Das Wichtigste zum Genesungsgeld in der Unfallversicherung in Kürze
Erleidest Du einen Unfall und Du musst ins Krankenhaus, sichert Dich eine Unfallversicherung gegen hohe Kosten ab. Doch der Genesungsprozess endet nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Bist Du zu Beginn noch beeinträchtigt und benötigst weitere Hilfe, können weitere Kosten auf Dich zukommen. Genau hier kommt das Genesungsgeld ins Spiel und bietet Dir die finanzielle Unterstützung. In diesem Ratgeber erklären wir Dir Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld und wie diese zusammengehören.
Das sind Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in der Unfallversicherung
Für Deine private Unfallversicherung kannst Du verschiedene Bausteine hinzubuchen – beispielsweise Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Diese Leistungen der Unfallversicherung helfen Dir dabei, die anfallenden Kosten abzufangen, die während und nach einem Unfall mit vollstationärem Krankenhausaufenthalt anfallen.
Was Dir das Krankenhaustagegeld der Unfallversicherung bringt
Das Krankenhaustagegeld erhältst Du in Folge eines Unfalls, wenn ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt nötig ist. Die Zahlungen erfolgen über den Zeitraum des gesamten Klinikaufenthalts, sofern dieser die Dauer von zwei Jahren nicht überschreitet.
Ist Deine stationäre Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen und Du wirst entlassen, entfällt das Krankenhaustagegeld. Stattdessen bekommst Du direkt ab Deiner Entlassung das Genesungsgeld Deiner Versicherung.
So berechnet sich die Höhe des Genesungsgeldes
Das Genesungsgeld bei der Unfallversicherung ist vom Krankenhaustagegeld abhängig. Du erhältst das Genesungsgeld vom Versicherer für die gleiche Anzahl an Tagen, die Du Anspruch auf das Krankenhaustagegeld hattest.
Abhängig vom gewählten Tarif kann es zu Unterschieden in der Höhe des Tagessatzes kommen. Das Krankenhaustagegeld bleibt in der Regel über die gesamte Dauer der Auszahlung gleich. Das Genesungsgeld hingegen ist abhängig vom Tagegeld und unterliegt in manchen Fällen einer Staffelung, wodurch die Höhe der Leistung mit zunehmender Dauer abnimmt. Eine gängige Staffelung des Genesungsgeldes in der privaten Unfallversicherung sieht wie folgt aus:
Dauer der Auszahlung | Höhe des Genesungsgeldes |
---|---|
1. bis 10. Tag | 100 % des Krankenhaustagegeldes |
11. bis 20. Tag | 50 % des Krankenhaustagegeldes |
Ab 21. Tag | 25 % des Krankenhaustagegeldes |
Beispielhafte Berechnung des Genesungsgeldes mit Krankenhaustagegeld
Um die Höhe des Genesungsgeldes besser zu veranschaulichen, zeigen wir Dir zwei Beispiele. Hierfür gehen wir von einem 30-tägigem Aufenthalt im Krankenhaus und einem Krankentagegeld in Höhe von 30 Euro pro Tag aus.
30 Tage x 30 Euro = 900 Euro
Sowohl Krankenhaustagegeld als auch Genesungsgeld betragen in diesem Beispiel je 900 Euro.
Für die Berechnung dieses Beispiels gehen wir von der zuvor aufgeführten Staffelung aus, d. h. 100 % Tagessatz für die ersten 10 Tage, für die folgenden 10 Tage nur noch 50 %, und ab dem 21. Tag 25 %.
10 Tage x 30 Euro + 10 Tage x 15 Euro + 10 Tage x 7,50 Euro = 525 Euro
Mit Staffelung beträgt das Genesungsgeld in diesem Beispiel nur 525 Euro. Das Krankenhaustagegeld beträgt analog zum ersten Beispiel 900 Euro.
Häufige Fragen zu Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in der Unfallversicherung
Genesungsgeld ist der Betrag, den Dir Deine Unfallversicherung nach einer abgeschlossenen stationären Behandlung auszahlt. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistung in Deiner Police inbegriffen ist und Du vorher Krankenhaustagegeld bekommen hast.
Um Anspruch auf Genesungsgeld nach einem Unfall zu haben, musst Du eine Unfallversicherung mit den Zusatzbausteinen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld abgeschlossen haben. Benötigst Du nun in Folge eines Unfalls eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus, erhältst Du das Krankenhaustagegeld. Sofern Du das Tagegeld erhalten hast, besteht mit dem Ende Deines Krankenhausaufenthaltes auch ein Anspruch auf das anschließende Genesungsgeld.
Die Dauer der Auszahlung des Genesungsgeldes ist abhängig vom Krankentagegeld. Das bedeutet, Du bekommst das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen, die Du im Krankenhaus verbracht hast. Bei einem Krankenhausaufenthalt von 20 Tagen erhältst Du also auch für 20 Tage Genesungsgeld der Versicherung.
In der Regel gibt es allerdings eine maximale Dauer für das Genesungsgeld. Diese kann je nach Versicherer und Tarif variieren. Mit unserer Unfallversicherung kannst Du die Leistung für bis zu 100 Tage ab dem Zeitpunkt des Unfalls in Anspruch nehmen.
Das Genesungsgeld wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem Du aus der vollstationären Behandlung entlassen wirst. Der Schutz der Leistung greift auch sofort nach Abschluss der Unfallversicherung. Es gibt keine Wartezeit, in der die versicherten Leistungen zunächst noch begrenzt sind.
Mit Ausnahme der Unfallrente sind alle Leistungsarten der privaten Unfallversicherung steuerfrei, somit auch das Genesungsgeld. So dient das Genesungsgeld als finanzielle Unterstützung, um anfallende Kosten und ausfallende Einnahmen nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt auszugleichen.
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