Risikolebensversicherung: Vorsorge ist auch für Paare ohne Kinder wichtig
- Für knapp die Hälfte kinderloser Paare (46 Prozent) würde der Verlust des Partners „große“ oder „sehr große“ finanzielle Auswirkungen haben. Das zeigt die repräsentative forsa-Umfrage „Sorge und Vorsorge“1 im Auftrag von CosmosDirekt.
- Besonders Frauen (55 Prozent) würden nach eigenen Angaben auch in finanzieller Hinsicht unter dem Verlust des Partners leiden.
- Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt, wie Hinterbliebenen eine finanziell gesicherte Zukunft ermöglicht wird.
Wenn der geliebte Partner stirbt, hinterlässt dies nicht nur emotional eine Lücke. Neben der Tatsache, dass die Hinterbliebenen mit dem tragischen Verlust fertig werden müssen, haben sie weiterhin finanzielle Verpflichtungen zu tragen wie etwa Miete oder einen Immobilienkredit. Nicht allen Paaren ist klar, wie stark die eigene Existenz vom Ableben des Partners betroffen sein kann. CosmosDirekt erklärt, wie eine Risikolebensversicherung den Lebenspartner im Ernstfall vor finanziellen Problemen schützen kann.
RECHTZEITIG UND AUSREICHEND ABSICHERN
Ob die gemeinsame Miete oder die Eigenheimfinanzierung – zu einer Partnerschaft gehören nicht nur Fürsorge und Verantwortungsgefühl, sondern für viele Paare auch finanzielle Verbindlichkeiten. Fällt plötzlich ein Lebenspartner als Stütze weg, hätte dies für knapp die Hälfte der Hinterbliebenen ohne Kinder (46 Prozent) „große“ oder „sehr große“ finanzielle Auswirkungen. Das ergibt die repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Nicht nur wenn sich die Gehaltszettel beider Partner unterscheiden, auch bei zwei Vollzeitbeschäftigten kann der vorzeitige Tod des Partners den Hinterbliebenen in große Engpässe bringen. Unter den kinderlosen Paaren würden vor allem Frauen (55 Prozent) durch den finanziellen Verlust leiden, wohingegen dies nur 36 Prozent der Männer angeben. CosmosDirekt-Vorsorgeexpertin Karina Hauser rät zur rechtzeitigen gegenseitigen Absicherung durch eine Risikolebensversicherung, sodass nach einem Todesfall die Absicherung von bestehenden gemeinsamen Verbindlichkeiten gewährleistet wird und keine hohe finanzielle Belastung entsteht: „Die vereinbarte Todesfallsumme der Versicherung sollte sich an den individuellen Lebensumständen orientieren und Faktoren wie laufende Kosten, bestehende Verbindlichkeiten sowie das eigene Alter berücksichtigen. Als Faustregel für die Versicherungssumme empfiehlt sich das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens.“ Sinnvoll ist es, auf zusätzliche Leistungsoptionen wie beispielsweise eine Verlängerungsoption zu achten. Die Vertragslaufzeit kann somit ohne erneute Gesundheitsprüfung um mehrere Jahre verlängert werden.
DOPPELT HÄLT BESSER? VORSORGE DURCH ZWEI EINZELNE VERTRÄGE
Paare können sich bei einer Risikolebensversicherung beispielsweise mit zwei einzelnen Policen jeweils absichern. Bei der Vorsorge durch zwei einzelne Verträge sind Versicherungsnehmer und versicherte Person in der Regel identisch. Als Begünstigter für die Versicherungsleistung wird meist der Partner eingetragen. Somit erhält im Todesfall einer der Partner die Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen. CosmosDirekt-Expertin Karina Hauser erklärt: „Eine Absicherung durch zwei einzelne Versicherungen hat den Vorteil, dass die Verträge flexibel gestaltet werden können, so beispielsweise bei der Vertragssumme oder der Vertragsdauer.“ Aber: bei unverheirateten Paaren fällt wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags von nur 20.000 Euro meistens die Erbschaftssteuer an. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.
VORTEIL FÜR UNVERHEIRATETE PAARE: DIE ÜBER-KREUZ-VERSICHERUNG
Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, können sich unverheiratete Paare über Kreuz versichern: Beide schließen einen Vertrag ab, in dem sie jeweils Versicherungsnehmer, bezugsberechtigte Person und Beitragszahler sind. Versicherte Person ist bei diesem Modell jeweils der Partner. Somit erhält im Todesfall der Versicherungsnehmer als Begünstigter die Versicherungsleistung. Da der Versicherungsnehmer „seine eigene“ Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei. Bei einer solchen Konstellation ist jedoch zu beachten, dass man als versicherte Person keine Möglichkeit hat, Verträge zu kündigen oder zu ändern. Dieses Recht liegt ausschließlich beim Versicherungsnehmer.
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Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Sorge und Vorsorge der Deutschen" des Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Oktober 2018 wurden in Deutschland 1.506 Personen ab 18 Jahren befragt.