Bestattungskosten: Das Wichtigste in Kürze
Über Beerdigungen denkt man ungerne nach, vor allem über die eigene. Aufgrund der Bestattungspflicht in Deutschland sind Angehörige oder Erben allerdings im Todesfall dazu verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern. Inmitten der Trauer um die verstorbene Person kann es vorkommen, dass die Angehörigen von der Organisation und den Kosten der Bestattung überwältigt werden. Wie hoch die Bestattungskosten ausfallen können und aus welchen Leistungen sie sich zusammensetzten, erfährst Du in unserem Ratgeber. Wir erklären, was eine Bestattung kostet und welche Versicherung man abschließen kann, um den Erben die finanzielle Last zu erleichtern. Allgemeine Informationen zur Sterbegeldversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Was sind Bestattungskosten?
Bestattungskosten sind alle Ausgaben, die infolge eines Todes im Rahmen der Bestattung anfallen. Dabei fallen sowohl die Kosten für die direkten Leistungen des Bestatters als auch die Kosten für Leistungen weiterer Dienstleister unter die Bestattungskosten. Zu den direkten Leistungen eines Bestatters zählen u. a. der Sarg oder die Urne sowie die Überführung und hygienische Versorgung der verstorbenen Person. Als zusätzliche Beerdigungskosten können beispielsweise die Kosten für einen Floristen, eine Todesanzeige in der Zeitung oder einen Grabstein anfallen. Die Friedhofsgebühren sind ebenfalls Teil der Beerdigungskosten.
Was gehört zu den Bestattungskosten?
Die Bestattungskosten setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Kosten für den Bestatter, Kosten für die Trauerfeier und Friedhofsgebühren. Abhängig von der gewünschten Bestattungsart sowie dem Bestattungsort können die Gesamtkosten stark variieren.
Welche Faktoren beeinflussen die Beerdigungskosten am meisten?
Ein großer Faktor, der die Kosten einer Beerdigung mitbestimmt, ist die Bestattungsart. Erdbestattungen sind in der Regel teurer als Feuerbestattungen. Bei einer Feuerbestattung fallen Kosten für die Urne, Einäscherung, Grabstelle und Grabpflege an, während bei der Erdbestattung noch zusätzliche Kosten für den Sarg auf Dich zukommen. Zudem sind kleinere Urnengräber im Normalfall günstiger als größere Erdgräber.
Die Wahl des Bestattungsunternehmens und der gewünschten Leistungen des Bestatters haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Beerdigungskosten. Je umfangreicher die Unterstützung des Bestatters ist, desto höher sind auch die Kosten. Auch die Preise des jeweiligen Bestattungsunternehmens können variieren und die Kosten der Bestattung beeinflussen.
Außerdem verursacht die Trauerfeier hohe Bestattungskosten. Wer hier Miete für eine Trauerhalle oder einen Bestattungsraum zahlt und einen professionellen Trauerredner beauftragt, hat höhere Kosten zu tragen. Selbiges gilt für einen aufwendig gestalteten Grabstein, Blumendekoration, Musik oder Traueranzeigen.
Wie hoch sind die Bestattungskosten?
Wie viel eine Bestattung kostet, ist von den individuellen Entscheidungen der Angehörigen abhängig. Verschiedene Leistungen verursachen besonders hohe Kosten. Zudem kann auch der Wohnort Einfluss auf die Höhe der Bestattungskosten haben.
Erdbestattungen gehören im Normalfall zu den teureren Bestattungsarten. Wer hier etwas Geld sparen möchte, kann sich für die Beisetzung mit Urne entscheiden. Die Friedhofsgebühren werden von den Gemeinden festgelegt und unterscheiden sich dementsprechend. Bei Bestattungsarten, die außerhalb eines Friedhofs stattfinden, wie Wald- oder Seebestattungen, entfällt der Kostenpunkt Friedhofsgebühr.
Überblick: Was kostet eine Beerdigung?
Die Gesamtkosten einer Bestattung richten sich nach den gewählten Leistungen und deren Qualität. So können die kompletten Bestattungskosten zwischen rund 4.000 und 40.000 Euro liegen2. Folgende Übersicht zeigt, wie hoch die durchschnittlichen Bestattungskosten sein können:
Dienstleister | Kosten |
Arzt/Standesamt | 150 bis 300 € |
Krematorium (bei Feuerbestattung) | 250 bis 700 € |
Bestattungsunternehmen | 1.000 bis 7.000 € |
Friedhofsverwaltung | 600 bis 6.000 € |
Steinmetzbetrieb | 1.400 bis 12.000 € |
Friedhofsgärtnerei | 300 bis 12.500 € |
Florist | 150 bis 800 € |
Gasthaus für Leichenschmaus | 250 bis 1.800 € |
Pfarrer, Trauerredner | Spende bis 550 € |
Weltlicher Trauerredner | 150 bis 550 € |
Gesamtkosten (bei Inanspruchnahme aller Leistungen) | 4.250 € bis 42.200 € |
Was kostet das Bestattungsunternehmen?
