Ganz simpel: Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Vereinbarungen, welche den Inhalt des Versicherungsvertrags definieren.
Versicherungsbedingungen – Wie setzt sich mein Vertrag zusammen?
Trotz zahlreicher Anbieter sind die Versicherungsverträge in einer recht einheitlicher Form vorzufinden. Das liegt daran, dass sich das Versicherungswesen als kollektives Geschäft darstellt. Hierbei ist eine große Zahl der gleichen Risiken, durch die Gemeinschaft der Prämienzahler auszugleichen. Einzelfallregeln sind nicht nur selten, sondern auch sehr begrenzt möglich.
Bei den Versicherungsbedingungen ist besonders der Begriff Bedingung ausschlaggebend, denn nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer gewissen Regeln zustimmt, können die Leistungen der Versicherung gewährt werden.
Gibt es unterschiedliche Versicherungsbedingungen?
Die Versicherungsbedingungen an sich kann man zudem in zwei Kategorien aufteilen: die Allgemeinen und die besonderen Versicherungsbedingungen.
Was müssen meine Versicherungsbedingungen beinhalten?
Hierbei gibt es gesetzlich geregelte Mindestinhalte nach § 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG):
(1) Die allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen vollständige Angaben enthalten:
- über die Ereignisse, bei deren Eintritt der Versicherer zu einer Leistung verpflichtet ist, und über die Fälle, wo aus besonderen Gründen diese Pflicht ausgeschlossen oder aufgehoben sein soll;
- über die Art, den Umfang und die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers;
- über die Fälligkeit der Prämie und die Rechtsfolgen eines Verzugs;
- über die vertraglichen Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers und des Versicherers sowie die Obliegenheiten und Anzeigepflichten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls;
- über den Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag, wenn Fristen versäumt werden;
- über die inländischen Gerichtsstände;
- über die Grundsätze und Maßstäbe, wonach die Versicherten an den Überschüssen teilnehmen.