversicherung auszahlen lassen, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten leiden. Diese vorgezogene Todesfall-Leistung ermöglicht es den Versicherten ihre restliche Lebenszeit finanziell unabhängig zu genießen oder sich persönliche Wünsche zu erfüllen.
Auch bei CosmosDirekt kannst Du die Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit in Deine Risikolebensversicherung integrieren.
Bezugsberechtigte im Todesfall
Wer bekommt das Geld im Leistungsfall ausbezahlt? Die bezugsberechtigte Person wird namentlich im Vertrag festgelegt. So geht die Auszahlung nach Bescheinigung des Todes schnell und reibungslos. Denn diese Verfügung ist im Todesfall bindend und ist auch der normalen Erbfolge übergeordnet.
Du kannst auch mehrere Personen mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen begünstigen. Oft werden nächste Angehörige wie (Ehe-) Partner und Kinder gewählt, da sie vom Tod des Versicherten finanziell am stärksten getroffen sind.
Während der Vertragslaufzeit kannst Du die Bezugspersonen ändern. So kannst Du beispielsweise Dein neugeborenes Kind mit aufnehmen oder nach einer Scheidung den Ex-Partner von der Liste der Begünstigten streichen. Auch Geschäftspartner oder juristische Personen (z. B. ein Verein) kommen als Bezugsberechtigte in Frage.
Sollte es keine konkrete Regelung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung geben, wird die Summe an die Erben ausgezahlt. Das kann jedoch ein langwieriger Prozess sein, wenn unklar ist, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ein Testament vorhanden ist. Dadurch kann sich die Auszahlung der Risikolebensversicherung verzögern und eine zusätzliche emotionale Belastung für die Hinterbliebenen darstellen.
Risikolebensversicherung: Auszahlung an die Bezugsberechtigten
Wenn es die Umstände erlauben, dann melde den Todesfall möglichst zeitnah der Versicherung. Hier reicht zunächst ein Anruf bei der Versicherung aus. Die Einsendung der nötigen Unterlagen zur Auszahlung der Risikolebensversicherung kann später erfolgen. Die Versicherung wird Dir dazu ein entsprechendes Schreiben zusenden.
Oft findet man erst später heraus, dass der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte - zum Beispiel beim Durchsehen der Kontoauszüge. Auch in diesem Fall genügt es, die Versicherung telefonisch über den Todesfall zu informieren.
Die folgenden Unterlagen werden vom Versicherer für die Auszahlung der Risikolebensversicherung benötigt.
- Versicherungsschein: Die Versicherung braucht das Original-Dokument der Versicherungspolice. Am besten machst Du Dir eine Kopie davon.
- Sterbeurkunde: Sie ist die amtliche Bescheinigung über den Tod des Menschen. Ausgestellt wird die Urkunde vom zuständigen Standesamt. Meistens übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung.
- Erbschein: Nur erforderlich, wenn Du nicht per Versicherungsvertrag begünstigst bist, sondern als Erbe die Auszahlung der Todesfallsumme beantragst. Allerdings ist ein Erbschein sehr teuer, er kann schnell 1.000 Euro uns mehr kosten. Prüfe also vorher, ob es notwendig ist, den Erbschein vom Notar oder Nachlassgericht erstellen zu lassen.
Sind alle Formalitäten geklärt, dann erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme auf einmal. Über die Auszahlung können die Begünstigten frei verfügen. Eine Auszahlung in monatlichen Raten ist nicht möglich. Dasselbe gilt auch für die Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten, wie sie bei schwersten Erkrankungen mit Todesfolge innerhalb von 12 Monaten der Fall ist.
Höhe der Auszahlung
Die Höhe der Auszahlung einer Risikolebensversicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- Versicherungssumme: Je höher die vereinbarte Versicherungssumme ist, desto höher ist die Auszahlung im Todesfall..
- Unfall-Zusatzversicherung: Wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalls verstirbt, dann wird die Leistung aus der Unfall-Zusatzversicherung zusätzlich gezahlt - sofern diese bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
- Vertragsart: Es gibt verschiedene Varianten von Risikolebensversicherungen, zum Beispiel mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Dies beeinflusst die Auszahlung.
