Das Wichtigste zur Unfallrente in Kürze
Die Gefahren für einen Unfall lauern überall. Schnell bist Du auf Deinen Drehstuhl gestiegen, anstatt die Leiter aufzustellen – und schon rollt der Stuhl weg und Du hast Dir einen Knochenbruch zugezogen… Statistisch gesehen passieren sogar die meisten Unfälle im sicher geglaubten Zuhause.1
Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du in solch einem Fall finanziell abgesichert. Sollten die Verletzungen so schlimm sein, dass sie zu einer Invalidität von mindestens 50 % führen, bekommst Du von Deiner Unfallversicherung eine monatliche Unfallrente. Wie hoch die Unfallrente ist und ab wann Du einen Anspruch darauf hast, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Das versteht man unter Unfallrente
Eine Unfallrente ist eine monatliche Zahlung Deiner privaten Unfallversicherung, wenn Du durch einen Unfall einen bestimmten Invaliditätsgrad erreicht hast.
Nur mit einer privaten Unfallversicherung bist Du auch in Deiner Freizeit finanziell abgesichert und kannst bei schweren Verletzungen den Anspruch auf eine Rente nach einem Unfall geltend machen.
Der Vorteil: Hast Du eine private Unfallversicherung mit einer Unfallrente abgeschlossen und Dir passiert ein Arbeitsunfall, kannst Du sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Unfallversicherung Leistungen beziehen.
Unter diesen Voraussetzungen erhältst Du eine Unfallrente
Um von Deiner privaten Unfallversicherung eine Unfallrente zu bekommen, muss Dein Invaliditätsgrad nach einem Versicherungsfall – etwa einem Haushaltsunfall – in der Regel mindestens 50 % betragen. Die privaten Unfallversicherer legen die Leistungskriterien selbst fest, jedoch gilt mittlerweile ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % als die Regel.
Mit der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt hast Du einen Anspruch auf eine Unfallrente, sobald Du durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50 % bescheinigt bekommst. Der Invaliditätsgrad muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt werden.
So lange erhältst Du die Unfallrente
In der Regel erhältst Du Deine Unfallrente so lange, wie Du die Voraussetzungen dafür erfüllst – unter Umständen also Dein Leben lang. Sollten sich Deine Verletzungen im Laufe der Zeit bessern und die Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit auf unter 50 % fallen, endet die Zahlung der Unfallrente. Maßgeblich ist dann der Monat, in dem die Änderung der Erwerbsminderung festgestellt wurde. Im nächsten Monat hast Du schon keinen Anspruch mehr auf die Unfallrente und die Zahlung wird eingestellt.
Übrigens: Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt ist nicht befristet
Grenzbetrag: So beeinflussen sich Rente und Unfallrente
Die private Unfallrente ist unabhängig von anderen Leistungen. Das heißt, sie wird nicht auf Deine Altersrente angerechnet und ggf. zusätzlich zur gesetzlichen Verletztenrente ausgezahlt. Das heißt, dass Du bei einem Unfall mit einer lebenslangen zusätzlichen Unterstützung ohne Abzüge an anderen Stellen rechnen kannst. Private Unfallrente und Altersrente begrenzen sich also nicht gegenseitig.
So viel Unfallrente bekommst Du
Die Höhe Deiner Unfallrente kannst Du mit Deinem Versicherer individuell vereinbaren. Sie sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass Du Deine monatlichen Ausgaben auch bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit noch stemmen kannst.
Die Experten empfehlen eine monatliche Unfallrente von mindestens 1.000 Euro. Bei CosmosDirekt kannst Du eine monatliche Unfallrente von bis zu 2.500 Euro vereinbaren.
Berechnung der Unfallrente: Wie die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet wird
Um die Höhe der Unfallrente zu berechnen, gibt es eine Formel, die im SGB festgelegt ist. Als Jahresarbeitsverdienst wird mit Deinem Arbeitsverdienst aus den 12 Monaten vor dem Unfall gerechnet. Das heißt, dass vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls 12 Monate zurückgerechnet und die Gehälter aus dieser Zeitspanne addiert werden. Der Monat, in dem der Unfall passiert ist, zählt nicht zu den 12 Monaten.
Wir rechnen die Verletztenrente an einem konkreten Beispiel durch. Nehmen wir an, Du erleidest einen Unfall und bist zu 40 % erwerbsunfähig. In den letzten 12 Monaten vor Deinem Unfall hast Du insgesamt 43.600 Euro verdient. Eine Vollrente kannst Du nicht beziehen, da Du nicht zu 100 % erwerbsunfähig bist. Die Teilrente kannst Du folgendermaßen berechnen:
43.600 Euro x 2/3 = 29.067 Euro x 40 % = 11.626,80 Euro
Das bedeutet, dass Du von der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich 11.626,80 Euro Verletztenrente bekommen würdest. Das wäre eine Rente von 968,90 Euro monatlich.
Achte darauf, dass Du bei der Berechnung die Vollrente berücksichtigst, auch wenn Du nicht zu 100 % erwerbsunfähig bist. Denn der Prozentsatz der Erwerbsminderung wird nicht auf Deinen Jahresarbeitsverdienst angerechnet, sondern auf den maximalen Betrag, den Du bei einer Vollrente bekommen würdest – 2/3 Deines Jahresarbeitsverdienstes.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallrente
Um die private Unfallversicherung beantragen zu können, benötigst Du ein ärztliches Gutachten. Dieses muss den Grad Deiner Invalidität dokumentieren. Reiche dieses Gutachten dann bei Deiner Unfallversicherung ein.
Um von Deiner privaten Unfallversicherung eine Unfallrente zu bekommen, muss Dein Invaliditätsgrad nach einem Versicherungsfall in der Regel mindestens 50 % betragen.
Eine private Unfallversicherung zahlt Dir so lange eine Unfallrente, bis Du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst. Sinkt Deine Invalidität unter 50 %, läuft die private Unfallrente aus.
Das kommt darauf an, welchen Betrag Du mit Deiner privaten Unfallversicherung vereinbart hast. Möglich sind Renten bis zu 2.500 Euro.
Sobald Du einen ärztlichen Nachweis bei Deiner privaten Unfallversicherung einreichst, der Dir einen ausreichenden Grad an Invalidität bestätigt, erhältst Du die Unfallrente.
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