Egal ob in der Großstadt oder im ländlichen Raum – Deutschlands Straßen füllen sich mehr und mehr mit Elektrofahrzeugen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt1 wurden 2020 mehr elektrisch angetriebene Autos zugelassen als je zuvor. Kein Wunder, hat doch die Regierung die Förderung durch den Umweltbonus bzw. die sogenannte Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge im vergangenen Jahr nochmals erhöht. Aber auch sonst hat man als Elektroauto-Halter einige Vorteile – dank der Zulassung mit einem E-Kennzeichen.
Saarbrücken – Das Bewusstsein für die Gefahren des Klimawandels und die Wichtigkeit der umweltfreundlichen Mobilität zeigt sich mittlerweile auch in Deutschland in harten Zahlen: Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete zum Abschluss des Jahres 194.000 Neuzulassungen bei reinen Elektrofahrzeugen sowie 200.469 Neuanmeldungen von Plug-in-Hybriden. Letztere haben neben einem konventionellen Verbrennungsmotor einen Elektromotor an Bord, der über eine normale Steckdose oder eine extra dafür ausgelegte Ladesäule zusätzlich von außen aufgeladen werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 206,8 Prozent bzw. 342,1 Prozent. Und damit war jedes Achte der 2,9 Millionen neuen Autos auf Deutschlands Straßen zumindest teilweise ein Stromer.
EIN KENNZEICHEN, VIELE VORTEILE
Gemeinsam haben diese beiden Fahrzeugarten wie auch die noch nicht so verbreiteten Brennstoffzellen-Pkw beispielsweise, dass sie bei der Zulassung größtenteils ein zusätzliches „E“ auf dem Kennzeichenschild am Ende der Buchstaben-Nummern-Kombination erhalten können. Eingeführt wurde das E-Kennzeichen im Jahr 2015 als Teil des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), das die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland unterstützen und v. a. Rechtssicherheit schaffen sollte. Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) findet sich eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge2.
Das EmoG regelt aber nicht nur die Fahrzeugkennzeichnung, sondern auch mögliche Privilegien und Bevorrechtigungen im Straßenverkehr. Beispielsweise gibt es folgende Vorteile für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen: In zahlreichen Städten darf man auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei parken, die Busspur benutzen oder an öffentlichen Ladestationen kostenlos auftanken. Da jede Kommune die Regelungen aus dem EmoG mit einem gewissen Spielraum selbst bestimmen darf, sollten sich Fahrzeughalter oder Nutzer eines Elektroautos vorher genau informieren, welche Regelungen jeweils gelten. Auf Antrag bekommt man das E-Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Kosten variieren und liegen ungefähr zwischen 27 und 32 Euro plus die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.
Informieren sollte sich der angehende Halter eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs unbedingt über eine passende Kfz-Versicherung, am besten möglichst früh vor der geplanten Kfz-Zulassung. Das rät Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt: „Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung empfiehlt sich generell auch für elektrisch betriebene Autos. Hier ist gerade die Absicherung des Antriebs-Akkus besonders wichtig. Viele Versicherer bieten für elektrisch betriebene Autos umfangreiche Zusatzleistungen an.“ So beinhaltet die Teilkaskoversicherung üblicherweise z. B. auch die Absicherung der eigenen Ladestation (sogenannte Wallbox) inklusive Ladekabel vor einem Diebstahl sowie die Absicherung des Antriebs-Akkus bei Überspannungsschäden durch direkten oder indirekten Blitzschlag. „Empfehlenswert ist natürlich eine Vollkaskoversicherung. Bei dieser sollte ein zusätzlicher Rundum-Schutz für den Antriebs-Akku inklusive sein. Vorteilhaft ist, sich in Ruhe über den Kfz-Versicherungsschutz ausführlich zu informieren, die Versicherungsleistungen der einzelnen Kfz-Tarife zu vergleichen und sich rechtzeitig von seinem Kfz-Versicherer beraten zu lassen“, sagt Roman Wagner.
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Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/Fahrzeugzulassungen/pm02_2021_n_12_20_pm_komplett.html?nn=3033666)
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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html)