Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Das Wort Zahnarzt löst in einigen von uns ein ungutes Gefühl aus. Dabei sind die meisten Untersuchungen und Behandlungen Deiner Zähne ganz harmlos und schmerzfrei. Unangenehm wird es häufig erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Die Krankenkasse übernimmt nur die wenigsten Zahnbehandlungen in voller Höhe. Den Eigenanteil an der Behandlung musst Du selbst zahlen.
Je nach Maßnahme können es wenige 100 aber auch weit über 1.000 Euro sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst Du Dir diese Kosten sparen. Oftmals denken viele von uns erst an solch eine Versicherung, wenn es bereits zu spät ist und die Behandlung schon läuft. Was dann? Ist es dann wirklich zu spät oder kann man eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung abschließen? Werden die Kosten dann übernommen?
In diesem Ratgeber beantworten wir Dir alle Fragen zum Versicherungsschutz der Zahnversicherung für geplante, bereits angeratene oder begonnene Behandlungen.
Wann ist eine Zahnbehandlung geplant, angeraten oder laufend?
Die meisten Versicherer zahlen nicht für geplante, angeratene und laufende Behandlungen beim Zahnarzt. Die Kostenübernahme ist dann im Vertrag der Zahnzusatzversicherung explizit ausgeschlossen. Was genau bedeutet das für Dich? Ab wann gilt eine Behandlung als geplant, angeraten oder laufend bzw. begonnen? Wir erklären es Dir:
- Geplante Behandlung:
Gibt Dir Dein Zahnarzt während einer Untersuchung einen Hinweis darauf, dass in nächster Zeit eine Behandlung notwendig werden könnte, kann dies bereits als geplante Behandlung gelten. Auch, wenn Du selbst das Gefühl hast, demnächst zum Zahnarzt zu müssen, z. B. weil Du Schmerzen hast oder Dir ein Zahn abgebrochen ist, fällt dies bereits unter den Begriff „geplante Behandlung“. Allerdings ist eine geplante Behandlung schwer zu definieren. Deswegen entscheidet die Zahnzusatzversicherung von Fall zu Fall, ob eine geplante Behandlung vorliegt oder nicht. - Angeratene Behandlung:
Eine Behandlung gilt bei der Zahnzusatzversicherung dann als angeraten, wenn Dir ein Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt und dies in Deiner Patientenakte notiert. - Laufende Behandlung:
Die Behandlung gilt nicht erst beim ersten Termin als laufend, sondern kann bereits davor beginnen. Sobald Dir Dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für die Zahnbehandlung erstellt hat, handelt es sich für die Zahnversicherung um eine laufende Behandlung – unabhängig davon, ob Du Deine Zähne tatsächlich behandeln lassen möchtest oder nicht. Der Heil- und Kostenplan dient der Krankenkasse zur Überprüfung, welche Maßnahmen getroffen und welche Kosten somit übernommen werden.
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung?
In der Regel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung nicht. Die meisten Versicherer schließen bereits begonnene, angeratene und geplante Zahnbehandlungen aus ihrem Versicherungsschutz aus. Nur in wenigen Ausnahmen leisten Versicherungen sofort und für den akuten Fall. Diese sind dann meist jedoch recht teuer. Bevor Du Dich für eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung entscheidest, die auch bei laufender Behandlung zahlt, solltest Du alle Leistungen der Versicherung mit der von anderen Zahnversicherungen vergleichen. Die Kostenübernahme bei laufender und angeratener Behandlung wirkt zwar im ersten Moment sehr attraktiv, die dauerhaft teuren Beiträge, Einschränkungen in den Leistungen und der maximalen Kostenübernahme können jedoch einen großen Nachteil für Dich bedeuten. Daher kann es sinnvoll sein, die laufende Behandlung noch selbst zu übernehmen und die Zahnzusatzversicherung für kommende Zahnbehandlungen abzuschließen.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?
Das Abschließen einer Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Je nachdem, welche Maßnahmen gerade durchgeführt werden, ist ein Abschluss trotzdem möglich. Zudem gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Das heißt, Du musst beim Abschluss der Versicherung keine Angaben zu angeratenen oder laufenden Behandlungen machen. Der Nachteil dieser Art der Zahnversicherungen ist jedoch, dass sie in der Regel recht teuer sind und auch nur einen begrenzten Leistungsumfang anbieten. Deine laufende Behandlung wird z. B. nicht von der Zahnzusatzversicherung übernommen. Zudem fällt die Kostenübernahme meist geringer aus als bei Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung.
Bei laufender Behandlung lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung demnach nur, wenn Du sowieso vorhattest, eine solche Versicherung abzuschließen. Dann solltest Du jedoch die Angebote der Versicherer sorgfältig vergleichen und die aktuelle Behandlung Deiner Zähne beim Vergleich außen vor lassen.
Wie prüft die Zahnzusatzversicherung den Status einer Behandlung?
Die Zahnzusatzversicherung darf Deine Patientenakte beim Zahnarzt einsehen. Spätestens, wenn Du die erste große Zahnbehandlung mit hohen Zahnarztkosten einreichst, wirft Dein Versicherer einen Blick in die Patientenakte. Damit kann schnell überprüft werden, welche Behandlungen bereits durchgeführt wurden und ob der Abschluss der Zahnzusatzversicherung trotz angeratener oder laufender Behandlung erfolgt ist.
Deshalb lohnt es sich nicht, der Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne, Implantate, Brücken, Füllungen, Kronen, Zahnersatz oder andere Maßnahmen und Diagnosen zu verschweigen. Um einen reibungslosen Ablauf der Kostenübernahme zu gewährleisten, solltest Du alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.
Was passiert, wenn während der Wartezeit eine ungeplante Zahnbehandlung ansteht?
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten, je nach Tarif kann diese jedoch variieren. Sollte es dazu kommen, dass Dir nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung, aber noch innerhalb der Wartezeit, z. B. ein Zahn abbricht oder Du sogar einen Zahnersatz brauchst, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel nicht. Der Versicherungsschutz greift erst, wenn die Wartezeit vorbei ist. Begibst Du Dich während der Wartezeit in Behandlung oder bekommst sie zumindest empfohlen, handelt es sich um eine laufende bzw. angeratene Behandlung, bei der die Zahnversicherung nicht greift.
Sechs Tipps zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Fazit: Zahnzusatzversicherung frühzeitig abschließen
Je früher Du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, desto besser. Sind Deine Zähne gesund, profitierst Du von starken Tarifen zu niedrigen Beiträgen und bist im Falle eines Falles bereits bestens abgesichert. Viele Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen und maximalen Erstattungsbeträgen an. Bevor Du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, lohnt es sich demnach, die Versicherer und die Tarife zu vergleichen.