Risikolebensversicherung für Familien: Das Wichtigste in Kürze
Stets für die Familie zu sorgen – das ist ein Wunsch von allen. Doch nicht immer ist es möglich, ein Leben lang für seinen Partner oder seine Kinder da zu sein. Umso sinnvoller ist eine vorausschauende Planung, mit der man seine Hinterbliebenen im Falle des eigenen Todes schützen kann. Die Risikolebensversicherung bietet Dir und Deinen Hinterbliebenen genau diesen Schutz. Bei der Wahl der Risikolebensversicherung gibt es einige Dinge zu beachten, um einen idealen Versicherungsschutz für Deine Liebsten einzurichten.
Dieser Ratgeber bietet Dir die wichtigsten Informationen zum Thema Risikolebensversicherung für Familien. Ausführliche Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Wie sicherst Du Deine Familie richtig ab?
Ob Hauptverdiener, Nebenverdiener, Hausfrau oder -mann: Der Tod eines Familienmitglieds kann nicht nur schwere emotionale Wunden mit sich bringen. Ein Verlust kann für die hinterbliebenen Angehörigen auch eine finanzielle Bürde sein, besonders wenn durch den Todesfall die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, um die Lebenskosten zu decken. Um für Deine Familie auch im Todesfall sorgen zu können, kann der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein.
Speziell die Risikolebensversicherung bietet für Familien einen umfassenden Versicherungsschutz. Sollte während der Vertragslaufzeit ein Unglück passieren und der Versicherte verstirbt, so gewährleistet der Versicherer, die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen auszuzahlen. Im Bezugsrecht der Risikolebensversicherung bestimmst Du als Versicherungsnehmer, welcher Deiner Angehörigen im Todesfall direkten Anspruch auf das Geld der Versicherungsleistung hat. Der Bezugsberechtigte kann auch im Laufe der Jahre geändert werden.
Im Todesfall die Familie gänzlich absichern heißt: vorrausschauend Denken. Grundsätzlich gilt eine beidseitige Absicherung für die Risikolebensversicherung von (Ehe-) Partnern. Die beidseitige Absicherung der Risikolebensversicherung ist für Familien auch sinnvoll, wenn beispielsweise nur ein Partner erwerbstätig oder Hauptverdiener ist.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Familien verschiedene Optionen:
- Einzelne Verträge
- Über-Kreuz-Risikolebensversicherung
- Verbundene Risikolebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag
Einzel-Verträge der Risikolebensversicherung
Versicherungsnehmer und versicherte Person sind bei der Absicherung über Einzel-Verträge identisch. Als Begünstigter für die Auszahlung der Risikolebensversicherung für Familien wird der Partner eingetragen. Mit der getrennten Risikolebensversicherung für Dich und Deinen Partner ist die Versicherung umfassender und Ihr könnt flexibler auf neue Lebenssituation reagieren. Zudem könnt Ihr unterschiedliche Laufzeiten für Eure Risikolebensversicherungen ansetzen und unterschiedliche Versicherungssummen wählen, was z. B. bei ungleichen Einkommen praktisch ist.
Risikolebensversicherung über Kreuz
Es ist ebenfalls eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung für die Familie denkbar. Wichtig bei der Über-Kreuz-Versicherung ist jedoch, die Besonderheiten zu beachten. Im Über-Kreuz- Vertrag der Risikolebensversicherung schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab. Der Partner wird im Über Kreuz-Vertrag sowohl als Versicherungsnehmer als auch als Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen. Der (Ehe-)Partner wird jedoch als versicherte Person eingetragen. Versterben die beiden versicherten Personen gleichzeitig, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme beider Verträge an die hinterbliebenen Angehörigen. Kommt es zum Todesfall einer der beiden versicherten Personen, wird die vertragliche Leistung an den hinterbliebenen Partner, der gleichzeitig Begünstigter und Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt.
