Eine Frau wird von einer Zahnärztin untersucht.

Zahnzusatzversicherung: Laufende Behandlung

Zahlt die Versicherung trotzdem?

Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

  • Zahnzusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für viele Zahnbehandlungen. Die Leistungen gehen dabei über die der Krankenkassen hinaus und übernehmen Deinen Eigenanteil.
  • Laufende Behandlung: Deine Zahnversicherung spricht bereits von einer laufenden bzw. begonnenen Behandlung, sobald ein Heil- und Kostenplan für die Behandlung erstellt wurde oder Du den ersten Termin zur Zahnbehandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden wahrgenommen hast.
  • Kostenübernahme: Kaum eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung zahlt die Kosten für eine bereits laufende Behandlung. Auch geplante und bereits angeratene Behandlungen werden meist nicht übernommen.
  • Abschluss trotz laufender Behandlung: Nur weil Du gerade in einer laufenden oder angeratenen Behandlung bist, wirst Du nicht automatisch von Versicherungen abgelehnt. Du kannst trotzdem noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, nur die Kosten der aktuellen Behandlung musst Du meist noch selbst tragen.

Das Wort Zahnarzt löst in einigen von uns ein ungutes Gefühl aus. Dabei sind die meisten Untersuchungen und Behandlungen Deiner Zähne ganz harmlos und schmerzfrei. Unangenehm wird es häufig erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Die Krankenkasse übernimmt nur die wenigsten Zahnbehandlungen in voller Höhe. Den Eigenanteil an der Behandlung musst Du selbst zahlen.

Je nach Maßnahme können es wenige 100 aber auch weit über 1.000 Euro sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst Du Dir diese Kosten sparen. Oftmals denken viele von uns erst an solch eine Versicherung, wenn es bereits zu spät ist und die Behandlung schon läuft. Was dann? Ist es dann wirklich zu spät oder kann man eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung abschließen? Werden die Kosten dann übernommen?

In diesem Ratgeber beantworten wir Dir alle Fragen zum Versicherungsschutz der Zahnversicherung für geplante, bereits angeratene oder begonnene Behandlungen.

Wann ist eine Zahnbehandlung geplant, angeraten oder laufend?

Die meisten Versicherer zahlen nicht für geplante, angeratene und laufende Behandlungen beim Zahnarzt. Die Kostenübernahme ist dann im Vertrag der Zahnzusatzversicherung explizit ausgeschlossen. Was genau bedeutet das für Dich? Ab wann gilt eine Behandlung als geplant, angeraten oder laufend bzw. begonnen? Wir erklären es Dir:

  • Geplante Behandlung:
    Gibt Dir Dein Zahnarzt während einer Untersuchung einen Hinweis darauf, dass in nächster Zeit eine Behandlung notwendig werden könnte, kann dies bereits als geplante Behandlung gelten. Auch, wenn Du selbst das Gefühl hast, demnächst zum Zahnarzt zu müssen, z. B. weil Du Schmerzen hast oder Dir ein Zahn abgebrochen ist, fällt dies bereits unter den Begriff „geplante Behandlung“. Allerdings ist eine geplante Behandlung schwer zu definieren. Deswegen entscheidet die Zahnzusatzversicherung von Fall zu Fall, ob eine geplante Behandlung vorliegt oder nicht.
  • Angeratene Behandlung:
    Eine Behandlung gilt bei der Zahnzusatzversicherung dann als angeraten, wenn Dir ein Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt und dies in Deiner Patientenakte notiert.
  • Laufende Behandlung:
    Die Behandlung gilt nicht erst beim ersten Termin als laufend, sondern kann bereits davor beginnen. Sobald Dir Dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für die Zahnbehandlung erstellt hat, handelt es sich für die Zahnversicherung um eine laufende Behandlung – unabhängig davon, ob Du Deine Zähne tatsächlich behandeln lassen möchtest oder nicht. Der Heil- und Kostenplan dient der Krankenkasse zur Überprüfung, welche Maßnahmen getroffen und welche Kosten somit übernommen werden.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung?

Eine Frau schaut nach der Behandlung beim Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl in den Spiegel.

In der Regel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung nicht. Die meisten Versicherer schließen bereits begonnene, angeratene und geplante Zahnbehandlungen aus ihrem Versicherungsschutz aus. Nur in wenigen Ausnahmen leisten Versicherungen sofort und für den akuten Fall. Diese sind dann meist jedoch recht teuer. Bevor Du Dich für eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung entscheidest, die auch bei laufender Behandlung zahlt, solltest Du alle Leistungen der Versicherung mit der von anderen Zahnversicherungen vergleichen. Die Kostenübernahme bei laufender und angeratener Behandlung wirkt zwar im ersten Moment sehr attraktiv, die dauerhaft teuren Beiträge, Einschränkungen in den Leistungen und der maximalen Kostenübernahme können jedoch einen großen Nachteil für Dich bedeuten. Daher kann es sinnvoll sein, die laufende Behandlung noch selbst zu übernehmen und die Zahnzusatzversicherung für kommende Zahnbehandlungen abzuschließen.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?

Das Abschließen einer Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Je nachdem, welche Maßnahmen gerade durchgeführt werden, ist ein Abschluss trotzdem möglich. Zudem gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Das heißt, Du musst beim Abschluss der Versicherung keine Angaben zu angeratenen oder laufenden Behandlungen machen. Der Nachteil dieser Art der Zahnversicherungen ist jedoch, dass sie in der Regel recht teuer sind und auch nur einen begrenzten Leistungsumfang anbieten. Deine laufende Behandlung wird z. B. nicht von der Zahnzusatzversicherung übernommen. Zudem fällt die Kostenübernahme meist geringer aus als bei Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung.

