Das Wichtigste zur Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung in Kürze
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht – und das ist auch gut so. Dabei werden etwa Angaben zu Deinem Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys oder auch Konsumverhalten abgefragt. Durch die individuelle Gesundheitsprüfung wird die Risikolebensversicherung günstiger statt teuer für alle. Welche Gesundheitsfragen Dich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung erwarten und was Du bei der Absicherung Deiner Liebsten beachten solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber.
Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung ohne Gesundheitsfragen
Darum gibt es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Das hat auch einen guten Grund. Die Gesundheitsfragen ermöglichen es den Versicherern, Dein individuelles Risiko zu ermitteln und Dir einen entsprechend fairen Beitrag zur Versicherung zu berechnen. Bei einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen, müssten alle Versicherten gemeinsam jegliche Arten von Risiken tragen – ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch gäbe es nur einen teuren Einheitstarif. Durch die Gesundheitsprüfung für die Risikolebensversicherung wird Deine persönliche Situation bewertet. Bist Du gesund, ist Dein Risiko geringer und entsprechend sind auch Deine Beiträge zur RLV niedriger.
Diese Gesundheitsfragen werden bei der Risikolebensversicherung gestellt
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen Erkrankungen und Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre abgefragt. Für Behandlungen im Krankenhaus gelten die letzten 10 Jahre. Die gute Nachricht für Dich: Die Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung drehen sich nicht um Deinen letzten Schnupfen.
In der folgenden Übersicht haben wir Dir die Bereiche der Gesundheitscheck-Fragen für die RLV zusammengestellt:
- Größe/Gewicht
- Herz/Kreislauf
- Atemorgane
- Verdauungsorgane
- Harn- und Geschlechtsorgane
- Stoffwechsel oder Hormonhaushalt
- Blut- oder Tumorerkrankungen
- Infektionskrankheiten
- Psyche
- Gehirn, Rückenmark, Nerven
- Bewegungsapparat
- Haut und Allergien
- Augen
- Bindegewebe und Immunsystem
- Unfallfolgen
- Konsumverhalten (Rauchen, Drogen, Betäubungsmittel, Alkohol)
- Hobbys
Diese Vorerkrankungen musst Du bei der Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung nicht angeben
Einige Krankheiten und deren Behandlung werden als unkritisch angesehen und müssen bei der Antragsstellung nicht angegeben werden. Dazu zählen:
- Akne
- Ausschabung
- Bandscheibenvorfall
- Blinddarm-Entfernung
- Blinddarm-Entzündung (abgelaufen)
- Erkältungskrankheiten
- Halswirbelsyndrom
- Harnblaseninfekt (akut)
- Heiserkeit
- Hexenschuss
- Hörschädigung
- Husten & Schnupfen
- Kniebeschwerden
- Knochenbrüche an Armen und Beinen
- Magen-Darm-Infekt (akut)
- Mandelentzündung
- Meniskusverletzung
- Nasennebenhöhlenentzündung
- Ohrenentzündung
- Zahnbehandlung
- Sonnenallergie
- Tennis-Ellenbogen
- Überbein
- Wirbelsäulenverkrümmung
Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherung: Vorerkrankungen und Hobbys
Vorerkrankungen sowie riskante Berufe und Hobbys haben einen Einfluss auf Deine Versicherbarkeit. Wir geben Dir ein paar Beispiele, wann Du auch mit einer Krankheit versichert werden kannst und wo Versicherer in der Regel die Grenze ziehen.
Anonyme und vertrauliche Voranfrage*
0681 966 6907Unsere Antragsexperten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Dich da.
* Verbraucherzentrale 6/2024 empfiehlt eine anonyme VoranfrageRisikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Eine Risikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eignet sich für diejenigen, die schnell und unkompliziert einen Versicherungsschutz benötigen. Bei der vereinfachten Gesundheitsprüfung werden weniger Gesundheitsfragen gestellt, was den Prozess beschleunigt.
Kreditabsicherung
Peter möchte seine Familie absichern, indem er das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus absichert. Eine Risikolebensversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen eignet sich in diesem Fall nicht so sehr wie eine Kreditabsicherung bei Hauskauf. Sie bietet den benötigten Schutz, ohne dass Peter einen umfangreichen Gesundheitscheck durchlaufen muss.
Sterbegeldversicherung
Eine weitere Möglichkeit, Deinen Liebsten im Falle Deines Todes eine Versicherungssumme zu hinterlassen, ohne eine Gesundheitsprüfung zu durchlaufen, bietet die Sterbegeldversicherung. Sie dient in erster Linie dazu, die Kosten einer Beerdigung und sonstige Bestattungskosten abzudecken. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung ist deshalb begrenzt. Je nach Versicherer kannst Du zwischen 5.000 bis 15.000 Euro als Versicherungssumme festlegen. Der Vorteil: Du kannst die Sterbegeldversicherung im Gegensatz zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen und den vollen Versicherungsschutz genießen. Allerdings sind Wartezeiten zwischen 6 und 36 Monaten üblich.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung dient dazu, ein Bankdarlehen oder einen Kredit zu sichern und Deine Lieben finanziell zu schützen. Mit dieser Form der Ablebensversicherung ohne Gesundheitsfragen wird die ausstehende Kreditsumme von der Versicherung übernommen. Je nach Versicherungspolice können auch eine Absicherung im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit hinzugenommen werden, um die monatlichen Raten von der Versicherung übernehmen zu lassen.
Wir beraten Dich gerne
Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bildschirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung und den Gesundheitsfragen
Wenn Du die Fragen bei der Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortest, sind Deine Hinterbliebenen im Todesfall gegebenenfalls nicht abgesichert. Fällt während der Vertragslaufzeit bereits auf, dass Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden, können etwa eine Beitragserhöhung oder die Kündigung des Vertrages auf Dich zukommen.
Nein, ob und wie sich Dein Gesundheitszustand während der Vertragslaufzeit ändert, beeinflusst Deine Risikolebensversicherung nicht. Dieses Risiko trägt der Versicherer. Für Dich besteht keine Nachmeldepflicht bei Erkrankungen.
Einige Versicherer bieten spezielle Angebote der Risikolebensversicherung für bestimmte Personengruppen an, beispielsweise für Partner mit Kindern. Dabei werden häufig weniger Gesundheitsfragen gestellt als bei der „normalen“ Risikolebensversicherung. Man spricht daher von einer Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Bei diesen Angeboten gibt es dann aber meistens Einschränkungen zur Versicherungssumme, Vertragslaufzeit und Eintrittsalter.
Ab welcher Versicherungssumme sich eine Risikolebensversicherung lohnt, hängt von Deiner individuellen Lebenssituation ab. Wenn Du beispielsweise einen Kredit absichern möchtest, sollte die Versicherungssumme der Höhe des Kredits entsprechen. Für die Absicherung von Angehörigen sollten das 3- bis 5-fache des gemeinsamen Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme eingeplant werden. Die Vorüberlegung der richtigen Summe ist wichtig, da die Höhe Auswirkungen auf den monatlichen Beitrag hat.
Die Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung reichen bis 5 Jahre zurück, wenn es um allgemeine Erkrankungen geht. Im Fall von Klinikaufenthalten werden sogar die vergangenen 10 Jahre abgefragt.
Nein, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen gibt es nicht. Allerdings gibt es Alternativen, die ähnliche Leistungen beinhalten. Darunter zum Beispiel Sterbegeldversicherung, Kreditabsicherung oder Restschuldabsicherung. Sie alle werden nach dem Todesfall des Versicherten ausbezahlt, jedoch sind die Höhen, Laufzeiten und der Zweck jeweils anders gestaltet.