Das Wichtigste zum Thema Risikolebensversicherung mit Krebs
Die Entscheidung, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, bedeutet häufig auch, sich mit seiner persönlichen Gesundheit auseinanderzusetzen. Insbesondere, wenn Vorerkrankungen wie Krebs ins Spiel kommen, gewinnt diese Überlegung an Bedeutung. Viele stellen sich die Frage, ob der Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Krebs als Vorerkrankung überhaupt möglich ist oder was im Falle einer Erkrankung während der Laufzeit passiert.
In unserem Ratgeber erhältst Du unter anderem Informationen darüber, ob die Risikolebensversicherung trotz Krebserkrankung abgeschlossen werden kann. Nähere Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Kann eine Risikolebensversicherung trotz Krebs als Vorerkrankung abgeschlossen werden?
Ob eine Risikolebensversicherung nach einer Krebserkrankung abgeschlossen werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, eine entsprechende Versicherung nach einer Vorerkrankung abzuschließen, der Versicherer schätzt jedoch die Versicherbarkeit von Fall zu Fall individuell ein.
Dabei spielen für das Versicherungsunternehmen folgende Faktoren eine Rolle:
- Ausprägung der Erkrankung
- Anzahl der bisherigen Krebsdiagnosen
- zeitlicher Abstand zwischen der Diagnose und der Antragsstellung (sog. Verstreichzeit)
- Jetzt-Zustand: Wie wirkt sich die Erkrankung auf den aktuellen Gesundheitszustand aus?
Medizinische Unterlagen sind dabei unerlässlich, sodass Versicherer eine genaue Einschätzung des Risikos vornehmen und bestimmen können, ob Du versichert werden kannst.
Zahlt die Risikolebensversicherung bei Krebs während der Laufzeit?
Solltest Du während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung an Krebs erkranken und versterben, wird Deinen Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Je nach Versicherer kann bei schwerster Krankheit auch die Versicherungssumme – oder ein Teil davon – noch zu Lebzeiten ausgezahlt werden.
Bei CosmosDirekt besteht die Möglichkeit einer Sofortauszahlung der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme, wenn Du an einer schweren, fortschreitenden Erkrankung mit prognostizierter Lebenserwartung von maximal 12 Monaten leidest. Diese Leistung kann es Dir ermöglichen, persönliche Wünsche zu erfüllen und das Geld beliebig in Deinem Sinne zu verwenden.
Erklärvideo zum Thema Versicherungssumme der Risikoabsicherung
Risikolebensversicherung & Vorerkrankungen
Die Entscheidung, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, geht oft mit der Auseinandersetzung mit der eigenen Gesundheit einher. Vorerkrankungen können dabei eine wichtige Rolle spielen und Fragen zur Versicherbarkeit aufwerfen. Versicherer berücksichtigen bei der Beurteilung von Vorerkrankungen eine Vielzahl von Faktoren, um eine fundierte Einschätzung zur individuellen Versicherbarkeit vornehmen zu können. Diese umfassende Betrachtung ermöglicht es, Dir einen Versicherungsschutz zu bieten, der auf Deine persönlichen Umstände zugeschnitten ist.
Aus diesem Grund muss beim Antrag zur Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist daher nicht möglich. Die Fragen zu Deinen Vorerkrankungen und Lebensgewohnheiten (z. B., ob Du Raucher bist), müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Anhand dieser Gesundheitsprüfung ermitteln Versicherer Dein individuelles Risiko.
Du möchtest wissen, ob Du eine Risikolebensversicherung mit einer Vorerkrankung, wie z. B. Krebs, abschließen kannst, damit im Falle Deines Todes Deine Hinterbliebenen umfassend abgesichert sind? Dann wende Dich an unsere Beratung. Unsere Experten stehen Dir für eine anonyme und vertrauliche Voranfrage zur Seite.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.