Aktionärsrechterichtlinie ARUG II
Die zweite Aktionärsrechterichtlinie (EU) 2017/828 (Aktionärsrechterichtlinie II) strebt unter anderem an, die langfristige Mitwirkung von Aktionären an den Gesellschaften, deren Aktien sie halten, zu fördern und die Transparenz börsennotierter Unternehmen gegenüber ihren Aktionären zu verbessern. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie II durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (kurz: ARUG II).
Diese neuen Regelungen verpflichten Lebensversicherungsunternehmen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zur Erstellung und Veröffentlichung verschiedener Berichte im Zusammenhang mit ihren Investitionen in Aktien, die Sie in diesem Abschnitt herunterladen können.