Das Wichtigste zur Reiterunfallversicherung in Kürze
Im vollen Galopp über Stock und Stein, im Arbeitstempo über den Dressurplatz oder beim Voltigieren an der Longe – das Risiko eines Reitunfalls besteht jederzeit. Häufig gehen Reitunfälle über kleine Verletzungen hinaus und führen zu Knochenbrüchen oder einem Aufenthalt im Krankenhaus.
Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du auch bei Reitunfällen versichert. Wie Dich die Unfallversicherung beim Reiten schützt, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Warum sich eine Unfallversicherung für Reiter lohnt
Hast Du eine private Unfallversicherung abgeschlossen, zahlt die Versicherung normalerweise auch bei einem Reitunfall. Wenn Du Dir nicht sicher bist, informiere Dich bei Deiner Versicherung – etwa in den Versicherungsbedingungen.
Nach einem Reitunfall kannst Du dann mit der finanziellen Unterstützung bei Deiner ärztlichen Versorgung und ggf. nachfolgenden Reha-Maßnahmen rechnen. Erleidest Du bleibende Schäden und einen Invaliditätsgrad, kannst Du von Deiner Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung bekommen. Wie diese ausfällt, hängt von den Leistungen ab, die Du abgeschlossen hast.
Diese Leistungen bietet die Unfallversicherung bei Reitunfällen
Die private Unfallversicherung deckt Sportunfälle jeglicher Art ab, darunter auch Reitunfälle. Sie übernimmt die Kosten für:
- Deine medizinische Versorgung
- bei Bedarf Deinen Bergungs- und Rücktransport
- Folgemaßnahmen wie Reha oder Kuren.
- Musst Du ins Krankenhaus, hast Du mit einer Unfallversicherung in der Regel Anspruch auf mindestens ein Zweibettzimmer.
Neben Deiner Versicherungssumme kannst Du auch zusätzliche Zahlungen vereinbaren, wie z. B.:
- Unfallrente
- Genesungsgeld und Krankenhaustagegeld
- Leistung im Todesfall
Häufige Fragen rund um die Reiterversicherung
Wenn Dein Kind am Reitunterricht in einem Verein teilnimmt, ist es bei Haftpflichtschäden über die Haftpflichtversicherung des Vereins versichert.
Zudem ist es generell sinnvoll, eine Kinderunfallversicherung abzuschließen. So sicherst Du Deine Kleinen auch in ihrer Freizeit ab.
Mit der privaten Unfallversicherung bist Du jederzeit und überall versichert, auch beim Reiten fremder Pferde. Denn die Unfallversicherung sichert Dich ab und nicht Dein Pferd. Demnach ist es egal, welches Pferd Du reitest und wo.
Einige Versicherer bieten eine Reiterunfallversicherung oder Reitunfallversicherung an. Dies ist jedoch keine spezielle Versicherung, sondern eine private Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung deckt alle Sportunfälle ab, also auch Reitunfälle, sofern diese nicht explizit von den Leistungen ausgeschlossen sind.
Solltest Du doch eine Reiterunfallversicherung finden, die nur auf Reitunfälle ausgerichtet ist, solltest Du Dir den Abschluss dieser Versicherung gut überlegen – und vorher vergleichen. Solch eine Unfallversicherung nur für das Reiten ist meist nicht sinnvoll. Denn sie leistet nur bei Reitunfällen und bietet keinen allgemeinen Unfallschutz.
Wer ein eigenes Pferd besitzt, sollte eine Tierhalter-Haftpflicht abschließen. Sollte Dein Pferd bei Dritten einen Schaden verursachen, seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, kommt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung dafür auf.
Bei Reitbeteiligungen ist entscheidend, wie das Teilen des Pferdes geregelt ist. Meistens ist von einer Reitbeteiligung die Rede, wenn jemand dafür Geld bezahlt, das Pferd eines anderen regelmäßig reiten zu dürfen. Zudem übernimmt die Reitbeteiligung in der Regel auch einen Teil der Pferdepflege.
Im Falle eines Reitunfalls stellt sich dann jedoch die Frage: Wer haftet? Ist der Pferdehalter in der Pflicht, schließlich ist es sein Pferd, oder gibt es Sonderregelungen?
Eine klassische Reitbeteiligung, die regelmäßig reitet, einen Teil der Pflege übernimmt und dafür Geld bezahlt, gilt als Mithalter des Pferdes und haftet oftmals selbst. Bei vielen Pferde-Haftpflichtversicherungen sind Reitbeteiligungen aber miteingeschlossen, das heißt, Du bräuchtest als Reitbeteiligung keine eigene Pferde-Haftpflicht. Um sicherzugehen, dass Du versichert bist, ist ein Vertrag über die Reitbeteiligung sinnvoll, in dem auch die Haftung explizit festgelegt ist.
Dennoch lohnt es sich, bei dem Versicherer bzw. Pferdehalter genau nachzufragen, ob Du als Reitbeteiligung mitversichert bist. Vor allem Eigenschäden werden nicht von der Pferde-Haftpflicht abgedeckt. Das bedeutet, dass Schäden, die Dir als Reitbeteiligung durch das Reiten entstehen, nicht versichert sind. Dann musst Du unter Umständen tief in die Tasche greifen. Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du auch als Reitbeteiligung bestens gegen Reitunfälle versichert.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
3
Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge) sowie Tagesgeld Plus.
-
4
Du erhältst, wenn die Voraussetzungen vorliegen, den Junge Leute-Rabatt in Höhe von 25 % im Single-Tarif.