Mehr fürs Geld: 3 Tipps für Sparfüchse beim Autokauf
Für viele ist das eigene Auto das Symbol für Freiheit und Unabhängigkeit schlechthin. Entsprechend groß ist die Vorfreude, wenn der Abholtermin im Autohaus naht. Neben dem Kaufpreis kommen aber spätestens dann weitere Kosten auf den stolzen Autobesitzer zu. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps, damit nach dem Autokauf die Freude am neuen Fahrzeug möglichst lang erhalten bleibt.
Saarbrücken – Der Kauf eines Autos ist ein kostspieliger Schritt, der wohl überlegt sein will. Neben der Abwägung der Kosten für einen Neu- oder Gebrauchtwagen gilt es, weitere Folgekosten im Blick zu behalten. Der CosmosDirekt-Experte gibt drei Tipps, für den Traum vom eigenen Auto.
ALLE KOSTEN IM BLICK BEHALTEN
Wer sich überlegt, ein Auto zu kaufen, sollte alle Kosten im Blick behalten, denn diese können stark variieren. So gilt es, neben den Anschaffungskosten auch die zu erwartenden fixen Kosten wie z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer im Blick zu behalten. Bei der Kalkulation der finanziellen Aufwände sind zudem die Betriebskosten für Benzin, Motoröl oder Reifen und nicht zuletzt der Wertverlust des Fahrzeugs über die Jahre zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu allen Kosten, die man vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs im Blick behalten sollte, finden sich im CosmosDirekt-Autokosten-Ratgeber
KFZ-STEUER ABHÄNGIG VOM CO2-AUSSTOSS
Nicht jedes Fahrzeug wird gleich hoch besteuert. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So ist beispielsweise bei Verbrennungsmotoren die Antriebsart, die Hubraumgröße (in ccm) sowie der CO2-Prüfwert wichtig. Um den Kauf von emissionsärmeren Pkw voranzutreiben, wird der CO2-Ausstoß nun noch wichtiger. Für erstmals zugelassene Pkw ab dem 1. Januar 2021 gelten daher stufenweise ansteigende Steuersätze: Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz.1 Mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die Abgabe unkompliziert berechnen.2
Reine Elektrofahrzeuge werden zudem steuerlich begünstigt, um eine klimafreundlichere Mobilität zu fördern. Aus diesem Grund wurde noch im vergangenen Jahr die Steuerbefreiung von bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassenen reinen Elektrofahrzeugen nochmals bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.3
RICHTIG VERSICHERN – VOLL- ODER TEILKASKO?
Wie hoch der Beitrag für die Kfz-Versicherung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welche Absicherungsoption gewählt wurde. Pflicht für alle Fahrzeughalter in Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die der Fahrzeughalter durch den Gebrauch des Fahrzeugs schuldhaft beispielsweise an anderen Fahrzeugen oder Personen verursacht hat. Damit etwaige Schäden am eigenen Fahrzeug ebenfalls abgesichert sind, ist darüber hinaus der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Dabei gibt es jedoch große Unterschiede in der Leistung. So reguliert die Teilkaskoversicherung üblicherweise Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel sowie Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Kabelschäden durch Kurzschluss oder Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter sogar mit Tieren aller Art) entstanden sind. „Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus beispielsweise auch Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen auch selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug verursacht wurden“, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Dabei muss eine leistungsstärkere Vollkaskoversicherung nicht unbedingt teurer sein als eine Teilkaskoversicherung. Roman Wagner sagt: „Je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs ist, desto mehr profitiert er vom Schadenfreiheitsrabatt.“ Da es einen solchen Rabatt in der Teilkaskoversicherung nicht gibt, kann ein Vollkaskoschutz unter Umständen sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung. „Es lohnt sich vorab zu prüfen, welcher Leistungsumfang für den persönlichen Bedarf der passende ist“, empfiehlt Roman Wagner.
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1
Quelle: Generalzolldirektion
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2020/
kfz_aenderung en_7_kraftstaendg.html?nn=295054 -
2
Quelle: Bundesfinanzministerium
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/
KfzRechner.html -
3
Quelle: Bundesfinanzministerium
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/2020-09-21-
aenderung-kfz-steuer-gesetz.html