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Unfallrente

Wann Du nach einem Unfall Rente erhältst

Das Wichtigste zur Unfall­rente in Kürze

  • Die Unfallrente ist eine Rente, die Du von Deiner privaten Unfallversicherung bekommen kannst, wenn Du durch einen Unfall in Deiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt bist.
  • Die Höhe Deiner Unfallrente kannst Du individuell bei Vertragsabschluss vereinbaren.
  • Du bekommst die monatliche Unfallrente ab einer Invalidität von mindestens 50 % ausgezahlt. Erholst Du Dich von Deinem Unfall und Deine Invalidität sinkt unter 50 %, wird die Zahlung der Rente eingestellt. Bist Du aber dauerhaft durch einen Unfall eingeschränkt, bekommst Du die Unfallrente Dein Leben lang.

Die Gefahren für einen Unfall lauern überall. Schnell bist Du auf Deinen Drehstuhl gestiegen, anstatt die Leiter aufzustellen – und schon rollt der Stuhl weg und Du hast Dir einen Knochenbruch zugezogen… Statistisch gesehen passieren sogar die meisten Unfälle im sicher geglaubten Zuhause.1

Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du in solch einem Fall finanziell abgesichert. Sollten die Verletzungen so schlimm sein, dass sie zu einer Invalidität von mindestens 50 % führen, bekommst Du von Deiner Unfallversicherung eine monatliche Unfallrente. Wie hoch die Unfallrente ist und ab wann Du einen Anspruch darauf hast, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Das versteht man unter Unfall­rente

Eine Unfallrente ist eine monatliche Zahlung Deiner privaten Unfallversicherung, wenn Du durch einen Unfall einen bestimmten Invaliditätsgrad erreicht hast.

Nur mit einer privaten Unfallversicherung bist Du auch in Deiner Freizeit finanziell abgesichert und kannst bei schweren Verletzungen den Anspruch auf eine Rente nach einem Unfall geltend machen.

Der Vorteil: Hast Du eine private Unfall­versicherung mit einer Unfallrente abgeschlossen und Dir passiert ein Arbeitsunfall, kannst Du sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Unfallversicherung Leistungen beziehen.

Auch von der gesetzlichen Unfallversicherung kannst Du eine Unfallrente bekommen, diese wird dann jedoch Verletztenrente oder Verletztengeld genannt. Denn auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin bist Du durch die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall, springt die gesetzliche Unfall­versicherung ein. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bei der zuständigen Berufs­genossenschaft zu melden und zu versichern. Du musst Dich also nicht darum kümmern.

Unter diesen Voraus­setzungen erhältst Du eine Unfall­rente

Um von Deiner privaten Unfallversicherung eine Unfallrente zu bekommen, muss Dein Invaliditätsgrad nach einem Versicherungsfall – etwa einem Haushaltsunfall – in der Regel mindestens 50 % betragen. Die privaten Unfallversicherer legen die Leistungskriterien selbst fest, jedoch gilt mittlerweile ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % als die Regel.

Mit der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt hast Du einen Anspruch auf eine Unfallrente, sobald Du durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50 % bescheinigt bekommst. Der Invaliditätsgrad muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt werden.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es klare Regelungen, wer wann eine Verletztenrente bekommt. Diese sind im Sozialgesetzbuch festgehalten. Um einen Anspruch auf Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zu haben, muss Deine Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % gemindert sein – und das über ein halbes Jahr lang, nämlich länger als 26 Wochen.

Arbeitest Du in einem landwirtschaftlichen Unternehmen, erhöht sich der Prozentsatz der Erwerbsminderung auf 30 %. Dabei zählt nicht nur ein einzelner Versicherungsfall: Du bekommst die Rente auch dann, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch mehrere Unfälle 20 % bzw. 30 % übersteigt. Voraussetzung dafür ist aber, dass jeder Versicherungsfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 % nach sich zieht.

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So lange erhältst Du die Unfall­rente

In der Regel erhältst Du Deine Unfallrente so lange, wie Du die Voraussetzungen dafür erfüllst – unter Umständen also Dein Leben lang. Sollten sich Deine Verletzungen im Laufe der Zeit bessern und die Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit auf unter 50 % fallen, endet die Zahlung der Unfallrente. Maßgeblich ist dann der Monat, in dem die Änderung der Erwerbsminderung festgestellt wurde. Im nächsten Monat hast Du schon keinen Anspruch mehr auf die Unfallrente und die Zahlung wird eingestellt.

