- Temperaturen von weit über 1.000 Grad Celsius können bei der Verbrennung der Metallsalze in einer Silvesterrakete entstehen.
Saarbrücken – Der Jahreswechsel rückt immer näher und damit auch die Planung der Silvesterfeier. Für so manchen gehören Raketen, Böller und Co. genauso zu Silvester wie Raclette, Sekt und Wachsgießen. Auch wenn der bunte Farbregen am Himmel schön anzusehen ist, so steckt doch eine gewaltige Kraft in den Feuerwerkskörpern: Eine Silvesterrakete kann durch die Verbrennung der enthaltenen Metallsalze weit über 1.000 Grad Celsius heiß werden.1 Daher ist Vorsicht und Sorgfalt geboten, wenn man an Silvester ein privates Feuerwerk plant. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
SICHERES SILVESTERFEUERWERK – DARAUF SOLLTE MAN ACHTEN
- Nur geprüftes Feuerwerk kaufen: Zu erkennen sind freigegebene Böller und Raketen an der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Registriernummer der Prüfstelle (zum Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM).2
- Altersbeschränkungen befolgen: Erst ab 18 Jahren ist es erlaubt, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 (nur für die Verwendung im Freien) abzufeuern.
- Über Zeiträume und Verbotszonen informieren: In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Allerdings sind in unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen Feuerwerke generell verboten. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden auch zusätzliche Verbotszonen und Beschränkungen festlegen.
- Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise beachten: Vor dem Gebrauch sollten die Gebrauchsanleitungen sorgfältig gelesen und befolgt werden.
- Vorgeschriebenen Schutzabstand einhalten: Bei der Kategorie F 2 müssen mindestens acht Meter Abstand zwischen dem Feuerwerk und Personen bzw. Gebäuden liegen.3
- Feuerwerkskörper niemals aus der Hand zünden: Einzelne Raketen schießt man am besten aus einer Flasche in einem standsicheren Kasten auf einer freien Fläche mit ebenem und festen Untergrund ab.
- Knallkörper vorsichtig behandeln: Sie sollten einzeln auf den Boden gelegt und niemals geworfen werden.4
- Blindgänger und fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden: Stattdessen sollten sie sicher entsorgt werden.Besondere Vorsicht bei Kindern walten lassen: Die Kleinen unbedingt von Feuerwerkskörpern fernhalten und nicht unbeaufsichtigt lassen.
SILVESTERRAKETE BESCHÄDIGT AUTO
Doch wer zahlt, wenn bei aller Vorsicht trotzdem ein Auto durch eine Silvesterrakete oder einen Feuerwerkskörper beschädigt wird? „In diesem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung des ‚Absenders‘ für den Schaden auf, wenn ihm fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich gilt: Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schäden, die nicht vorsätzlich verursacht wurden”, sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. „Stellt man den Schaden am Fahrzeug erst am nächsten Tag fest und der Verursacher ist unbekannt, tritt unter Umständen die Kaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Brand- und Explosionsschäden am Auto. Richten allerdings glimmende Feuerwerkskörper oder Silvesterraketen Seng- und Schmorschäden am Auto an, zahlt die Versicherung nicht. Für Vandalismus-Schäden zahlt wiederum nur die Vollkaskoversicherung“, ergänzt Frank Bärnhof und rät: „Wer an Silvester auf Nummer sicher gehen möchte, parkt sein Auto am besten in der Garage oder alternativ in einer ruhigen Seitenstraße.“
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Tel: 0241 456-5664
E-Mail: joerg.linder@generali.com
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1
Quelle: scinexx.de:
https://www.scinexx.de/news/technik/die-wissenschaft-hinter-dem-feuerwerk/
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2
Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM):
https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-faqs.html
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3
Quelle: polizei-beratung.de
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf
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4
Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM):
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5
Quelle: polizei-beratung.de
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf