Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen in Kürze
Kann man mit fehlenden Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Diese Frage stellen sich viele Personen mit Zahnlücke. Wir zeigen Dir, unter welchen Bedingungen der Abschluss auch mit Zahnlücke möglich ist und was Du dabei beachten solltest.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne möglich?
Für viele Personen – die bereits mit einem Lückenschluss, Implantaten oder Brücken in der Zukunft planen – ist es eine wichtige Frage, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch mit fehlenden Zähnen möglich ist. Die meisten Versicherer bieten auch für die Behandlung fehlender Zähne die Zahnzusatzversicherung an, oftmals allerdings nur mit beschränkter Leistung oder gegen Zahlung eines Risikozuschlags. Ebenfalls musst Du darauf achten, dass bei einem Großteil der Versicherer nicht mehr als drei fehlende Zähne mitversichert werden können.
Was gilt bei der Zahnzusatzversicherung als fehlender Zahn?
In den meisten Fällen wirst Du beim Ausfüllen Deines Antrags für eine Zahnzusatzversicherung nach Deinen fehlenden Zähnen gefragt. Dazu zählen alle Zahnlücken, die noch ersetzbar sind. Nicht als fehlende Zähne gelten:
- Weisheitszähne
- Zahnlücken, die nach kieferorthopädischer Behandlung geschlossen wurden
- Zähne, die bereits durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt wurden
Zahnersatz in Form von Prothesen stellen hingegen einen Sonderfall dar. Hiernach fragen manche Versicherer spezifisch. Der herausnehmbare Zahnersatz wird dann mit einem oder sogar mehreren fehlenden Zähnen gleichgesetzt. Andere Versicherer hingegen fragen nicht explizit danach. In diesen Fällen gilt die Prothese nicht als fehlender Zahn.
Muss man bereits fehlende Zähne bei der Zahnzusatzversicherung angeben?
Wird im Antrag der Versicherung nach fehlenden Zähnen gefragt, musst Du Deine vorhandenen Zahnlücken vollständig und wahrheitsgemäß auflisten. Gibst Du die Lücken nicht an, riskierst Du, dass die Versicherung im Leistungsfall keine Kosten übernimmt. Stellt sich heraus, dass Deine Angaben im Antrag nicht vollständig oder wahrheitsgemäß waren, kann der Versicherer den Vertrag auch auflösen oder anfechten. So erhältst Du zum einen nicht die Leistung der Zahnzusatzversicherung und bleibst zusätzlich auf den Kosten der Beiträge und des Zahnarztes sitzen.
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Mögliche Tarife
Möchtest Du Zahnlücken in der Zahnzusatzversicherung mitversichern, geht dies in der Regel nicht zu denselben Konditionen wie ohne Lücken. Inwiefern sich die Tarife jedoch unterscheiden hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Normalerweise enthalten die Tarife für Zahnzusatzversicherungen – wenn schon Zähne fehlen – einen Risikozuschlag oder eine reduzierte bzw. verlängerte Leistungsstaffel.
Weit verbreitet für Zahnzusatzversicherungen mit Zahnlücken sind Tarife mit einem Risikozuschlag. Die Leistungen der Versicherung sind hierbei trotz fehlender Zähne nicht eingeschränkt. Allerdings erhöhen sich Deine monatlichen Beiträge für die Zahnzusatzversicherung aufgrund des Risikozuschlags.
Ebenfalls gängig für fehlende Zähne sind Zahnzusatzversicherungen mit reduzierter Leistungsstaffel. Bei diesen Tarifen zahlst Du zwar den normalen Beitrag ohne Risikozuschlag, erhältst aber nicht den vollen Leistungsumfang des Versicherungsschutzes.
In den ersten drei bis fünf Versicherungsjahren musst Du damit rechnen, dass Dein Anspruch teilweise mehr als 50 % niedriger liegt als bei der Zahnzusatzversicherung ohne fehlende Zähne.
In vielen Tarifen von Zahnzusatzversicherungen ist es üblich, die Leistung in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag zu begrenzen, bevor der Tarif die unbegrenzte Erstattung bietet. Manche Versicherer bieten eine Zahnzusatzversicherung bei bestehenden Zahnlücken an, deren Leistung – statt der üblichen drei bis fünf Jahre – für bis zu acht Jahre begrenzt ist.
Was sollte man bei einer Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne beachten?
Wie viele Zähne fehlen?
Bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung musst Du darauf achten, wie viele fehlende Zähne bei dem Versicherer mitversichert werden können. Je nach Versicherer kann die Anzahl an Zähnen variieren. Häufig sind maximal drei fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung versicherbar.
Wann soll die Lücke geschlossen werden?
Planst Du bereits zeitnah nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung einen Lückenschluss, solltest Du die Leistungsstaffel nicht vergessen. Beschränkt die Versicherung die Leistung in den ersten Versicherungsjahren, bleibst Du möglicherweise auf einem Teil der Kosten selbst sitzen. Sofern Du keine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen hast, gilt es zudem die Wartezeit Deines Tarifs zu beachten.
Ist ein Zahnersatz bereits durch den Zahnarzt angeraten?
Wird Dir schon vor Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung eine zahnärztliche Behandlung Deiner Zahnlücke angeraten, wird diese von den meisten Versicherern nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung zu finden, welche die Kosten einer bereits angeratenen Zahnbehandlung abdeckt, ist schwierig und mit hohen Kosten für die Zahnzusatzversicherung verbunden. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig und vorsorglich die Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So bist Du auf der sicheren Seite und gönnst Dir und Deinen Zähnen optimalen Versicherungsschutz.
Behandlungsmöglichkeiten zum Lückenschluss
Zur Behandlung von Lücken gibt es verschiedene Möglichkeiten des Zahnersatzes. Welche Lösung die richtige für Deine Zahnlücke ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen vor allem die Größe der Lücke, wie viele Zähne fehlen und die medizinische Dringlichkeit eine Rolle in der Wahl der zahnärztlichen Behandlung. Folgende Möglichkeiten zum Zahnersatz gibt es:
- Implantate: Bei Implantaten handelt es sich um den unauffälligsten, aber auch teuersten Zahnersatz. Der Ersatz lässt sich optisch nicht von echten Zähnen unterscheiden und ist schonender für den Kiefer und benachbarte Zähne. Um die hohen Kosten für Implantate zu stemmen, empfehlen wir auf jeden Fall den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen.
- Brücken: Sowohl einzelne als auch größere Zahnlücken können mit einer festen Zahnbrücke geschlossen werden. Für die Stabilität dieses Zahnersatzes sorgen überkronte benachbarte Zähne. Dafür müssen die Zähne angeschliffen werden, wodurch Zahnschmelz verloren geht. Ob sich diese Behandlung für Deine Zähne eignet, ist mit dem Zahnarzt abzuklären.
- Prothesen: Bei großen Zahnlücken, in denen viele Zähne fehlen, sind Prothesen ebenfalls als Zahnersatz geeignet. Dabei wird zwischen herausnehmbaren und Implantat getragenen Prothesen unterschieden. Zum Ersetzen mehrerer fehlender Zähne wird eine Teilprothese verwendet – Vollprothesen dienen als Gebiss, wenn alle Zähne fehlen.
Fazit: Fehlende Zähne mitversichern
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Durch den Besuch beim Zahnarzt fallen oft hohe Kosten an, die Du nicht immer einplanen kannst. Der Versicherungsschutz hilft dabei, diese Kosten zu tragen.
Vorsicht gilt allerdings bei bereits angeratenen Behandlungen zum Zahnersatz. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Kosten nicht.