Das Wichtigste zum Thema Suizid in der Lebensversicherung
Das Leben ist nicht immer leicht. Umso wichtiger ist es, dass man Freunde und Verwandte hat, an die man sich bei Problemen oder gar Suizidgedanken wenden kann. Auch eine kostenlose Telefonseelsorge kann bei Suizidgedanken helfen. Um Angehörige nach dem eigenen Tod gut abgesichert zu wissen, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll.
Ob die Risikolebensversicherung bei einem Suizid greift, erfährst Du hier. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Wie wird Suizid in der Risikolebensversicherung definiert?
Die Risikolebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers finanziell abzusichern. Kommt die versicherte Person etwa durch einen Unfall ums Leben, greift der Todesfallschutz der Unfallversicherung oder Lebensversicherung. Das bedeutet, dass die Begünstigten, die meist die Familie des Versicherten sind, einmalig eine festgelegte Versicherungssumme durch die Lebensversicherung eine Auszahlung erhalten.
Eine Ausnahme stellt die vorsätzliche Selbsttötung in der Lebensversicherung dar. Die meisten Versicherer halten im Vertrag mit einer Klausel fest, unter welchen Voraussetzungen die Risiko- oder Lebensversicherung bei Suizid zahlt.
Begeht der Versicherungsnehmer während der Karenzzeit von drei Jahren Suizid, zahlt die Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung den Begünstigten nur den Rückkaufswert der Versicherung aus. Dieser Wert besteht aus den bisher eingezahlten Prämien abzüglich aller Vertriebs- und Verwaltungskosten. Die volle Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nach Prüfung.
Wie wirkt sich Suizid auf die Auszahlung der Versicherungssumme aus?
Ob die Risikolebensversicherung nach einem Suizid des Versicherungsnehmers zahlt, hängt davon ab, ob dieser während oder nach der Karenzzeit von drei Jahren begangen wurde.
Die Suizidklausel
Mit der Einführung der Suizidklausel § 161 VVG am 01.01.2008 hat sich die Rechtslage für Hinterbliebene bzw. Begünstigte verbessert. Laut Gesetz (§ 161 VVG) zahlen Lebensversicherungen auch bei Selbsttötung.
Die Bedingung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist jedoch, dass der Tod des Versicherten nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt. Hat sich die versicherte Person vor Ablauf der drei Jahre vorsätzlich selbst getötet, erfolgt keine Auszahlung durch die Risikolebensversicherung.
Der Gesetzgeber will so die versicherte Person besser schützen und verhindern, dass kurz vor einem geplanten Suizid eine Lebensversicherung abgeschlossen wird.
Hilfe bei Suizidgedanken
Wer mit dem Gedanken spielt, sich das Leben zu nehmen, sollte Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Ein offenes Sprechen über Probleme mit Verwandten oder Freunden kann eine große Hilfe sein. Falls man sich nicht an Freunde oder Verwandte wenden möchte, gibt es die Möglichkeit, sich rund um die Uhr Hilfe an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) zu wenden. Über die Website des Seelsorgetelefons kann man auch mit jemandem über seine Gedanken chatten oder sich per E-Mail beraten lassen. Auch kann man sich immer mit einem Arzt, Psychologen oder Geistlichen zu den eigenen Problemen austauschen. Zusätzlich gibt es regionale Beratungsstellen, bei denen man Hilfe finden kann.
Deine Liebsten mit einer Risikolebensversicherung absichern
Im Leben kann viel passieren. Daher ist es wichtig, dass sowohl man selbst als auch die Angehörigen bestens geschützt sind. Doch was ist, wenn man nicht mehr da ist? Wer kümmert sich um die Angehörigen? Damit es den Hinterbliebenen auch nach dem eigenen Tod finanziell gut geht, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Diese sorgt dafür, dass die Begünstigten im Todesfall eine Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausgezahlt bekommen, um finanziell unabhängig zu sein. Wählt die versicherte Person den Freitod, greift die Risikolebensversicherung von CosmosDirekt erst nach drei Jahren des Vertragsabschlusses.
Erklärvideo: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.