Übrigens: Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt ist nicht befristet

Für die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Solange Dein Invaliditätsgrad über 20 % bzw. 30 % liegt, bekommst Du Dein Verletztengeld monatlich ausgezahlt. Allerdings ist nicht jede Verletztenrente von lebenslanger Dauer trotz hoher Erwerbsminderung. Manche Renten sind im Vorfeld befristet. Dann endet die Zahlung des Verletztengeldes, sobald die Frist abgelaufen ist.

Grenz­betrag: So beein­flussen sich Rente und Unfall­rente

Die private Unfallrente ist unabhängig von anderen Leistungen. Das heißt, sie wird nicht auf Deine Altersrente angerechnet und ggf. zusätzlich zur gesetzlichen Verletztenrente ausgezahlt. Das heißt, dass Du bei einem Unfall mit einer lebenslangen zusätzlichen Unterstützung ohne Abzüge an anderen Stellen rechnen kannst. Private Unfallrente und Altersrente begrenzen sich also nicht gegenseitig.

Die gesetzliche Verletztenrente wird im Rentenalter mit der Altersrente verrechnet.

So viel Unfall­rente bekommst Du

Die Höhe Deiner Unfallrente kannst Du mit Deinem Versicherer individuell vereinbaren. Sie sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass Du Deine monatlichen Ausgaben auch bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit noch stemmen kannst.

Die Experten empfehlen eine monatliche Unfallrente von mindestens 1.000 Euro. Bei CosmosDirekt kannst Du eine monatliche Unfallrente von bis zu 2.500 Euro vereinbaren.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kannst Du von der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel Deines Jahresarbeitsverdienstes bekommen. Das gilt dann als Vollrente. Diese erhältst Du nur bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 %.

Sobald Du nicht vollständig erwerbsunfähig bist, erhältst Du eine Teilrente. Die Höhe der Verletztenrente orientiert sich dann an Deinem Jahresarbeitsverdienst und dem Prozentsatz der Erwerbsminderung.

Berechnung der Unfall­rente: Wie die Verletzten­rente der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung berechnet wird

Um die Höhe der Unfallrente zu berechnen, gibt es eine Formel, die im SGB festgelegt ist. Als Jahresarbeitsverdienst wird mit Deinem Arbeitsverdienst aus den 12 Monaten vor dem Unfall gerechnet. Das heißt, dass vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls 12 Monate zurückgerechnet und die Gehälter aus dieser Zeitspanne addiert werden. Der Monat, in dem der Unfall passiert ist, zählt nicht zu den 12 Monaten.

Jahresarbeitsverdienst x Vollrente (2/3) x Erwerbsminderung = jährliche Verletztenrente

Wir rechnen die Verletztenrente an einem konkreten Beispiel durch. Nehmen wir an, Du erleidest einen Unfall und bist zu 40 % erwerbsunfähig. In den letzten 12 Monaten vor Deinem Unfall hast Du insgesamt 43.600 Euro verdient. Eine Vollrente kannst Du nicht beziehen, da Du nicht zu 100 % erwerbsunfähig bist. Die Teilrente kannst Du folgendermaßen berechnen:

43.600 Euro x 2/3 = 29.067 Euro x 40 % = 11.626,80 Euro

Das bedeutet, dass Du von der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich 11.626,80 Euro Verletztenrente bekommen würdest. Das wäre eine Rente von 968,90 Euro monatlich.

Achte darauf, dass Du bei der Berechnung die Vollrente berücksichtigst, auch wenn Du nicht zu 100 % erwerbsunfähig bist. Denn der Prozentsatz der Erwerbsminderung wird nicht auf Deinen Jahresarbeitsverdienst angerechnet, sondern auf den maximalen Betrag, den Du bei einer Vollrente bekommen würdest – 2/3 Deines Jahres­arbeits­verdienstes.

Häufig gestellte Fragen zur Unfall­rente

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    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182904/umfrage/todesfaelle-in-deutschland-aufgrund-von-unfaellen/

  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge) sowie Tagesgeld Plus.

  • 4

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Inhalt
  • Das versteht man unter Unfall­rente
  • Unter diesen Voraus­setzungen erhältst Du eine Unfall­rente
  • So lange erhältst Du die Unfall­rente
  • So viel Unfall­rente bekommst Du
  • Häufig gestellte Fragen zur Unfall­rente