Bei laufender Behandlung lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung demnach nur, wenn Du sowieso vorhattest, eine solche Versicherung abzuschließen. Dann solltest Du jedoch die Angebote der Versicherer sorgfältig vergleichen und die aktuelle Behandlung Deiner Zähne beim Vergleich außen vor lassen.

Wie prüft die Zahnzusatzversicherung den Status einer Behandlung?

Die Zahnzusatzversicherung darf Deine Patientenakte beim Zahnarzt einsehen. Spätestens, wenn Du die erste große Zahnbehandlung mit hohen Zahnarztkosten einreichst, wirft Dein Versicherer einen Blick in die Patientenakte. Damit kann schnell überprüft werden, welche Behandlungen bereits durchgeführt wurden und ob der Abschluss der Zahnzusatzversicherung trotz angeratener oder laufender Behandlung erfolgt ist.

Deshalb lohnt es sich nicht, der Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne, Implantate, Brücken, Füllungen, Kronen, Zahnersatz oder andere Maßnahmen und Diagnosen zu verschweigen. Um einen reibungslosen Ablauf der Kostenübernahme zu gewährleisten, solltest Du alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Was passiert, wenn während der Wartezeit eine ungeplante Zahnbehandlung ansteht?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten, je nach Tarif kann diese jedoch variieren. Sollte es dazu kommen, dass Dir nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung, aber noch innerhalb der Wartezeit, z. B. ein Zahn abbricht oder Du sogar einen Zahnersatz brauchst, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel nicht. Der Versicherungsschutz greift erst, wenn die Wartezeit vorbei ist. Begibst Du Dich während der Wartezeit in Behandlung oder bekommst sie zumindest empfohlen, handelt es sich um eine laufende bzw. angeratene Behandlung, bei der die Zahnversicherung nicht greift.

Du möchtest wissen, ob es auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit gibt? Das erfährst Du in unserem Ratgeber.

Sechs Tipps zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Achte beim Abschluss einer Zahnversicherung auf den richtigen Zeitpunkt. Im besten Fall liegt noch keine Diagnose des Zahnarztes vor und es sind keine angeratenen sowie laufenden Behandlungen mehr offen. Erfreuen sich Deine Zähne bester Gesundheit, ist das der perfekte Zeitpunkt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich häufig. Daher solltest Du genau vergleichen, welche Tarife welche Leistungen beinhalten und wie hoch die Kostenübernahme ist. Fakt ist, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen bei angeratener und laufender Behandlung keine Leistungen anbieten. Überlege Dir, was für Dich wichtig ist und welche Maßnahmen, wie z. B. Zahnersatz mit qualitativ hochwertigen Implantaten, Du versichern möchtest.

Viele Versicherer beschränken die maximale Kostenübernahme pro Jahr in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung. Die sogenannte Zahnstaffel legt demnach fest, bis zu welcher jährlichen, maximalen Höhe die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Zahnbehandlung übernimmt. Hattest Du einen Unfall oder bist schwer erkrankt, weshalb Deine Zähne behandelt werden müssen, verzichten die meisten Versicherer auf die jährliche Höchstgrenze und erstatten alle Kosten.

Vergiss nicht, dass die meisten Zahnversicherungen nur mit Wartezeit abgeschlossen werden können. Das heißt, der Versicherungsschutz besteht erst, nachdem die Wartezeit abgelaufen ist. Vorher übernimmt die Zahnversicherung keine Kosten.

Oftmals kannst Du eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn Du ein paar Gesundheitsfragen beantwortest. Dabei wird zum Beispiel gefragt, ob Dir Zähne fehlen und wenn ja, wie viele, oder ob Vorerkrankungen vorliegen etc. Je genauer Du diese Gesundheitsfragen beantwortest, desto unkomplizierter läuft später die Kostenerstattung der Zahnarztkosten ab. Ein Verschweigen von Diagnosen lohnt sich nicht, da die Zahnzusatzversicherung Deine Patientenakte einsehen darf. Du kannst die Fragen aber auch umgehen, indem Du eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließt. Diese sind jedoch meist in ihren Leistungen eingeschränkt und verlangen höhere Beiträge.

Betrachte die Zahnzusatzversicherung als Vorsorge und nicht als Muss, wenn ein akuter Fall eingetreten ist. Je jünger Du bist und je gesünder Deine Zähne sind, desto niedriger sind die Beiträge zur Versicherung. Kommt Dir erst bei einer laufenden Behandlung der Gedanke, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, werden diese Kosten nicht mehr übernommen und Du musst möglicherweise höhere Beiträge zahlen.

Fazit: Zahnzusatzversicherung frühzeitig abschließen

Je früher Du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, desto besser. Sind Deine Zähne gesund, profitierst Du von starken Tarifen zu niedrigen Beiträgen und bist im Falle eines Falles bereits bestens abgesichert. Viele Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen und maximalen Erstattungsbeträgen an. Bevor Du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, lohnt es sich demnach, die Versicherer und die Tarife zu vergleichen.

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Inhalt
  • Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
  • Wann ist eine Zahnbehandlung geplant, angeraten oder laufend?
  • Zahlt eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung?
  • Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?
  • Wie prüft die Zahnzusatzversicherung den Status einer Behandlung?
  • Was passiert, wenn während der Wartezeit eine ungeplante Zahnbehandlung ansteht?
  • Fazit: Zahnzusatzversicherung frühzeitig abschließen