Ombudsmann – Wer oder was ist das?

Versicherungschinesisch

Ombudsmann – Wer oder was ist das?

Ganz simpel: Ombudsleute vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Dir und Deiner Versicherung, Bank oder Bausparkasse. Teilweise können die Ombudsleute auch für die Gesellschaften auch verbindliche Entscheidungen treffen.

Was macht der Ombuds­mann bei der Ver­siche­rung?

In der Versicherungsbranche fungiert der Ombudsmann als Schlichtungsstelle. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Stelle, die sich mit Beschwerden von Versicherungs­kunden gegen das Versicherungs­unternehmen befasst und Lösungen für die Streitig­keiten sucht. Die Aufgabe darin besteht eine faire Entscheidung zu treffen und bei Bedarf als Vermittler zwischen Kunden und Versicherungs­unternehmen zu agieren.

Aufgaben des Ombudsmanns:
  • Beschwerden werden geprüft und untersucht: Schlichtungsstelle.
  • Der Ombudsmann sucht nach fairen und gerechten Lösungen für beide Parteien.
  • Um eine Einigung zu erreichen, fungiert der Ombudsmann als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Versicherer.
  • Geht es bei dem Streit um weniger als 10.000 Euro, muss sich die Ver­si­che­rung an die Entscheidung des Ombudsmanns halten.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann ab?

Zuerst solltest Du Dich immer an Deinen Versicherer wenden und versuchen die Angelegenheit zu klären. Womöglich kommt man Deinen Forderungen auch ohne Schlichtungsverfahren nach.

So läuft ein Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann ab:
  1. Recherchiere den Ombudsmann, der für Deine Versicherung zuständig ist. Die Kontaktdaten findest Du meistens in Deiner Vertragspolice. Oder Du suchst den zuständigen Ombudsmann in der Liste der Verbraucherstreitbeilegungsstellen.
  2. Übersende Deine Beschwerde und Kopien der relevanten Unterlagen. In Deinem Schreiben solltest Du den Sachverhalt darstellen und schildern, was Du mit Deiner Beschwerde erreichen möchtest.
  3. Als erstes wird geprüft, ob Deine Beschwerde zulässig ist. Gegebenenfalls musst Du weitere Unterlagen einreichen.
  4. Im Anschluss nimmt die Versicherung Stellung und kann daraufhin der Beschwerde abhelfen. Das bedeutet, es erkennt an, dass Deine Beschwerde berechtigt ist und erfüllt Deine Forderung.
  5. Andernfalls erhältst Du in der Regel die Stellungnahme und kannst Dich dazu äußern. Danach entscheidet der Ombudsmann.
  6. Bist Du mit dem Schlichtungsspruch des Ombudsmanns nicht einverstanden, steht Dir der Weg zum Gericht weiterhin offen. Die Versicherung ist an den Spruch des Schlichters gebunden, sofern der Streitwert weniger als 10.000 Euro beträgt.

Die Arbeit des Ombudsmanns ist kostenlos und bietet Dir eine Alternative zum Gerichtsprozess.

Muss sich der Ver­sicherer an die Ent­scheidung des Ombuds­manns halten?

Ja. Wird im Verfahren festgestellt, dass Dein Anspruch begründet ist, muss der Versicherer sich bei Beschwerden bis zu 10.000 Euro an die Entscheidung des Ombudsmanns halten, darüber nicht. Erfahrungsgemäß folgen die Versicherer aber auch dann oftmals dem Vorschlag des Ombudsmanns.

Bist Du mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden oder kommt es mit der Versicherung zu keiner Lösung, dann steht Dir weiterhin der Rechtsweg offen. In diesem Fall schützt Dich die Rechtsschutzversicherung vor hohen Kosten.

Kann ich bei jedem Versicherer den Ombudsmann einschalten?

Ein Schlichtungsverfahren kann nur erfolgen, wenn das Versicherungsunternehmen Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ist. Fast alle Versicherer in Deutschland nehmen aber daran teil.

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