Risikolebensversicherung kündigen

Kündi­gungs­frist, Rück­kaufs­wert & Kündi­gungs­schreiben

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Risikolebensversicherung – Kündigung auf einen Blick

  • Eine Risikolebensversicherung dient dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall.
  • Die Risikolebensversicherung kann zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
  • Die Kündigungsfrist ist dabei von der Zahlweise abhängig.
  • Als Alternative zur Kündigung steht Dir die Teilkündigung oder eine Beitragsfreistellung zur Verfügung.

Eine Risikolebensversicherung wird oft über viele Jahre abgeschlossen. Das Leben kann Dich aber in Situationen bringen, die beim Abschluss nicht vorhersehbar waren. Es kann beispiels­weise sein, dass Du keinen Versicherungs­schutz mehr benötigst oder einen günstigeren Versicherer gefunden hast. In diesen Fällen kann sich die Kündigung Deiner Risiko­lebens­versicherung oder die Prüfung anderer Alternativen lohnen. Um den Hinter­bliebenen trotzdem eine Absicherung im Todesfall des Versicherungs­nehmers zu ermöglichen, ist vieles zu beachten. Wir zeigen Dir, wann und wie Du Deine Risiko­lebens­versicherung kündigen kannst und worauf es bei der Kündigung ankommt.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Kündigung einer Risiko­lebens­versicherung. Produkt­details und Details zur Versicherungs­summe und den Versicherungs­leistungen findest Du hier:

Erklärvideo: Wie kündige ich meine Risiko­lebens­versicherung?

Erklärvideo zum Thema Risikolebensversicherung Kündigung (Vorschaubild)

Wann kann ich eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kündigen?

Du kannst eine Risikolebensversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Allerdings spielt deine Zahlungsweise eine entscheidende Rolle und kann zu besonderen Kündigungsbedingungen führen.

Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich zu jedem Monatsersten gekündigt werden und ist damit in Sachen Kündigung durchaus flexibel handhabbar. Kündigst Du Deine Risikolebensversicherung, wird bei der nächsten fälligen Zahlung die Kündigung wirksam und Du musst die folgende Beitragszahlung nicht mehr leisten.

Wurde die Risikolebensversicherung als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt, muss diese der Kündigung zuerst zustimmen.

Kündi­gungs­fristen bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

  • Monatliche Zahlung: Kündigung erfolgt zum nächsten Monat.
    Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag für Juni musst Du nicht mehr zahlen.
  • Quartärliche Zahlung: Kündigung erfolgt, wenn der nächste Beitrag fällig wird.
    Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag zum dritten Quartal, also ab Juli, musst Du nicht mehr zahlen.
  • Jährliche Zahlung: Kündigung erfolgt, wenn der nächste Beitrag fällig wird.
    Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag für das kommende Jahr musst Du nicht mehr zahlen.

Kündige Deine Risikolebensversicherung erst, wenn Du bei der neuen Gesellschaft eine Zusage erhalten hast. Wenn Du Deinen bestehenden Vertrag ohne Zusage kündigst, kannst Du im schlimmsten Fall ohne Versicherungs­schutz dastehen.

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Dann kannst Du Deine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nicht kündigen

Grundsätzlich ist es immer möglich, Deine Risikolebensversicherung zu kündigen. Allerdings ist die Zustimmung Dritter bei einigen Vertragskonstellationen erforderlich. Dies ist immer der Fall, wenn die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen Dritten eingesetzt wird.

Beispiel: Du schließt ein Darlehen ab und Deine Bank verlangt als Sicherheit die Abtretung Deiner Risikolebensversicherung. Damit trittst Du von der Versicherung zurück und setzt die Bank als Begünstigten ein. In diesem Fall musst Du die Bank über die geplante Kündigung informieren.

Für die Darlehensabsicherung ist eine Restschuldversicherung (flexible oder fallende Risikolebensversicherung) die optimale Absicherung. Die Restschuldabsicherung lässt sich an die Darlehenssumme anpassen und Du musst nur den Beitrag zahlen, der für Deine aktuelle Kreditsumme notwendig ist. Diese Art der Darlehensabsicherung ist flexibel und günstig. Somit ist eine Kündigung vielleicht gar nicht notwendig.

Sprich vor der Kündigung Deiner Risikolebensversicherung mit Deiner Bank. So kann das optimale Vorgehen besprochen werden

Wann ist es sinnvoll meine Risikolebensversicherung zu kündigen?

Grundsätzlich ist das Kündigen einer Risikolebensversicherung sinnvoll, wenn es Deine Lebenssituation anbietet und keine Gefahr besteht, gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Hierbei gibt es zwei wesentliche Situationen:

1. Versicherungsschutz wird nicht mehr benötigt
Wenn Du sicher bist, dass Du Deine Absicherung nicht mehr benötigst, dann gibt es die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Versicherung ein Darlehen abgesichert hat und der Kredit nun getilgt ist. Du sparst Dir damit unnötige Beitragszahlungen.

2. Wechsel der Versicherung
Wenn Du einen Versicherer mit attraktiveren Konditionen gefunden hast und die Versicherung wechseln möchtest, dann solltest Du den alten Vertrag kündigen.

In nur 1 Minute kannst Du Dir Deinen Beitrag berechnen und ein Angebot erstellen. Beitrag zur Risikolebensversicherung berechnen.

Welche Gründe sprechen gegen eine Kündi­gung?

Beim Wechsel einer Risikolebensversicherung sollte die Kündigung erst vorgenommen werden, wenn die Zusage der neuen Versicherung vorliegt. Ansonsten kann es passieren, dass Du keinen Versicherungsschutz mehr hast und auch keinen mehr bekommst.

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Möchtest Du eine neue Risikolebensversicherung abschließen, solltest Du berücksichtigen, dass Du ein höheres Alter hast und sich Dein Gesundheitszustand eventuell verschlechtert hat. Beides hat Einfluss auf Deinen Beitrag sowie auf die grundsätzliche Zusage der Versicherung. Dauerhafter Schutz für Deine Familie sollte ein wichtiges Thema sein. Die Kündigung Deiner Risikolebensversicherung schmälert den Schutz Deiner Familie erheblich und ist nicht zu empfehlen, wenn Du die finanzielle Sicherheit bist.

In vielen Fällen sind die Beiträge bei anderen Versicherungsunternehmen trotz höherem Eintrittsalter und erneuter Gesundheitsprüfung günstiger. Ein kostenloses und unverbindliches Angebot hilft Dir schnell weiter. Jetzt Beitrag berechnen.

Was benö­tige ich zur Kündi­gung einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Die Kündigung einer Risikolebensversicherung muss in schriftlicher Form erfolgen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Versicherungsnummer
  • Adresse der Versicherungsgesellschaft
  • Datum des gewünschten Kündigungstermins
  • Gegebenenfalls die Einverständniserklärung Dritter (z.B. bei einer Abtretung an die Bank)
  • Bankdaten für die eventuelle Rückerstattung

Checkliste zur Kündigung einer RLV

  • Informationen sammeln
    Welche Kündigungsfrist und Bedingungen stehen in Deinem Vertrag?
  • Nach Alternativen suchen
    Informiere Dich über günstigere Anbieter, wenn Dir Deine bestehende Risikolebensversicherung zu teuer erscheint.
  • Kündigung schreiben
    Nutze gerne unsere Musterkündigung.
  • Kündigung abschicken
    Die Kündigung muss meist in schriftlicher Form erfolgen.
  • Bestätigung erhalten
    Erst nach Eingang der Bestätigung kannst Du Dir über die Kündigung sicher sein.
  • Kontoauszüge überprüfen
    Nach der Kündigung solltest Du Deine Kontoauszüge prüfen. Werden weiterhin Beiträge des gekündigten Vertrags abgebucht, solltest Du die alte Versicherung kontaktieren und ggf. die Lastschriften über Deine Bank zurückfordern.

Alter­na­tiven zur Kündi­gung einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Teilkündigung
Hat sich Dein Bedarf reduziert, so kannst Du die Versicherungssumme jederzeit herabsetzen und damit Beiträge sparen. Diese Vorgehensweise nennt man Teilkündigung.

Beitragsfreistellung
Eine weitere Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Die Risikolebensversicherung ist dabei so aufgebaut, dass der Versicherungsschutz minimiert wird, wenn Du eine Beitragsfreistellung beantragst. Der Versicherungsschutz erlischt dabei aber nicht. Jedoch ist die Versicherungssumme in diesem Fall sehr gering und wird die Versorgungslücke Deiner Familie im Fall der Fälle nicht schließen.

Gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung einen Rück­kaufs­wert?

Da eine Kapitallebensversicherung einen Rückkaufwert bietet, gehen viele davon aus, dass es bei einer Risikolebensversicherung auch so ist. Diese ist aber auf einem anderen Modell aufgebaut, welches nur einen sehr geringen Teil an Überschüssen bildet. Aus diesem Grund gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert. Die Versicherung dient rein dem Schutz Deiner Familie für den Todesfall.

Lese in Deinem Vertrag nach, was mit dem eventuellen Überschuss geschieht. Dies ist meist im Punkt "Kündigung" dargestellt.

Wir beraten Dich gerne

Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungs­schutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bild­schirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.

Kontakt Risikolebensversicherung

Weitere Fragen: Risiko­lebens­ver­sicherung kündigen

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    Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

Inhalt
  • Risikolebensversicherung – Kündigung auf einen Blick
  • Wann kann ich eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kündigen?
  • Dann kannst Du Deine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nicht kündigen
  • Wann ist es sinnvoll meine Risikolebensversicherung zu kündigen?
  • Welche Gründe sprechen gegen eine Kündi­gung?
  • Was benö­tige ich zur Kündi­gung einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?
  • Alter­na­tiven zur Kündi­gung einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung
  • Gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung einen Rück­kaufs­wert?