Bild - Risikolebensversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung - Schaden melden

Berufsunfähigkeit

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Wir sind immer für Dich da

Du hast die Wahl

Ruf uns an:

0681 966 6851

Wir sind für Dich da!

Lade einfach das entsprechende Formular herunter und sende es uns anschließend ausgefüllt zurück.

Unsere Leistungsabteilung wird sich umgehend bei Dir melden und alle weiteren Schritte mit Dir besprechen.

Deine Angaben und die mit dieser Prüfung eingereichten Unterlagen unterliegen dem Datenschutz. Diese behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wenn Deine Meldung bei uns eingegangen ist, kümmert sich ein Leistungsexperte direkt um die Bearbeitung. Er ist bis zur abschließenden Entscheidung Deines Leistungsantrags als persönlicher Ansprechpartner für Dich da. Er meldet sich bei Dir und Ihr besprecht die nächsten Schritte. Du erhältst nach der Meldung in der Regel einen Fragebogen von uns. Mit Deinen dort gemachten Angaben können wir uns ein genaues Bild von Deiner beruflichen Tätigkeit und Deinen gesundheitlichen Beschwerden / Deiner Erkrankung machen. Gern unterstützen wir Dich beim Ausfüllen. Wenn der vollständig ausgefüllte Fragebogen bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Prüfung.

In der Regel benötigen wir dann weitere Unterlagen, zum Beispiel von Deinem Arzt oder Deiner Krankenkasse. Für das Einholen der Infos schicken wir Dir vorformulierte Anfragen zu, die Du bequem an die entsprechenden Stellen (Ärzte, Krankenkasse,...) weiterleiten kannst. Wir beschränken die Anfragen auf die für uns relevanten Informationen. Im Einzelfall veranlassen wir eine fachärztliche Begutachtung durch einen neutralen Gutachter in Deiner Nähe. Für Dich fallen hierfür selbstverständlich keine Kosten an.

Liegen uns alle Unterlagen vor, entscheiden wir nach sorgfältiger Prüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen über Deinen Leistungsantrag. Nähere Informationen zur Leistungsprüfung findest Du auf diesem Merkblatt.

Fragen? Wir sind unter 0681 966 6851 für Dich da (Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr) oder E-Mail: leistung@cosmosdirekt.de

Die Leistungen hängen von Deinem individuellen Vertrag ab. Sofern bei Vertragsbeginn vereinbart, bekommst Du eine monatliche Rente (wie beispielsweise bei unserem aktuellen Tarif zur Berufsunfähigkeitsversicherung). In jedem Fall brauchst Du keine Beiträge mehr für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen.

Bei der Prüfung schauen wir auf Deinen letzten Beruf. Und zwar auf den, den Du vor Deinen gesundheitlichen Einschränkungen ausgeübt hast.

Wir prüfen alle Deine eingereichten Unterlagen (Fragebogen, medizinische Unterlagen etc.). Dann entscheiden wir, ob und welche Leistungen Du bekommst.

Falls wir auf der Basis Deiner Unterlagen keine Entscheidung treffen können, beauftragen wir einen neutralen Gutachter. Du hast dadurch keine Nachteile und keine Kosten.

Wir zahlen Dir Deine Rente rückwirkend. Das erste Mal zum Anfang des folgenden Monats, in dem Du berufsunfähig geworden bist. Der Zahlungsbeginn hängt von Deinen individuellen Versicherungsbedingungen ab. Ruf uns gerne an unter 0681 – 966 6851 oder schau in Deinen Versicherungsbedingungen nach.

Nein. Du bekommst Deine komplette Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe, die Du bei uns versichert hast. Sie wird nicht gekürzt, wenn Du Leistungen wie Übergangsgeld, Krankengeld oder Krankentagegeld erhältst.

Ja, wenn Du Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-Versicherung erhältst: Dann endet der Versicherungsschutz des Krankentagegeldversicherers ab dem Zeitpunkt, ab dem Du einer Berufsunfähigkeitsrente bekommst.

Du bist verpflichtet, Deinem Krankentagegeldversicherer zu melden, wenn Du eine Berufsunfähigkeitsrente bekommst.

Bekommst Du Deine Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ausgezahlt, kann Dein Krankentagegeldversicherers seine Leistungen ab dem Zeitpunkt zurückfordern, ab dem Du Deine Berufsunfähigkeitsrente bekommen hast. Sprich dazu am besten Deinen Krankentagegeldversicherer an.

Nein. Dein Krankenversicherer und wir prüfen unabhängig voneinander. So kann es vorkommen, dass wir unterschiedlich entscheiden.

Nein, eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Ja, wenn Du Arbeitsunfähigkeit mitversichert hast. Schau in Deinem Versicherungsschein nach oder ruf uns dazu an. Sonst reicht ein „Krankenschein“ nicht. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Nein, ein Rentenbescheid bei anerkannter Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Nein, beides reicht jeweils nicht aus. Wir prüfen die Berufs­unfähigkeit separat, weil andere Bewertungs­kriterien (wie z. B. die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit) die Grundlagen sind.

Faire Leistungsregulierung
Faire Leistungsregulierung

In der Leistungsprüfung überzeugen wir insbesondere mit einer transparenten und aktiven Kundenkommunikation. Das sieht auch Assekurata so und zeichnet uns zum vierten Mal in Folge für die Fairness in unserer BU-Leistungsregulierung aus.