Das Wichtigste zur Kündigung der Unfallversicherung in Kürze
1 Monat, 3 Monate, fristlos – solltest Du Deine private Unfallversicherung kündigen wollen, musst Du einige Dinge beachten. In diesem Ratgeber klären wir, wann Du eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung einreichen kannst. Außerdem liefern wir Dir eine Musterkündigung zum selbst Ausfüllen.
Kündigung der Unfallversicherung: erste Schritte
Wie bei anderen Versicherungen gilt auch bei der Unfallversicherung: Vergleichen lohnt sich.
- Sind Deine Vertragsbedingungen und Versicherungsleistungen noch marktüblich?
- Entspricht die Versicherung noch Deinen Lebensumständen?
Wenn Du eine der Fragen mit „Nein“ beantwortest, solltest Du zumindest darüber nachdenken, Deine private Unfallversicherung zu kündigen. Ziehst Du beispielsweise mit Deinem Partner zusammen oder bekommst Familienzuwachs, bieten Dir einige Versicherungen Rabatte an. Oft erhältst Du bei einem Wechsel der Unfallversicherung dann sowohl bessere Leistungen als auch günstigere Beiträge.
Unfallversicherung: Kündigungsfrist und Kündigungspflicht beachten
Ein Aspekt ist besonders zu beachten: Es besteht eine Kündigungspflicht. Wer eine Unfallversicherung abschließt, muss sie kündigen, wenn er nicht mehr versichert sein möchte. Ansonsten verlängert sich der Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres immer automatisch um ein Jahr. In der Regel wird eine Police mindestens für 1 Jahr abgeschlossen. Häufig werden auch Unfallversicherungen mit mehreren Jahren Laufzeit angeboten.
Dabei musst Du immer auf die sogenannte Hauptfälligkeit achten. Das ist das Datum, an dem das Versicherungsjahr beginnt. Normalerweise legen Versicherungen diesen Termin auf den ersten Januar. Schließt Du Deine Versicherung unter dem Jahr ab, gilt dieses Datum. Bei mehrjährigen Policen kann es sein, dass Deine Versicherung im neuen Jahr auf die Hauptfälligkeit auf den 1. Januar ändert. Egal, über wie viele Jahre Du Deinen Vertrag abschließt, Dir stehen immer 2 Optionen zur Kündigung der Unfallversicherung offen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Ordentliche Kündigung der Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung hast Du immer die Möglichkeit, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung aufzulösen. Bei Jahresverträgen kann jeweils zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Falls Du die Kündigungsfrist Deiner Unfallversicherung verpasst hast, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 1 Jahr. Du kannst Deinen Vertrag dann erst wieder zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen.
Viele Versicherer halten vertraglich bei der Unfallversicherung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten fest. Wenn Dein Vertrag beispielsweise am 31. Januar endet, musst Du bis zum 31. Oktober gekündigt haben. Verträge, deren Laufzeit 3 oder mehr Jahre beträgt, können erstmalig ab dem 3. Jahr gekündigt werden. Wenn Du die Möglichkeit nicht nutzt, kannst Du jeweils zum Ende des Folgejahres kündigen.
Das Wichtigste zur ordentlichen Kündigung der Unfallversicherung auf einen Blick
Ordentliche Kündigung | Zeitpunkt | Verlängerung | Kündigungsfrist |
---|---|---|---|
Vertrag mit 1 Jahr Laufzeit | Nach 1 Jahr zum Vertragsende | automatisch | 3 Monate |
Vertrag mit 3 oder mehr Jahren Laufzeit | Erstmals nach 3 Jahren; danach jährlich | automatisch | 3 Monate |
Sonderfall: Tod des Versicherungsnehmers
Bei der Unfallversicherung gilt im Todesfall: Wenn der Verstorbene der Versicherungsnehmer und die einzige versicherte Person war, dann erlischt der Vertrag automatisch. In diesem Fall spricht man auch davon, dass das Risiko wegfällt. Falls der Verstorbene nur Versicherungsnehmer gewesen ist, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen – das ist gerade bei Familien- und Partner-Policen wichtig.
Außerordentliches Kündigungsrecht der Unfallversicherung
Neben der ordentlichen Kündigung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen – quasi ein Sonderkündigungsrecht für die Unfallversicherung. In diesen Fällen weicht bei der Unfallversicherung die Kündigungsfrist von der regulären ab. Doch welche Gründe zählen, um die Unfallversicherung vorzeitig kündigen zu können?
Kündigung nach einer Beitragserhöhung
Bei der Unfallversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Stellt die Versicherung keine zusätzlichen Leistungen bereit, kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung fristlos kündigen.
Unfallversicherung kündigen nach Schadensfall
Ein weiterer Grund für die vorzeitige Kündigung der Unfallversicherung: die Schadenabwicklung. Für die meisten Versicherten ist eine unzufriedene Schadenregulierung oder eine Ablehnung des Versicherungsfalls ein guter Grund, das Kündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 Monat nach erfolgter Regulierung oder Ablehnung.
Kündigung durch den Versicherer
Auch der Versicherer hat das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Unfallversicherung zu kündigen.
Im Schadenfall kann unter besonderen Umständen der Vertrag aufgelöst werden. Eine solche Kündigung der Unfallversicherung muss durch den Versicherer innerhalb 1 Monats nach der vollständigen Schadenregulierung mitgeteilt werden.
Ein anderer Kündigungsgrund sind nicht bezahlte Beiträge. Zuerst kann der Versicherer eine neue Frist setzen, bis zu deren Ablauf die Zahlung einzugehen hat. Wird diese nicht eingehalten, kann die Versicherung fristlos kündigen – mit sofortiger Wirkung.
Das Wichtigste zur außerordentlichen Kündigung der Unfallversicherung auf einen Blick
Außerordentliche Kündigung | Zeitpunkt | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Versicherungsnehmer | ||
Beitragserhöhung | Mit sofortiger Wirkung | 1 Monat nach Beitragserhöhung |
Schadenfall | Mit sofortiger Wirkung oder zum Vertragsende | 1 Monat nach der Schadenregulierung |
Versicherer | ||
Schadenfall | Mit sofortiger Wirkung oder zum Vertragsende | 1 Monat nach der Schadenregulierung |
Ausstehende Beiträge | Mit sofortiger Wirkung | Nach Mahnung |
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Unfallversicherung
Nein. Es gelten üblicherweise Fristen von 1-3 Monaten. Hast Du eine mehrjährige Laufzeit abgeschlossen, muss die Mindestlaufzeit verstrichen sein.
Bei der ordentlichen Kündigung schreiben die meisten Policen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit vor. Bei der außerordentlichen Kündigung kannst Du innerhalb eines Monats kündigen.
Als Versicherungsnehmer hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall. Die Versicherung kann Dir ebenfalls nach einem Schadenfall, oder nach nicht-gezahlten Beiträgen kündigen.
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