Mit der grauen Jahreszeit wird es auf den Straßen zunehmend ungemütlicher. Nasse Fahrbahnen und schlechte Sichtverhältnisse sind nur einige der Gefahrenquellen, die im Herbst für ein erhöhtes Unfallrisiko sorgen und selbst für erfahrene Autofahrer eine Herausforderung sein können. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, erklärt, wie man auf herbstlichen Straßen sicher ans Ziel gelangt.
Saarbrücken – Bunte Blätter, kühlere Temperaturen und frühzeitige Dunkelheit: Der Herbst ist da und mit ihm wechselhafte Straßenverhältnisse. Besonders tückisch in der Übergangszeit sind Nebel oder überfrierende Nässe. So sind gut ein Viertel der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im vergangenen Jahr auf einen nassen, feuchten, schlüpfrigen oder winterglatten Straßenzustand zurückzuführen.1 Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Tipps für sicheres Autofahren im Herbst.
ACHTUNG RUTSCHGEFAHR!
Auch wenn buntes Herbstlaub schön anzusehen ist, sorgt es doch vor allem in Verbindung mit Nässe für rutschige Straßen. Die Bodenhaftung der Reifen verringert sich und der Bremsweg kann sich dadurch nahezu verdoppeln. Zu Rutschgefahr kann es zudem durch die sogenannte Reifglätte kommen, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Gefrierpunkt liegt und somit Luftfeuchtigkeit und Nebel anfrieren. „Bei solchen Witterungsbedingungen gilt es, vorausschauend zu fahren, die Geschwindigkeit zu verringern und den Sicherheitsabstand zum Vordermann zu vergrößern. Auf diese Weise können Autofahrer rechtzeitig reagieren und eine ungewollte Rutschpartie vermeiden“, weiß Frank Bärnhof.
SEHEN UND GESEHEN WERDEN
In den Dämmerstunden sind die Sichtverhältnisse oft schlecht. Daher heißt es in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr nicht nur „Augen auf“, sondern auch „Licht an“. Denn bei unzureichender Fahrzeugbeleuchtung steigt das Unfallrisiko. Frank Bärnhof rät deshalb: „Sehen und gesehen werden – das zählt für Autofahrer besonders. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte immer für freie Sicht und die richtige Beleuchtung sorgen, um nicht sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.“ Deshalb gilt: Auch tagsüber rechtzeitig das Licht einschalten und sich nicht auf die automatische Fahrzeugbeleuchtung verlassen. Autofahrer riskieren ansonsten ein Bußgeld: innerhalb von Ortschaften 25 Euro, außerorts 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.2
Gerade im Herbst beeinträchtigt auch Nebel häufig die Sicht: In diesem Fall ist es wichtig, ausreichend Abstand zu halten, aufs Tempo zu achten und auf Landstraßen nicht zu überholen. Gerät man in eine Nebelbank, kann es helfen, nachfolgende Autofahrer per Warnblinkanlage auf die schlechte Sicht hinzuweisen. Zudem gilt in Sachen Licht: „Bei Nebel sollten Autofahrer unbedingt das Abblendlicht und bei erheblicher Sichtbehinderung die Nebelscheinwerfer einschalten – keinesfalls das Fernlicht, denn das reflektiert und blendet“, so Frank Bärnhof. Nebelschlussleuchten dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erst bei Sichtweiten unter 50 Metern zum Einsatz kommen. Zudem ist bei einer Sichtweite unter 50 Metern höchstens Tempo 50 erlaubt.3
RECHTZEITIG REIFEN WECHSELN
Von O(ktober) bis O(stern) – diese Faustregel bietet Orientierung beim Reifenwechsel, denn bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte wird laut StVO das Autofahren mit Winterreifen auch im Herbst verpflichtend. Diese erkennt man am „Alpine“-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis September 2024 sind auch noch Reifen mit der Kennzeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) zulässig. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, aus Sicherheitsgründen werden aber mindestens vier Millimeter Profiltiefe für Winterreifen empfohlen.4 Zudem sollten die Reifen nicht länger als sechs Jahre im Einsatz sein, weil dann die Gummimischung hart wird und der Halt auf der Straße bei niedrigen Temperaturen abnimmt. Fahrern, die bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs sind, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich der Betrag auf 120 Euro.5
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