Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme: Das Wichtigste
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten für gesunde und schöne Zähne. Doch was tun, wenn ein Ersatz für einen fehlenden Zahn nötig ist oder die Kinder eine Zahnspange benötigen? In solchen Fällen kann Dich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme unterstützen. Welche Leistungen vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und welche Kosten eine Zahnzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme erstattet, erfährst Du hier.
In unserem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Fakten zur Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme.
Welche Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen fast alle Zahnarztkosten teilweise oder komplett. Hierzu gehören die Zahnvorsorge, Füllungen, Wurzel- und Zahnfleischbehandlungen, die Kieferorthopädie sowie der Zahnersatz. Diese umfassen:
- Zahnvorsorge: Zahnkontrolle zwei Mal pro Jahr und Zahnsteinentfernung, Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen sowie Früherkennung bei Kleinkindern.
- Füllungen: Kunststoff-Füllungen an den Frontzähnen sowie Amalgam-Füllungen an den restlichen Zähnen.
- Wurzelbehandlungen: Messen, behandeln und entfernen von Wurzeln bei sogenannten erhaltungswürdigen Zähnen.
- Zahnfleischbehandlungen: Therapie bei Parodontitis und Zahnsteinentfernen, sobald behandlungsbedürftig (Taschentiefe mindestens 3,5 Millimeter).
- Kieferorthopädie: Herausnehmbare oder feste Zahnspange bei Kindern, deren Mund und Kiefer deutlich durch die Fehlstellung der Zähne beeinträchtigt ist. Bei Erwachsenen nur mit erheblicher Kieferfehlstellung und bei medizinischer Notwendigkeit.
- Zahnersatz: Zähne ziehen und Festzuschuss von 60 % zum Zahnersatz wie Brücken oder Kronen, der Zuschuss ist mit Bonusheft um 15 % erweiterbar.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der sogenannten Regelversorgung. Aber alle weiteren Leistungen musst Du in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Hierunter fallen die professionelle Zahnreinigung, Bakterien- und DNA-Analysen, Gold- und Keramikfüllungen, leichte Zahnfehlstellungen bei Kindern oder Wurzelbehandlungen bei Zähnen, die aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht erhaltungswürdig sind.
Wann übernimmt die Krankenkasse 100 % Zahnersatz?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar die zuvor genannten Leistungen, doch für Implantate und Inlays werden nur die Kosten übernommen, die im Leistungskatalog festgelegt wurden. Häufig handelt es sich hierbei um eine deutlich günstigere Zahnkrone oder -brücke. Entscheidest Du Dich für ein Implantat, erhältst Du nur den Festkostenzuschuss für die Leistung nach dem Katalog und musst den Rest selbst zahlen.
Wenn Du Dir eine 100-prozentige Übernahme Deiner Zahnarztkosten bei Zahnersatz wünschst, ist eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Erstattung sinnvoll, um die Kosten nicht selbst zu zahlen.
Was bedeutet 100 % Zahnersatz?
100 % Zahnersatz bedeutet, dass die Kosten für den Zahnersatz bei fehlenden Zähnen komplett übernommen werden. Du musst keinen Eigenanteil bezahlen, sondern erhältst die beim Zahnarzt anfallenden Kosten zurückerstattet. Hierfür reichst Du die Rechnung Deines Zahnarztes und den Antrag auf Erstattung bei Deiner Zahnzusatzversicherung ein. Anschließend übernimmt diese Deine Kosten vollständig.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme sinnvoll?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Regelversorgung, bei der es sich meist um die günstigste Behandlung Deiner Zähne handelt. Der Festkostenzuschuss für Zahnersatz beträgt 60 %, hinzukommen bis zu 15 %, wenn Du ein Bonusheft führst und lückenlos Stempel der letzten 10 Jahre nachweisen kannst. Für einen Zahnersatz mit höherer Qualität dagegen bezahlst Du den Betrag privat, der über den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht. Mit einer Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme werden Dir diese vom Versicherer vollständig erstattet.
Beispiel: Angenommen, einer Deiner Backenzähne kann nicht mehr erhalten werden. Damit Dein Gebiss normal funktioniert, hast Du einen Anspruch auf einen Zahnersatz. In der Regelversorgung ist hier eine Brücke aus einem nicht veredelten Metall vorgesehen. Diese kostet rund 750 Euro, von der die gesetzliche Krankenkasse bis zu 560 Euro (75 %) übernimmt. Blieben für Dich noch etwa 190 Euro übrig.
