Flexibel und individuell: Garantien und Optionen der Risikolebensversicherung
Schutz der Liebsten: Um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, sollte man sich einmal im Leben Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen.
Saarbrücken – Es ist ein Herzenswunsch vieler Menschen, sicherzustellen, dass die Angehörigen auch nach dem eigenen Tod finanziell gut versorgt sind. Karina Hauser, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, erklärt deshalb die wichtigsten Garantien und Optionen der Risikolebensversicherung: „Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung lässt sich flexibel und individuell gestalten – je nach Anbieter und dessen zusätzlichen Vertragsoptionen und -garantien. So lässt sich der Versicherungsschutz auch noch nach Vertragsabschluss auf veränderte Lebenssituationen anpassen.“
NACHVERSICHERUNGS-GARANTIE
Bei wichtigen Lebensereignissen – zum Beispiel der Geburt eines Kindes, bei Heirat oder Erwerb eines Eigenheims – kann die Versicherungssumme mit einer Nachversicherungs-Garantie ohne eine erneute Gesundheitsprüfung einfach und flexibel erhöht und an den neuen Bedarf angepasst werden.
VERLÄNGERUNGS-OPTION
Nicht alles im Leben lässt sich immer bis ins Detail planen. Deshalb bietet die Verlängerungs-Option die Möglichkeit, flexibel auf neue Lebensabschnitte zu reagieren, wenn zum Beispiel die Ausbildung der Kinder länger dauert als gedacht oder Darlehensverbindlichkeiten nicht wie geplant abgelöst werden können. Die Vertragsdauer kann ohne erneute Gesundheitsprüfung um mehrere Jahre verlängert werden.
DIE VORGEZOGENE TODESFALLLEISTUNG
Unter bestimmten Voraussetzungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, dass die Versicherungssumme schon zu Lebzeiten ausgezahlt wird. Leidet die versicherte Person etwa an einer unheilbaren Krankheit mit tödlicher Diagnose, kann sie noch selbst über die Leistung verfügen und sie in ihrem Sinne verwenden.
DYNAMIK-OPTION
Über eine Dynamik-Option erhält man die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mit steigenden Bedürfnissen oder zum Erhalt der Kaufkraft mitwachsen zu lassen. Der Beitrag kann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
UNFALL-ZUSATZVERSICHERUNG
Einige Versicherer bieten im Rahmen einer Unfall-Zusatzversicherung an, dass bereits bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalls die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sollte die versicherte Person infolge eines Unfalls versterben, wird die doppelte Absicherungssumme ausgezahlt.
KINDER-BONUS
Bei Geburt oder Adoption eines Kindes erhöht sich die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme vorübergehend um einen festgelegten Prozentsatz. Damit bleibt genug Zeit, um den Versicherungsschutz über die Nachversicherungs-Garantie dauerhaft an die neue Lebenssituation anzupassen.
SOFORTIGER BAU-BONUS
Auch beim Bau oder Kauf einer Immobilie erhöht sich die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme für eine festgelegte Dauer. So bleibt auch hier genug Zeit, um die Absicherungssumme über die Nachversicherungs-Garantie dauerhaft an die neue Situation anzupassen. Je nach Versicherer ist der sofortige Bau-Bonus entweder ein fixer Betrag oder die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.
VERSICHERUNGSNEHMER IM NACHGANG ÄNDERBAR
Über die Option, den Versicherungsnehmer im Nachgang ändern zu können, lässt sich unter Umständen im Leistungsfall Erbschaftssteuer sparen. Zum Beispiel im Rahmen der gegenseitigen Versicherung von Lebenspartnern "über Kreuz".
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