Die theoretische Fahrprüfung war kein Problem. Jetzt noch den Fahrprüfer vom eigenen Können überzeugen. Also erst anschnallen, dann Schulterblick und los geht es. Anfahren am Berg, Einparken in drei Zügen, Überholen auf der Autobahn – hat alles perfekt funktioniert. Und dann die erlösenden Worte von der Rückbank: Gratulation. Sie haben bestanden! Und nun? CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, hat die wichtigsten Informationen rund um die Zeit nach der erfolgreichen Fahrprüfung.
Saarbrücken – Viele Jugendliche sehen ihn als Symbol für Freiheit und Unabhängigkeit: den Führerschein. Doch bei der ganzen Euphorie darf man nicht vergessen, dass ein Straßenneuling selten sofort ein Auto- und Verkehrsprofi ist. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR)1 haben die 18- bis 24-Jährigen weiterhin das höchste Unfallrisiko auf Deutschlands Straßen. Umso wichtiger, dass Neulinge hinter dem Steuer ein hohes Augenmerk auf die Sicherheit zu legen. Das fängt schon vor Fahrtantritt an: Stimmt der Reifendruck? Ist genügend Wischwasser – und vor allem Kraftstoff – vorhanden? Wo befinden sich Warndreieck und Verbandskasten? So kann man im Notfall schnell handeln.
„Grundsätzlich sollte man als Neuling hinter dem Steuer Ruhe bewahren, sich auf den Verkehr konzentrieren und vor allem vorsichtig und vorausschauend fahren“, sagt Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Dazu kommt: üben, üben, üben. Denn nur so kann man die nötige Erfahrung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr sammeln. Helfen kann hier ein spezielles Fahrsicherheitstraining, bei dem man unter Anleitung und in kontrollierter Umgebung mit prekären Fahrsituationen umzugehen lernt.
ERFAHRUNG SAMMELN BEIM BEGLEITETEN FAHREN AB 17!
Wer schon vor seinem 18. Geburtstag Fahrpraxis sammeln will, kann sich für das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) entscheiden. Hierbei können Jugendliche nach bestandener Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung erhalten, mit der sie Praxiserfahrung im Straßenverkehr erlangen können – allerdings gilt diese nur in Deutschland und nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung vermerkten BF17-Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Neben der Praxiserfahrung hat die Teilnahme an BF17 noch weitere Vorteile für den Straßenneuling: Sie verursachen üblicherweise weniger Unfälle. Übrigens startet die Probezeit schon mit Beginn der BF17-Phase. „Viele Versicherer nehmen Fahranfänger für diese Zeit kostenlos in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern mit auf. Auch nach dieser Zeit kann sich eine Teilnahme positiv auf die dann zu zahlenden Versicherungsbeiträge auswirken. Viele Anbieter belohnen dies mit einem vergünstigten Versicherungsbeitrag“, weiß Roman Wagner.
ACHTUNG PROBEZEIT!
Unabhängig vom Alter müssen sich alle Einsteiger, die einen Führerschein erlangen, zunächst zwei Jahre lang im Straßenverkehr bewähren, ehe die Fahrerlaubnis endgültig erteilt wird. Die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen für Pkw, Motorräder, Lkw und Busse. Während dieser Probezeit stehen sie unter besonderer Beobachtung und Verkehrsverstöße werden strenger geahndet Das bedeutet u. a., vorsichtig mit dem Gaspedal umzugehen, denn in dieser Zeit sind die Strafen bei überhöhter Geschwindigkeit oder Unfällen hoch. Und: Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg und ggf. mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Vorsicht ist also immer die beste Strategie im Straßenverkehr. „Daher ist es wichtig, vorsichtig und besonnen zu fahren und die Probezeit dafür zu nutzen, sich an den Verkehr zu gewöhnen sowie Erfahrung und Sicherheit im Straßenverkehr zu erlangen“, sagt Roman Wagner. „So kann man Unfälle vermeiden und gefährdet weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer.“
ALKOHOL AM STEUER NICHT ERLAUBT
Egal ob Probezeit oder nicht: Für Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer grundsätzlich untersagt! Bereits ab einem Alkoholwert von 0,2 Promille können das Schmerzempfinden und das Sehvermögen eingeschränkt sein, spätestens ab 0,5 Promille ist die Reaktionsfähigkeit enorm beeinträchtigt. Ein plötzlich auftauchendes Reh, schlechtes Wetter oder das überraschende Fahrmanöver eines anderen Fahrzeugs können so zu sehr gefährlichen Situationen führen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Zumal Menschen unter Alkoholeinfluss zur Selbstüberschätzung und damit zu unvernünftigen Fahrverhalten neigen. Die Null-Promille-Grenze hat aber nur bedingt mit der Probezeit zu tun. Auch erfahrene Fahrer sollten das Auto lieber stehen lassen, wenn sie Alkohol zu sich genommen haben. „Denn wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, gefährdet auch seinen Versicherungsschutz in der Voll- und Teilkasko- sowie der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Im schlimmsten Fall erhält man seinen eigenen Fahrzeugschaden nicht ersetzt und muss zudem auch noch mit Regressansprüchen seines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers rechnen“, so Roman Wagner.
KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRANFÄNGER
Am günstigsten ist es üblicherweise, wenn Fahranfänger das Auto der Eltern mitnutzen. Hierbei müssen die Eltern den Kfz-Versicherer einfach darüber informieren, dass jetzt ein weiterer Fahrer in den bestehenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden soll. Dabei sollte auch angegeben werden, ob der Fahranfänger am BF17 teilgenommen hat, denn das gibt Pluspunkte. Eine zweite Möglichkeit gibt es, wenn in der Familie bereits ein Auto versichert ist, mit dem eine schadenfreie Zeit (mindestens Schadenfreiheitsklasse ½) erfahren wurde. In diesem Fall kann der Neuling sein eigenes Auto als Zweitwagen in die Familie einbringen und es dann mit der (Sonder-) Schadensfreiheitsklasse ½ und mit ihm als Fahrer versichern lassen. Roman Wagners Tipp: „Junge Fahrer, die zum ersten Mal ein Auto versichern, können ggf. zusätzlich sparen, wenn sie zuvor eine schadenfreie Zeit mit einem Leichtkraftrad bzw. -roller (50-125 Kubikzentimeter) absolviert haben. Für ihre erste Kfz-Versicherung können die hierdurch erworbenen Schadenfreiheitsklassen üblicherweise übernommen werden.“
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Deutscher Verkehrssicherheitsrat: https://www.dvr.de/unfallstatistik/de/junge-erwachsene/