Solltest Du Dir statt einer Brücke ein Implantat wünschen, kommt die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls für bis zu 560 Euro (75 %) der Kosten auf. Alle weiteren Kosten musst Du dann selbst zahlen. Die Kosten für ein Implantat können sich auf etwa 3.000 bis 5.000 Euro belaufen. Hier leistet dann die Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme, sodass Du auch ohne Eigenanteil einen hochwertigen Zahnersatz erhältst.
Für welche Leistungen erstattet die Zahnzusatzversicherung 100 % der Kosten?
Eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme erstattet Dir Behandlungen, Zahnersatz, Prophylaxe und bei Kindern sogar kieferorthopädische Behandlungen.
Kommt für eine Leistung die gesetzliche Krankenkasse mit 60 % bis 75 % auf, so übernimmt die Zusatzversicherung die darüber hinaus anfallenden Kosten. Hiervon ausgenommen sind in der Regel Leistungen, die vor dem Vertragsabschluss bereits angeraten oder begonnen wurden.
Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme abschließen, wenn Zähne fehlen
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen mit 100 % Kostenübernahme kannst Du bis zu drei bereits fehlende Zähne mitversichern. Trotz fehlender Zähne ist es also möglich, eine Zahnversicherung mit 100 % Erstattung abzuschließen.
Was kosten Zahnbehandlungen mit und ohne Zahnversicherung mit Kostenübernahme?
Wie viel Du für die einzelnen Leistungen bezahlst, hängt von Deinen individuellen Wünschen ab. Reichen Dir die Regelversorgung und der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen, so liegt Dein Eigenanteil je nach Deinem Bonusheft bei 25 % bis 40 %. Wünschst Du Dir aber z. B. eine Keramik- anstatt einer Kunststofffüllung, müsstest Du diese selbst bezahlen. So auch bei Implantaten, Brücken über drei Zähne oder die Zahnprophylaxe.
Die Beispielrechnungen zeigen Dir, wie hoch wäre Dein Eigenanteil bei verschiedenen Behandlungen ohne Zahnzusatzversicherung wäre:
Gesamtkosten | Festkostenzuschuss (60 %) | Eigenanteil | |
---|---|---|---|
Implantat | |||
Implantat | 3.000 Euro | 330 Euro | 2.670 Euro |
Inlay | |||
Inlay | 810 Euro | 40 Euro | 770 Euro |
Wurzelbehandlung | |||
Wurzelbehandlung | 540 Euro | 100 Euro | 440 Euro |
Zahnfüllung | |||
Zahnfüllung | 127 Euro | 50 Euro | 77 Euro |
Professionelle Zahnreinigung | |||
Professionelle Zahnreinigung | 70 Euro | 0 Euro | 70 Euro |
Hast Du eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme, übernimmt diese für Dich Deinen kompletten Eigenanteil und erstattet Dir diesen.
Jährliche Erstattung nur mit Wartezeit?
Bei den meisten Zahnzusatztarifen ist es üblich, dass erst nach einer Wartezeit die vollen Leistungen erstattet werden. So auch bei den meisten Zahnzusatztarifen mit 100 % Kostenübernahme. Zudem ist eine wachsende Erstattung möglich, sodass sich je nach Versicherer der Erstattungsbetrag beispielsweise alle drei Jahre erhöht. Im ersten Versicherungsjahr können z. B. 500 Euro erstattet werden, drei Jahre später bereits 1.000 Euro usw. Es kann sich also lohnen, möglichst früh eine Zahnzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme abzuschließen. Du solltest jedoch beachten, dass durch den Zahnarzt bereits laufende oder empfohlene Behandlungen bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht erstattet werden.
Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Erstattung auch bei gesunden Zähnen?
Du hast schöne und gesunde Zähne und glaubst, dass sich eine Zahnzusatzversicherung für Dich nicht lohnen würde? Wenn Du jung und gesund bist, kann es sich jetzt doppelt für Dich lohnen, eine abzuschließen, weil:
- Du deutlich günstigere Konditionen bekommst als ältere Menschen oder Menschen mit schlechten Zähnen
- Du Deine (zukünftigen) Kinder günstig mitversichern kannst
Auch wenn Du bereits älter bist, kannst Du von einer Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme profitieren. Viele Versicherer nehmen Menschen ab einem bestimmten Alter nicht mehr auf. Sollten Dich Deine Zähne dann doch einmal im Stich lassen, bist Du vor hohen Zahnarztkosten geschützt.