- Elf Prozent der Autourlauber geben an, mit dem Auto zu verreisen, um ihr Haustier mitzunehmen.1
- CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für eine sichere und unbeschwerte Urlaubsreise mit dem Hund.
Saarbrücken – Wenn die ganze Familie verreist, dürfen Bello und Co. natürlich nicht fehlen. Für einen entspannten Urlaub mit Hund ist die richtige Vorbereitung das A und O – von der Sicherung des Hundes im Auto über die spezifischen Einreisebestimmungen des Urlaubslands bis hin zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. CosmosDirekt erklärt die wichtigsten Aspekte.
Sichere Autofahrt mit Hund
So wie der Mensch und das Gepäck muss auch der Hund laut Straßenverkehrsordnung richtig gesichert sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er sich selbst oder die Mitfahrer in Gefahr bringt. Für den sicheren Transport des Tieres während der Fahrt gibt es verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise Transportboxen für den Kofferraum oder die Rückbank, Tiersicherheitsgurte sowie Trenngitter zum Fahrerraum für eine zusätzliche Sicherung. Bei einer nicht ausreichenden Sicherung drohen in Deutschland Verwarnungs- oder Bußgelder von bis zu 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.2 Neben der korrekten Sicherung sind regelmäßige Trink- und Verschnaufpausen an der frischen Luft nicht nur für den Zwei-, sondern auch den Vierbeiner wichtig. Dabei sollte der Hund nie alleine im Auto zurückgelassen werden, denn insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung und sommerlichen Temperaturen können im Pkw schnell lebensgefährliche Temperaturen entstehen.
Einreisebestimmungen berücksichtigen
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sind Tierhalter dazu verpflichtet, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Darüber hinaus ist die Tollwutimpfung in der EU vorgeschrieben und muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Zudem müssen Hunde eindeutig identifizierbar sowie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.3 Zusätzlich sollten sich Tierhalter bei Reisen ins Ausland unbedingt über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. In Dänemark gelten beispielsweise 13 Hunderassen als gefährlich und dürfen dementsprechend nicht eingeführt werden.4
Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer wichtig
Ob im Hotel den kostbaren Teppich angeknabbert, im Geschäft die wertvolle Vase umgestoßen oder beim ausgelassenen Spiel am Strand einen anderen Urlauber umgerannt – wenn durch den Hund Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht wurden, haftet grundsätzlich der Tierhalter. Das kann unter Umständen schnell teuer werden. „Und diese Schäden sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung des Hundehalters mitversichert“, sagt Isolde Klein, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, und rät: „Daher ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für jeden Hundebesitzer wichtig. Und geht das geliebte Haustier mit auf Reisen, sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch im Auslandsurlaub gültig ist.“
Zu beachten ist für den Urlaub im eigenen Land: In Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in den meisten anderen Bundesländer nur für bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen.5
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E-Mail: joerg.linder@generali.com
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Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Sommerurlaub 2022“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Juni 2022 wurden in Deutschland 1.504 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren befragt. Die Fehlertoleranz der ermittelten Ergebnisse liegt bei +/- 3 Prozentpunkten.
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Quelle: bussgeldkatalog.org
https://www.bussgeldkatalog.org/tiere/#einreisebeschraenkungen_fuer_tiere
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Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html
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Quelle: Kgl. Dänische Botschaft, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein
https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden
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Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
https://www.gdv.de/de/themen/news/versicherungspflicht-fuer-hundehalter-in-den-16-bundeslaendern-12556