Leistungen Bestatter | Preise |
Sarg bei Feuerbestattung (mit Auskleidung) | 500 bis 4.000 € |
Sarg bei Erdbestattung (mit Auskleidung) | 600 bis 6.000 € |
Schmuckurne | 60 bis 1.200 € |
Kühlzelle/Kühlung | 75 bis 180 € |
Kissen und Decken für den Sarg | 40 bis 300 € |
Totenbekleidung | 40 bis 160 € |
Ankleiden und Einbetten | 60 bis 180 € |
Hygienische Versorgung | 60 bis 300 € |
Überführung im Nahbereich mit Personal | 130 bis 300 € |
Überführung regional/überregional mit Personal | 2 bis 3,50 € pro km |
Aufbahrung, Dekoration externer Trauerhalle | 100 bis 600 € |
Nutzung eigener Trauerhalle inklusive Trauerfeier | 100 bis 400 € |
Grabkreuz | 60 bis 180 € |
Formalitäten und Verwaltung | 80 bis 350 € |
30 Trauerbriefe ohne Porto | 60 bis 180 € |
Gebühren des Friedhofs
Leistung | Kosten |
Beisetzungsgebühr | 100 bis 1.800 € |
anonymes Erdgrab | 500 bis 2.600 € |
Erdreihengrab | 500 bis 1.800 € |
Erdwahlgrab | 800 bis 3.000 € |
anonymes Urnengrab | 200 bis 1.800 € |
Urnenreihengrab | 180 bis 1.700 € |
Urnenwahlgrab | 300 bis 2.800 € |
Trauerhallennutzung | 40 bis 600 € |
Urnen- oder Sargträger (Urne eine Person, Sarg vier Personen) | 20 bis 400 € |
Grabmalgenehmigung | 20 bis 250 € |
Kosten weiterer Leistungen im Rahmen einer Bestattung
Leistung | Kosten |
Leichenschau & Totenschein | 100 bis 250 € |
Sterbeurkunde (Erstausführung) | 7 bis 12 € |
Sterbeurkunde (jede weitere Ausführung) | 4 bis 6 € |
Einäscherung inklusive Aschekapsel | 200 bis 600 € |
Zweite Leichenschau (vor Einäscherung) | 25 bis 150 € |
Urnenversand | 25 bis 75 € |
Neuer Grabstein | 550 bis 5.500 € |
Neue Einfassung für Grabstein | 500 bis 1.600 € |
Inschrift Grabstein (30 Buchstaben) | 250 bis 1.600 € |
Grabmal versetzen inklusive Transport | 50 bis 1.800 € |
Blumenkranz | 80 bis 450 € |
Blumenbukett für Sarg oder Schmuckurne | 70 bis 350 € |
Provisorische Grabanlage | 80 bis 550 € |
Erste dauerhafte Grabanlage | 200 bis 1.000 € |
Dauerhafte Grabpflege | 2.450 bis 11.000 € |
Zeitungsanzeige | 100 bis 1.200 € |
Musik | 30 bis 600 € |
Wie hoch sind die Kosten bei den verschiedenen Bestattungsarten?
Erdbestattungen und Feuerbestattungen zählen zu den häufigsten Bestattungsarten in Deutschland. Es gibt aber auch noch weitere Bestattungsarten, die von den Bestattungsunternehmen angeboten werden. Folgende Bestattungsformen können u. a. durchgeführt werden:
- Erdbestattung (Sargbestattung): Die verstorbene Person wird im Sarg, in ein individuell gestaltetes Wahl- oder Reihengrab mit Grabstein und Bepflanzung, beigesetzt.
- Feuerbestattung (Urnenbestattung): Die verstorbene Person wird eingeäschert und auf einem Friedhof in einem Urnengrab beigesetzt.
- Seebestattung: Die verstorbene Person wird eingeäschert und in einer speziellen, wasserlöslichen Urne im Meer versenkt.
- Waldbestattung: Die verstorbene Person wird eingeäschert und in einem Begräbniswald beigesetzt.
- Baumbestattung: Die Bestattung ähnelt der Waldbestattung, allerdings wird sie auch auf Friedhöfen angeboten und erfolgt im Wurzelwerk eines Baumes. Wird in der Regel als Urnenbestattung durchgeführt, ist seltener aber auch als Sargbestattung möglich.
- Anonyme Bestattung: Die Bestattung wird meist als Urnenbestattung durchgeführt, findet aber ohne Trauergäste statt und die Grabpflege sowie Kennzeichnung des Grabsteins entfällt.
- Ascheverstreuung: Nach der Einäscherung kann in verschiedenen Bundesländern die Asche auf ausgewiesenen Aschestreufeldern verstreut werden. In Bremen ist dies auch im eigenen Garten möglich.
