Viele junge Menschen können es kaum erwarten, endlich ihren Führerschein zu machen. Er ermöglicht eine flexiblere Mobilität und dadurch mehr Freiheit. Von der Anmeldung bis zur Fahrerlaubnis ist es jedoch ein langer Weg, auf dem einiges zu beachten ist. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für die wichtigsten Schritte.
Saarbrücken – Trotz hoher Spritpreise und zahlreicher neuer Mobilitätsangebote gehört für viele junge Menschen der Führerschein auch heute noch zu den wichtigsten Schritten auf dem Weg zum Erwachsensein. Wenn er dann endlich geschafft ist, kann es losgehen: Ab in die Freiheit. Bis dahin gibt es aber so einige Hürden, die es zu meistern gilt. Welche das sind und was man dabei beachten sollte, erklärt CosmosDirekt.
SCHON MIT 16 JAHREN ANMELDEN
Wer auf diesem Weg möglichst schnell starten möchte, kann sich bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei einer Fahrschule für den sogenannten Führerschein ab 17 (Klasse B17) anmelden – vorausgesetzt die Eltern stimmen zu. In diesem Fall können Fahranfänger schon drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres an der theoretischen, einen Monat vorher an der praktischen Prüfung teilnehmen.1 Nach bestandener Prüfung kann pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung abgeholt werden. Sie erlaubt das Fahren allerdings nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Begleitperson, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson selbst muss seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Zudem darf die Begleitperson den Fahranfänger nur dann begleiten, wenn ihr Blutalkohol unter 0,5 Promille liegt und sie nicht unter der Wirkung berauschender Mittel steht. Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es dann die reguläre Fahrerlaubnis Klasse B. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und startet bereits mit Beginn des begleiteten Fahrens ab 17.
SPAREN FÜR DEN FÜHRERSCHEIN
Der Führerschein für die Klasse B ist eine teure Angelegenheit, in der Regel muss man mit Kosten ab 2.000 Euro rechnen2. Diese können zwischen Bundesländern und Städten variieren. Zudem sind die Kosten auch abhängig davon, wie viele Fahrstunden benötigt werden, bis man sich sicher genug für den Straßenverkehr und die Prüfung fühlt. Für Jugendliche heißt es daher: fleißig sparen und zudem die Preise der verschiedenen Fahrschulen vergleichen.
ZWÖLF FAHRSTUNDEN SIND PFLICHT
Wer sich dafür entschieden hat, den Führerschein zu machen, hat ein abwechslungsreiches Programm vor sich: Der Theorieteil besteht aus zwölf Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den Grundstoff und zwei für den Zusatzstoff. Für den Praxisteil sind zwölf Fahrstunden (je 45 Minuten) Pflicht: fünf Überlandfahrten, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Im Durchschnitt benötigen Fahrschüler mindestens 30 Fahrstunden à 45 Minuten, um gut auf die praktische Prüfung vorbereitet zu sein.3 Es dauert also in der Regel drei bis sechs Monate, bis man den Führerschein in den Händen hält.
WICHTIGE DOKUMENTE NICHT VERGESSEN
Damit letztlich eine Prüfung und die Ausstellung einer Fahrerlaubnis möglich ist, braucht man einige Unterlagen, die der Fahrschule bzw. der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
Häufig macht das die Fahrschule alles in einem Aufwasch. Diese Dokumente sind erforderlich4.
- Eine Bescheinigung über einen Sehtest, die nicht älter als zwei Jahre sein darf.
- Ein Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen „Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“, also einen Erste-Hilfe-Kurs.
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Ein biometrisches Passfoto.
- Eine Bestätigung der Fahrschule, bei der der Fahrschüler gemeldet ist.
Für das Begleitete Fahren ab 17 müssen zusätzlich die Personalien und die Unterschrift sowie je eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden.
THEORETISCHE PRÜFUNG MIT MULTIPLE-CHOICE-FRAGEN
Liegt alles vor, steht der Prüfung nichts mehr im Weg. Die Theorie-Prüfung findet heutzutage meist computergestützt am PC oder Tablet-Computer statt, bei der 30 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren aus einem Fragenkatalog von über 1.000 Fragen5 beantwortet werden müssen. Für eine falsche Frage kann es bis zu fünf Fehlerpunkte geben – ab zehn Punkten ist die Prüfung nicht bestanden. Aber keine Sorge: Wenn es beim ersten Mal nicht geklappt hat, kann die Prüfung nach zwei Wochen wiederholt werden.
DREITEILIGE PRAXISPRÜFUNG
Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung. Sie dauert 45 Minuten und beinhaltet drei Teile: Bei der fahrtechnischen Vorbereitung werden unter anderem Sitz, Spiegel und Kopfstütze eingestellt. Danach erst startet die eigentliche Prüfungsfahrt, die sowohl Strecken innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften beinhaltet und wo es darauf ankommt, alle Verkehrsregeln korrekt einzuhalten. Und schließlich wird der Prüfer während der Prüfungsfahrt mindestens drei Grundfahraufgaben, zum Beispiel rückwärts Einparken oder eine Gefahrenbremsung, verlangen.6 Wer insgesamt keine groben Fehler macht, hat bestanden und kann schon bald den Führerschein in der Hand halten. Aber keine Sorge: Wenn es nicht beim ersten Mal klappt, kann auch die praktische Prüfung nach frühestens 14 Tagen wiederholt werden.7
ENTSPANNEN VOR DER PRÜFUNG
Damit das nicht passiert, hier noch ein paar kleine Tipps gegen Prüfungsangst: Eine gute Vorbereitung ist das A und O und gibt Sicherheit. Stress vor der Prüfung ist Gift, Entspannungstechniken wie autogenes Training oder auch ruhige Musik können dabei helfen, den Puls zu senken. Bequeme Kleidung und passende Schuhe helfen dabei, sich auch in der Prüfungssituation wohlzufühlen. Das Wichtigste ist aber: Ruhe bewahren, die Prüfung wie eine normale Fahrstunde behandeln und optimistisch bleiben. Viel Erfolg.
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Tel: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
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Tel: 0241 456-5664
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Quelle: bussgeldkatalog.de
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Quelle: Academy Fahrschulen
https://www.academy-fahrschulen.de/blog/fa-questions/wann-kann-ich-die-praktische-pruefung-wiederholen/