Nach dem Orkan ist vor dem Orkan: 5 Tipps rund um Sturmschäden
Nachdem der erste große Wintersturm des Jahres abgezogen ist, sind nun die Aufräumarbeiten in vollem Gange. So langsam zeigt sich, wie hoch die Schäden voraussichtlich sein werden. Und es ist auch klar: Extreme Wetterlagen treten immer häufiger auf. CosmosDirekt gibt Tipps rund um das Thema Sturmschäden.
Saarbrücken – Spitzengeschwindigkeiten von über 170 km/h, ein tagelang beeinträchtigter Bahnverkehr, erwartete Schäden in Millionenhöhe – „Sabine“ hatte es in sich. Dabei ging es für einen Großteil Deutschlands aber noch relativ glimpflich aus. An die Vorgänger Kyrill oder Friederike reichte der erste große Wintersturm des Jahres 2020 weder in Heftigkeit noch in den Folgen heran. Dennoch stellt sich jetzt vielen Betroffenen die Frage, wer für ihren Schaden aufkommt und wie man sich auf den nächsten schweren Sturm vorbereiten kann. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, kennt die Antworten:
TIPP 1: STURM IST NICHT GLEICH STURM
„Versicherungen übernehmen grundsätzlich nur solche Sturmschäden, die bei mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala entstehen, also bei stürmischen Winden ab 63 km/h. Dabei orientieren sich die Versicherer bei der Schadenregulierung an zwei Informationsquellen: Zum einen an den offiziellen Informationen und Beobachtungen des Deutschen Wetterdienstes, zum anderen aber auch an den typischen Sturmschäden, die in der Nachbarschaft entstanden sind.“
TIPP 2: SCHÄDEN AM GEBÄUDE
„Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, der Schornstein abstürzt oder ein Baum ins Wohnzimmerfenster fällt, kann das schnell sehr teuer werden. Für solche Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf, in der üblicherweise der Versicherungsschutz gegen Sturm- und Hagelschäden enthalten ist. Dies gilt auch, wenn durch den Sturm Wasser in den Innenraum eindringt und Teile des Gebäudes beschädigt. Voraussetzung ist aber, dass der Sturm die Öffnung geschaffen hat, durch die das Wasser eindringen konnte, und dass es sich um fest mit dem Haus verbundene Einbauten handelt. Sind bewegliche Einrichtungsgegenstände betroffen, z. B. Schrank oder Sofa, springt die Hausratversicherung ein. Aber Achtung: Die Versicherung kommt nicht dafür auf, wenn man vergessen hat, das Fenster zu schließen.“
TIPP 3: BESCHÄDIGUNG AM AUTO
„Egal ob herumfliegende Äste oder abgestürzte Dachziegel, die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Sturm am eigenen Fahrzeug ab Windstärke 8. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug auch bei geringeren Windstärken.“
TIPP 4: WIRD EIN SCHADEN BEI ANDEREN VERURSACHT
„Auch unabhängig von einem Sturmgeschehen gehört eine private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte. Denn wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten – unbegrenzt und ein Leben lang. Wird beispielsweise ein Blumenkasten vom Balkon einer Mietwohnung geweht und beschädigt ein parkendes Auto oder verletzt gar einen Passanten, kann dies unter Umständen für den Mieter der Wohnung sehr teuer werden, wenn die betroffene Person Schadenersatzansprüche stellt. Vermieter bzw. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sollten eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei CosmosDirekt ist in der privaten Haftpflichtversicherung die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (inklusive vermieteter Einliegerwohnung und zwei Garagen) beitragsfrei mitversichert.“
TIPP 5: STURMSCHÄDEN VERMEIDEN
„Glücklicherweise wissen wir heute schon Tage vorher, wenn sich ein Sturm ankündigt. Umso wichtiger ist es, sich gut auf das vorzubereiten, was da kommt. Also, alle losen Gegenstände im Garten, auf Balkon und Terrasse ins Haus räumen oder gut befestigen. Schließen Sie alle Fenster im Haus, damit kein Durchzug entstehen kann. Markisen fährt man am besten ganz ein und bei den Rollläden muss man sich entscheiden: Entweder ganz rauf oder ganz runter. Und weil es im Zuge von schweren Stürmen immer auch zu starkem Regen kommen kann, sollten Sie die Fallrohre und Dachrinnen überprüfen, damit das Wasser wirklich ablaufen kann.“
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