Bestattungskosten der verschiedenen Bestattungsarten
Erdbestattungen sind in der Regel vergleichsweise teuer. Das liegt an den Kosten für Grabstein, Grabpflege und Sarg. Diese Beerdigungskosten entfallen bei einer Feuerbestattung, Waldbestattung oder Seebestattung, weswegen diese Bestattungsformen meist günstiger sind. Besonders günstig sind unbegleitete Seebestattungen, bei denen mehrere Urnen zu Wasser gelassen werden. Hier fallen lediglich Kosten für die Reederei an, die Friedhofsgebühren entfallen komplett. Folgende Kosten können für die verschiedenen Bestattungen anfallen:
Bestattungsart | Kosten Bestatter | Friedhofsgebühren | Grabmalkosten | Gesamtkosten |
Urnenbestattung (Feuerbestattung) | ab 3.200 € | ab 650 € | ab 810 € | ab 4.660 € |
Sargbestattung (Erdbestattung) | ab 3.300 € | ab 1.300 € | ab 810 € | ab 5.410 € |
Baumbestattung (Waldbestattung) | ab 3.200 € | ab 1.200 € | - | ab 4.400 € |
Seebestattung | ab 3.500 € | - | - | ab 3.500 € |
Wohnort bestimmt die Friedhofsgebühren
Neben der Bestattungsart beeinflusst auch der Bestattungsort die Bestattungskosten. Prinzipiell kann man sich in Deutschland auf jedem Friedhof bestatten lassen, sofern es einen freien Platz gibt. In der Regel wird man aber auf einem Friedhof der Gemeinde beigesetzt, in der man wohnt. Der Sterbeort spielt dabei keine Rolle. Aufgrund der in Deutschland geltenden Bestattungspflicht und der in den meisten Fällen geltenden Friedhofspflicht, fallen bei einer Bestattung Friedhofsgebühren an. Ausgenommen hiervon sind z. B. Seebestattungen. Zudem können in manchen Bundesländern Ausnahmeregelungen gelten, denn Bestattungsgesetze sind Ländersache.
Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Beisetzungsgebühren und der Grabnutzungsgebühr zusammen. Darin enthalten sind Leistungen, die je nach Bestattungsart variieren, z. B. die Kosten für Urnen- oder Sargträger oder die Nutzung einer Trauerhalle. Die Friedhofsgebühren werden von der jeweiligen Gemeinde bestimmt und sind in der Regel Einmalzahlungen. Die genauen Gebühren für Deinen Wohnort kannst Du in der Gebührendatenbank nachschauen.
Nachfolgend haben wir Dir die Friedhofsgebühren einiger deutscher Städte aufgelistet:
Stadt | Urnengrab (Wahlgrab) | Erdgrab (Wahlgrab) |
Berlin | 776,00 € | 964,00 € |
Bremen | 1.526,00 € | 2.703,00 € |
Chemnitz | 844,60 € | 1.356,95 € |
Darmstadt | 1.805,00 € | 2.525,00 € |
Dortmund | 2.670,00 € | 3.780,00 € |
Dresden | 1.432,09 € | 764,61 € |
Düsseldorf | 2.133,55 € | 2.880,05 € |
Hamburg | 2.330,00 € | 3.250,00 € |
Hannover | 2.065,00 € | 3.398,00 € |
Köln | 2.452,00 € | 2.918,00 € |
Leipzig | 1.233,00 € | 1.792,00 € |
München | 1.486,00 € | 2.476,00 € |
Nürnberg | 1.149,00 € | 3.051,00 € |
Oldenburg | 1.208,00 € | 1.889,00 € |
Rostock | 795,00 € | 1.650,00 € |
Wer zahlt die Bestattungskosten?
Die Erben der verstorbenen Person sind zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Wird das Erbe ausgeschlagen, müssen sie die Kosten der Bestattung nicht tragen. Schlagen alle Erbberechtigten das Erbe aus, müssen die nächsten Angehörigen die Kosten übernehmen. Hat der Verstorbene für den Todesfall vorgesorgt, kann das Geld der Sterbegeldversicherung für die Beerdigung genutzt werden.
Kann den dazu gesetzlich verpflichteten Personen die Übernahme der Beerdigungskosten nicht zugemutet werden, erhalten diese auf Antrag Unterstützung vom Sozialamt. Ein pauschales Sterbegeld gibt es allerdings nicht. Wie viel Sozialhilfe geleistet wird, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall.
Kann man die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Sofern der Nachlass der verstorbenen Person nicht ausreicht, um die Kosten der Bestattung zu zahlen, kann ein Teil der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. In der Steuererklärung gelten die Beerdigungskosten als außerordentliche Belastung. Pauschal gilt nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz ein steuerlicher Freibetrag von 10.300 Euro. Wird diese Summe überstiegen, brauchen die Erben Belege mit den Preisen der für die Bestattung in Anspruch genommenen Leistungen.
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