23.06.2021 - Expertentipp

Dellen im Blech und Löcher in der Laube: Was tun bei Hagelschäden?

Es kommt in der Regel schnell und wütet kurz: Gewitter mit Hagel. Oftmals können Haus- und Autobesitzer gar nicht schnell genug reagieren, um ihr Hab und Gut zu schützen. CosmosDirekt gibt Tipps zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und was zu tun ist, wenn das letzte Gewitter große und kleine Löcher hinterlassen hat.

Saarbrücken – Eis gehört zum Sommer dazu. Leider nicht nur in Form von leckeren Kugeln aus der Eisdiele, sondern auch als Hagel aus Gewitterwolken. Bei wenigen Millimetern Durchmesser ist er meistens harmlos. Aber schon ab der Größe einer Kirsche kann er ernsthafte Schäden anrichten und im Extremfall sogar Leben gefährden. Gerade im Sommer ist daher das aufmerksame Beobachten des Wetterberichts und die richtige Vorbereitung hilfreich, weil in der heißen Jahreszeit die Gewittergefahr am größten ist.

HAGEL UND BLECH VERTRAGEN SICH NICHT

Auch wenn sie klein und harmlos wirken: Die Kraft von Hagelkörnern ist nicht zu unterschätzen. Schon ab einem Durchmesser von drei Zentimetern können sie eine Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h erreichen und damit Dellen in Autos verursachen1. Damit der Hagel keine allzu großen Löcher in den Geldbeutel schlägt, können sich Autobesitzer über eine Teilkaskoversicherung absichern. Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt: „Die Teilkaskoversicherung deckt die Schäden ab, die durch verschiedene Naturgewalten verursacht werden. Neben Blitzschlag, Sturm und Überschwemmungen gehört dazu auch Hagelschlag. Dieser muss aufwändig in der Kfz-Werkstatt wieder beseitigt werden. Je nach Tarif muss der Fahrzeughalter dann nur noch die Selbstbeteiligung selbst beisteuern. Übrigens bieten einige Kfz-Versicherer für diesen Fall einen kostenlosen Mietwagen an.”

KÜHLE KLUMPEN TREFFEN HAUS UND HOF

Im Haus fühlen wir uns bei Hagelschlag sicher. Trotzdem können die Eiskugeln auch an Wohngebäuden und anderen Bauten Schäden anrichten, z. B. wenn Putz von der Fassade absplittert oder Dachziegel zerschlagen werden. Mit einer Wohngebäudeversicherung sind solche Schäden abgedeckt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Isolde Klein, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, rät: „Die Solaranlage am Haus oder das Wellblechdach auf der Gartenlaube sind empfindlicher als ein aus Stein gebautes Haus. Daher sollte für solche Nebengebäude und andere Anlagen am Haus eine Deckungserweiterung in die Police aufgenommen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für große Glasflächen, etwa an Glasfronten oder Wintergärten.”

HILFE, ES HAGELT! WAS NUN?

Egal ob am Auto, dem Haus oder einer Anlage: Damit ein Hagelschaden so schnell wie möglich von der Versicherung übernommen werden kann, sollte man diesen umgehend seinem Versicherer melden. Es gehe aber nicht nur darum, das Auto zeitnah wieder fahrtauglich zu machen, meint Frank Bärnhof: „Nur, wenn die Versicherung schnell von dem Schaden erfährt, kann sie auch ohne Verzögerung die Abwicklung des Schadens einleiten. In der Regel beauftragt sie dafür einen Gutachter, der sich den Schaden genau anschaut und dann z. B. mit den gemeldeten Wetterdaten zum betreffenden Zeitpunkt in Verbindung setzt.”

HAGEL IN SICHT? JETZT SCHNELL HANDELN!

Wer rechtzeitig einen Blick auf die Wettervorhersage wirft, hat meist noch die Chance, die Schadenswahrscheinlichkeit von Hagel zu verringern. Dann gilt es, Haus, Grundstück und Fahrzeuge auf den eisigen Angriff von oben vorzubereiten. Autos sollten so gut wie möglich untergestellt werden. Gibt es gerade keinen passenden Unterschlupf, helfen Hagelschutzfolien oder alternativ dicke Wolldecken, die den größten Schaden abhalten. Glasflächen sind besonders anfällig, dennoch rät Isolde Klein davon ab, alle Rollläden und Jalousien herunterzufahren: „Der Kunststoff solcher Schutzvorrichtungen geht oft noch leichter kaputt als die Fensterscheibe selbst. Gleichzeitig ist das Ersetzen aufwändiger. Deshalb sollten die Rollläden bei normalen Hausfenstern bei Hagel oben bleiben.”

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    Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV):
    https://www.gdv.de/de/themen/schaeden-durch-hagel-51366