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Versicherungschinesisch

Was ist eine Kompositversicherung?

Ganz simpel: Bei der Kompositversicherung handelt es sich um eine Untergruppe der Individualversicherung. Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst.

Was sind Individual­versicherungen?

Dabei handelt es sich um Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis aufgrund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrags zustande kommt.

Individualversicherungen müssen differenziert von den Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung) betrachtet werden. Diese sind für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben.

Wenn Du in der Schweiz den Begriff Privatversicherung hörst, sind genau diese Individualversicherungen gemeint.

Welche Versicherungen gehören in die Kategorie Komposit­versicherung?

Weniger förmlich werden diese oft auch als Sachversicherungen bezeichnet. Diese Benennung ist schon eher ein Hinweis auf die Art der Versicherung, um die es sich bei einer Kompositversicherung handelt: nämlich um alle Versicherungen, die dem Versicherungsschutz von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken dienen.

Die private Unfallversicherung bestätigt hier als Ausnahme die Regel, denn diese zählt eigentlich zur Personenversicherung und ist damit eigentlich keine Schadenversicherung. Diese zählt aber aus aufsichtsrechtlichen Gründen zur Kompositversicherung.

Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf.

Die folgenden Versicherungen gehören zur Kategorie der Komposit­versicherungen:

Individualversicherungen können auch Pflichtversicherungen sein, wie z. B. eine Haftpflicht für Hundehalter. In dem Fall sind die betreffenden Personen verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungs­vertrag abzuschließen. Hierbei darf der Versicherer meistens frei gewählt werden.

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