- Überschussbeteiligung: Der Todesfallbonus ist eine Variante der Überschussbeteiligung, die bei der Risikolebensversicherung vereinbart werden kann. Dann zahlt der Versicherer die erwirtschafteten Überschüsse im Todesfall zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme aus. Neben dem Todesfallbonus gibt es noch die Beitragsverrechnung und die verzinsliche Ansammlung.
Dann erfolgt keine Auszahlung der Risikolebensversicherung
- Im Erlebensfall: Eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung im Erlebensfall – also zu Lebzeiten – gibt es nicht. Das heißt, es ist nicht möglich, eine Auszahlung nach Ende der Laufzeit oder bei Kündigung der Risikolebensversicherung zu erhalten.
- Bei Selbstmord: Es gibt noch eine weitere Einschränkung: Begeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Suizid, zahlt der Versicherer in der Regel nicht.
Alternative zur Risikolebensversicherung
Wer nach einer Alternative zur Risikolebensversicherung mit Auszahlung bei Ablauf der Laufzeit sucht, findet in der Kapitallebensversicherung eine Option. Heutzutage bieten jedoch die meisten Versicherungen keine neuen Verträge für Kapitallebensversicherungen mehr an. Aufgrund der niedrigen Zinsen und ohne staatliche Förderung lohnt sich das Sparen mit einer Lebensversicherung kaum noch.
Wird auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung eine Steuer fällig?
Es kann sein, dass auf die ausgezahlte Todesfallsumme der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Je nachdem, wie hoch die Summe ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Versicherte und der Begünstigte zueinander stehen, fällt diese Steuer unterschiedlich hoch aus. Denn es gibt verschiedene Freibeträge. Davon abgesehen ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerfrei. Setze Dich bei Unklarheiten am besten mit einem Steuerberater in Verbindung.
Häufige Fragen zur RLV und Auszahlung
Für eine Auszahlung der Risikolebensversicherung muss die versicherte Person schon gestorben sein oder an einer unheilbaren Krankheit (mit Todesfolge binnen 12 Monaten) leiden. Sobald der Tod oder die Erkrankung nachgewiesen ist, wird die vereinbarte Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt. Beide Fälle müssen während der Versicherungslaufzeit eintreten.
Nein, bei einer Risikolebensversicherung ist eine Auszahlung bei Vertragsablauf nicht vorgesehen. Eine Auszahlung erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.
Nein, wenn Du Dich dazu entscheidest, die Risikolebensversicherung zu kündigen, erfolgt weder die Auszahlung der bisher eingezahlten Beiträge noch einer Teilsumme der Versicherungssumme. Wäge daher bei Abschluss der Risikolebensversicherung gut ab, inwiefern sich diese Art der Lebensversicherung für Dich eignet.
Ja, wenn die versicherte Person durch eine Krankheit während der Laufzeit der Risikolebensversicherung stirbt, wird die Summe ausbezahlt. Die Art der Erkrankung ist dabei erstmal unerheblich. Wichtig ist trotzdem die Beantwortung der Gesundheitsfragen für die Risikolebensversicherung. Durch die korrekten Antworten kann der Versicherer einen fairen Beitrag zur Versicherung für Dich berechnen.
Übrigens: CosmosDirekt leistet auch, wenn die versicherte Person an den Folgen einer COVID-19 Erkrankung oder durch Impfschäden stirbt.
Ja, Du kannst den Bezugsberechtigten in Deiner Risikolebensversicherung jederzeit ändern. Wende Dich einfach an Deinen Versicherer und lasse eine andere Person als Begünstigte eintragen.
Die vereinbarte Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung wird einmalig ausgezahlt – eine monatliche Auszahlung ist nicht möglich. Mit der vereinbarten Versicherungssumme können Kredite und Immobilien abbezahlt werden oder die finanzielle Unabhängigkeit Deiner Begünstigten gewährleistet werden.
Ja, Du kannst Deine Kinder als Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung angeben, damit sie im Falle Deines Todes finanziell abgesichert sind. Dabei ist es unerheblich, ob Deine Kinder noch minderjährig oder bereits erwachsen sind.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.