Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung über Kreuz
Mit dem Versprechen von Sicherheit und Stabilität in unsicheren Zeiten bieten Lebensversicherungen eine essenzielle finanzielle Absicherung. Insbesondere die Risikolebensversicherung rückt dabei in den Fokus vieler Paare und Geschäftspartner. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "Risikolebensversicherung über Kreuz"? Welche Vor- und Nachteile hat diese Art der Versicherung?
In diesem Ratgeber findest Du alle wichtigen Details, wie Du Dich und Deinen Partner über Kreuz versichern kannst und ob eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll ist oder nicht. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Was ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung, bei der zwei Personen jeweils eine Versicherung für den anderen abschließen. Dabei sichert jeder der beiden das Leben des anderen ab. Dadurch ist man Versicherungsnehmer vom eigenen Vertrag und gleichzeitig auch die versicherte Person im Versicherungsvertrag des anderen. Dieses System erinnert an ein Kreuz, daher auch der Name. Stirbt eine der beiden Personen, bekommt die hinterbliebene Person die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausbezahlt. Dadurch ist sichergestellt, dass für den Partner neben der emotionalen Belastung keine zusätzliche finanzielle Last entsteht.
Wie funktioniert die Risikolebensversicherung über Kreuz?
Der Sinn hinter einer Über-Kreuz-Versicherung ist erst einmal derselbe wie bei allen anderen Formen der Risikolebensversicherung auch: die finanzielle Absicherung der Familie. Was sie allerdings besonders macht, ist die Gestaltung des Versicherungsvertrags. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz versichern Versicherungsnehmer nicht ihr eigenes Leben, wie bei einer standardisierten Form der Lebensversicherung. Es wird das Leben des Partners versichert und der Versicherungsnehmer trägt sich in seinem eigenen Vertrag als Begünstigter bzw. Bezugsberechtigter ein.
Beispiel: Angenommen, Du und Dein Partner möchtet Euch über Kreuz versichern. Du schließt dann eine Risikolebensversicherung ab, bei der Du Beitragszahler, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter bist. Die versicherte Person ist allerdings Dein Partner. Dieser macht genau dasselbe wie Du, schließt also eine Risikolebensversicherung ab, in der Du die versicherte Person bist. Tritt nun der Todesfall Deines Partners ein, erhältst Du die Versicherungssumme aus Deinem eigenen Vertrag.
Vergleich: Bei einer standardisierten Risikolebensversicherung bist Du Versicherungsnehmer und gleichzeitig die versicherte Person. Als Begünstigten trägst Du Deinen Partner oder Deine Familie ein. Stirbst Du nun, wird die Versicherungssumme aus Deinem Vertrag an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt.
Warum lohnt sich eine Risikolebensversicherung über Kreuz?
Eine normale Risikolebensversicherung sichert Deine Familie ebenso finanziell ab wie eine Über-Kreuz-Versicherung. Warum also eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen? Das kann steuerliche Vorteile haben, vor allem für Geschäftspartner und unverheiratete Paare. Denn bei einem klassischen Versicherungsvertrag hast Du Dein eigenes Leben versichert und Deine Familie bekommt im Todesfall eine Versicherungssumme vom Versicherer ausbezahlt. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung zählt dann als Erbe, wodurch die Erbschaftssteuer fällig werden kann. Für die Erbschaftssteuer wurden zwar Freibeträge festgelegt, diese gelten allerdings für das gesamte Erbe. Das heißt, auch vererbte Immobilien und andere Besitztümer zählen dazu. Übersteigt der gesamte Wert der Erbmasse den Freibetrag, wird eine Erbschaftssteuer fällig.
Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern ist ein Erbe im Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Für Geschäftspartner und unverheiratete Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro. Hier kommt der Vorteil der Risikolebensversicherung über Kreuz ins Spiel. Hast Du mit Deinem Versicherungsvertrag das Leben Deines Partners versichert und dieser stirbt, erhältst Du eine Auszahlung aus Deiner eigenen Versicherung. Dadurch handelt es sich nicht um ein Erbe, sondern um eine Versicherungsleistung – und diese ist steuerfrei. Lasse Dich dazu am besten von Deinem Steuerberater beraten, dieser kennt sich genau mit den Bedingungen für eine steuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung aus.
Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare
Vor- und Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz
Die Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Möglichkeit der Steuerersparnis, insbesondere für unverheiratete Paare und Geschäftspartner
- Laufzeit und Versicherungssumme können unabhängig vom Vertrag des Partners festgelegt werden
- Nachträgliche Anpassungen der Versicherung, wie z. B. das Ändern des Bezugsberechtigten nach einer Trennung, sind in Deiner eigenen Versicherungspolice ganz einfach und ohne die Zustimmung des Partners möglich
- Wenn beide Partner sterben, werden die Versicherungssummen aus beiden Verträgen an die Hinterbliebenen, z. B. gemeinsame Kinder, ausgezahlt
Die Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Zwei einzelne Verträge können insgesamt teurer sein als eine verbundene Risikolebensversicherung, die beide Partner über einen Vertrag absichert
Fazit: Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen oder nicht?
Es kann sich für Paare oder Geschäftspartner durchaus lohnen, eine Risikolebensversicherung über Kreuz abzuschließen. Denn das Konzept des Über-Kreuz-Versicherns kann Partnern steuerliche Vorteile bieten und ermöglicht zudem eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Verträge. Das kann für unverheiratete Paare und Geschäftspartner genauso interessant sein wie für Ehepaare. Denn bei einer verbundenen Lebensversicherung, bei der beide Ehepartner über nur einen Vertrag abgesichert sind, sind Änderungen nur mit der Zustimmung beider Partner möglich. Das kann zum Beispiel bei einer Trennung zu Komplikationen führen. Hat jeder seine eigene Risikolebensversicherung abgeschlossen und den Ehepartner über Kreuz versichert, kann im Falle einer Trennung der Bezugsberechtigte ganz einfach geändert werden – schließlich ist es Dein Versicherungsvertrag.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.