Sonnenbaden auf vier Rädern: Worauf Cabrio-Besitzer achten sollten
- Vollkasko oder Teilkasko? Vergleichen lohnt sich.
- Steuern und Versicherungsbeiträge sparen mit dem Saisonkennzeichen.
- Fahrzeug sicher abstellen sowie Verdeck und Fenster immer schließen.
Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen und die Saison für die Cabrio-Fahrer beginnt: die richtige Zeit, um die anstehende Autofahrt mit geöffnetem Verdeck zu genießen. Zu einem ungetrübten Fahrvergnügen gehört auch die richtige Absicherung. Worauf Cabrio-Fahrer achten sollten und wo sich Sparpotenzial bietet, erklärt Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
VOLLKASKO ODER TEILKASKO? VERGLEICHEN LOHNT SICH
Es lohnt sich zu vergleichen, denn eine Vollkaskoversicherung leistet mehr und kann durchaus günstiger sein als eine Teilkasko. So greift sie im Gegensatz zur Teilkasko auch, wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, wenn jemand beispielsweise das Verdeck aufschlitzt. „Unfallfreie Fahrer sichern sich in der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch können sie im Laufe der Zeit deutlich weniger Beitrag zahlen. Da es einen solchen Rabatt in der Teilkaskoversicherung nicht gibt, kann ein Vollkaskoschutz unter Umständen sogar günstiger sein“, erklärt Roman Wagner.
SPARPOTENZIAL DURCH SAISONKENNZEICHEN
Mit einem Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum im Jahr zugelassen werden, beispielsweise von April bis Oktober. Es fallen dann auch nur für diese Monate Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge an. „Damit der Schadenfreiheitsrabatt weiterläuft, muss das Auto jedoch mindestens 6 Monate im Jahr zugelassen und versichert sein“, so Roman Wagner.
FAHRZEUG SICHER ABSTELLEN – VERDECK UND FENSTER SCHLIESSEN
Beim Parken sollten immer das Verdeck und die Fenster geschlossen werden, damit das Cabrio nicht zur leichten Beute für Diebe wird. So wird auch gewährleistet, dass ein vollumfänglicher Kaskoversicherungsschutz besteht. „Es wird zudem sichergestellt, dass kein Wasserschaden durch Regeneinwirkung entstehen kann. Denn solche Schäden sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen“, sagt Roman Wagner.
WERTGEGENSTÄNDE NICHT IM FAHRZEUG LASSEN
Die Kaskoversicherung kommt bei Diebstahl aus dem Auto nur für fest eingebaute Teile wie das Radio oder ein integriertes Navigationsgerät auf. Gegenstände die nur vorübergehend im Auto liegen, wie beispielsweise Sonnenbrille oder Jacke, sind mitunter durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wertsachen und elektronische Geräte, wie z.B. Smartphone, Kamera oder tragbares Navi, zählen aber nicht dazu. Diese sollten daher am besten niemals im Auto liegen bleiben, sondern beim Verlassen des Autos immer mitgenommen werden.
Downloads
War die Veröffentlichung interessant?
Helfen Sie anderen und teilen Sie die Seite.