Kundenstimmen zur Schadenregulierung

Hausrat- und Glasversicherung

Schaden melden

Voraus­set­zungen zur Bear­bei­tung des Scha­dens

  • Sie müssen bei einer Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet haben.
  • Bei missbräuchlicher Verwendung von Kredit- oder sonstigen Bankkarten müssen Sie den Vorfall Ihrer zuständigen Bank gemeldet haben und diese muss den Schaden ganz oder teilweise abgelehnt haben.
  • Bei Schäden durch Interneteinkäufe muss der Warenwert mindestens 50 Euro betragen.

So einfach geht´s

  1. Formular ausdrucken und vollständig ausfüllen
  2. Folgende Unterlagen einreichen:
    - ausgefülltes Schadenformular
    - behörd­liche Bestätigung über die Erstattung einer Straf­anzeige
    - ggf. das Ablehnungs­schreiben des Geldinstitutes / Karten­vertrags­partners
  3. Alle Unterlagen senden an:
    AXEKURANZ Schadenmanagement GmbH
    Adenauerallee 133
    53113 Bonn
    Oder per E-Mail an: schadenmanagement@axekuranz.de
  4. Zur Regulierung Ihres Schadens wird Sie die AXEKURANZ Schaden­management GmbH schnellst­möglich kontaktieren.