Verbundene Risikolebensversicherung
Die verbundene Risikolebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag bietet Versicherungsschutz, indem ein gemeinsamer Versicherungsvertrag geschlossen wird. Beide Partner werden hier als Bezugsberechtigte aufgeführt. Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungsleistung an den eingetragenen Hinterbliebenen ausgezahlt. Da der Vertrag nach dem ersten Todesfall automatisch endet, steht sie Versicherungssumme nur einmalig zur Verfügung.
Aus diesem Grund ist die verbundene Risikolebensversicherung für die Familienabsicherung weniger geeignet. Sollten nämlich die bezugsberechtigten Personen gleichzeitig zu Tode kommen, wird die Versicherungsleistung nur einmalig, beispielsweise an die Kinder, ausgezahlt. Die finanzielle Unterstützung wäre entsprechend unvollständig.
Wer ist bei einer Familien-Risikolebensversicherung mitversichert?
In der Regel werden bei einer Risikolebensversicherung für Familien die Angehörigen begünstigt, beispielsweise Partner und/oder Kinder. Schlussendlich wird jedoch im Versicherungsvertrag festgehalten, wer die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll. Bei dem Begünstigten muss es sich nicht um eine einzige Person handeln. Sowohl eine als auch mehrere Personen können von Dir abgesichert werden. Wichtig ist hier nur, alle Begünstigten beim eindeutigen Namen zu nennen, um einen Streit zwischen den Hinterbliebenen vorzubeugen. Solltest Du niemanden als Begünstigten festlegen und innerhalb der vertraglichen Laufzeit zu Tode kommen, so erhalten Deine gesetzlichen Erben die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.
Welche Versicherungssumme sollten Familien vereinbaren?
Besonders für Hauptverdiener ist das Absichern der Familie durch eine Risikolebensversicherung bedeutsam. Sollte Dir etwas zustoßen, nimmt Dein Versicherer Deinen Hinterbliebenen zumindest die finanziellen Sorgen. Je nach Situation sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung für die Familienabsicherung das 3- bis 5-fache des gemeinsamen Bruttojahreseinkommens betragen. Mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Vertragslaufzeit sollten alle Lebenshaltungskosten für einige Jahre gedeckt sein, aber auch mögliche Ratenzahlungen eines Kredits. Hast Du z. B. ein laufendes Immobiliendarlehen für den Hauskauf oder -bau, solltest Du die Versicherungssumme so anlegen, dass im Todesfall alle Schulden getilgt werden – also eine Restschuldabsicherung besteht.
Wann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Familien sinnvoll?
Besonders für Familien mit Kindern eignet es sich, eine Risikolebensversicherung für die Kinder abzuschließen. Aber auch ohne Kinder könnte es pflegebedürftige Angehörige geben, die Absicherung benötigen. Als Faustregel gilt, die Risikolebensversicherung lieber früher als später abzuschließen. Ein Anstoß für den Abschluss einer Risikolebensversicherung für Deine Familie könnte die Geburt eines Kindes sein oder der plötzliche Pflegefall der Großeltern. Darüber hinaus kann man die Versicherungssumme einer bereits abgeschlossenen Risikolebensversicherung auch im Familientarif flexibel, den Lebensumständen entsprechend, erhöhen.
Was kostet die Risikolebensversicherung für Familien?
Eine Risikolebensversicherung für Familien ist im Vergleich um einiges günstiger als klassische die Lebensversicherung. Die Höhe der Kosten für die Risikolebensversicherung im Familientarif wird hauptsächlich von der Laufzeit der Risikolebensversicherung und der Versicherungssumme bestimmt. Darüber hinaus hängen die Kosten von Faktoren wie Tarif, Alter, Beruf, Konsumverhalten (Raucher oder Nichtraucher) oder Hobbys ab. Auch die Risikolebensversicherung für Familien erfordert eine Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung und die Gesundheitsfragen sind nötig, damit Dein persönlicher Versicherungsschutz berechnet werden kann. Mit dem Beitrags -Rechner von CosmosDirekt kannst Du auch ganz bequem online Deinen möglichen Beitrag für die Versicherung ermitteln.
Was eine Risikolebensversicherung ist, erfährst Du einfach erklärt auch noch einmal in unserem Video:
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.