Alles zur doppelten Zahnzusatzversicherungen in Kürze
Deine Eltern haben schon früh an Deine Zahngesundheit gedacht und bereits in jungen Jahren für Dich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Jetzt bist Du allerdings kein Kind mehr und möchtest Deine Zähne selbst versichern. Ist das möglich? Darf man 2 oder sogar mehrere Zahnzusatzversicherungen haben? Ein anderer Fall: Du hast bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die zum Beispiel nur bei Zahnersatz an Deinen Zähnen oder Implantaten leistet. Nun hast Du Dich aber dazu entschieden, auch andere Zahnbehandlungen, wie eine Zahnreinigung oder Wurzelbehandlung, zu versichern. Kannst Du einen zweiten Vertrag abschließen, der andere Leistungen versichert? Müssen die Zahnversicherungen voneinander wissen? Wer leistet zuerst, wenn beide Zahnversicherungen eine Behandlung erstatten? Leisten mehrere Zahnzusatzversicherungen im Vergleich zu einer einzelnen Versicherung auch mehr? Fragen über Fragen!
In unserem Ratgeber erfährst Du, ob man mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig haben kann, was Du dabei beachten solltest, wer wann leistet und mit welchen Schwierigkeiten Du rechnen musst.
Kann man zwei oder mehrere Zahnzusatzversicherungen haben?
Es ist möglich und rein rechtlich gesehen auch erlaubt, mehrere Zahnzusatzversicherungen zu haben. Allerdings haben die Versicherer das Recht, in ihren Vertragsbedingungen den Abschluss einer Doppelversicherung auszuschließen. Dann darfst Du nur eine Zahnzusatzversicherung haben. Suchst Du Dir explizit Versicherer aus, die 2 oder mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig erlauben, musst Du sie über die Doppelversicherung informieren. Das heißt, Deine erste Zahnzusatzversicherung muss davon wissen, dass Du eine zweite abgeschlossen hast. Genauso muss die neue Zahnversicherung darüber informiert sein, dass bereits ein Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer besteht.
Liegt keine Doppelversicherung vor, also hast Du mit 2 oder mehreren Zahnzusatzversicherungen unterschiedliche Leistungen versichert, müssen die Versicherungen nicht voneinander wissen. Das liegt daran, dass sie sich bei Erstattungen der Kosten für den Zahnarzt nicht abstimmen brauchen. Sobald sich jedoch eine Leistung überschneidet, beispielsweise die Erstattung der Zahnreinigung, bist Du wieder in der Informationspflicht.
Wichtig: Es ist zwar möglich, mehrere Zahnzusatzversicherungen zu haben, die Erstattung der Kosten ist aber dennoch auf 100 Prozent begrenzt. Das heißt, dass Du Dich nicht bereichern kannst. Kommt es zu einer Zahnbehandlung mit hohen Zahnarztkosten und Du möchtest Dir die Kosten von mehreren Zahnzusatzversicherungen erstatten lassen, kannst Du nicht einfach die Rechnung bei allen einreichen und jeweils die Höchstbeträge ausschöpfen. Die Erstattung der Kosten für den Zahnarzt erfolgt nacheinander. Zuerst leistet die Zahnzusatzversicherung, die Du auch als erstes abgeschlossen hast. Diese vermerkt dann auf der Rechnung, wie viel Prozent sie erstattet hat und gibt dies an die nächste Zusatzversicherung weiter. Diese erstattet wiederum ihren Teil im Rahmen der vereinbarten Kostenübernahme und gibt diese Informationen an die nächste Zahnversicherung weiter. Das ganze Prozedere geht aber nur so lange, bis Die Zahnarztrechnung zu 100 Prozent bezahlt wurde. Zu diesen 100 Prozent zählt auch der Anteil, den die Krankenkasse als Zuschuss geleistet hat. Kurzum: Du kannst Dir mit mehreren Zahnzusatzversicherungen keine goldene Nase und auch keinen goldenen Zahn verdienen.
Wie viele Zahnzusatzversicherungen darf man haben?
Solange die Versicherer den Abschluss von 2 oder mehreren Zahnzusatzversicherungen erlauben, kannst Du so viele Zahnversicherungen haben wie Du möchtest. Die meisten Versicherer legen jedoch in ihren Vertragsbedingungen fest, dass Du keine weitere Zusatzversicherung für Deine Zähne haben darfst. Wenn Du Dich mit 2 oder mehreren Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig absichern möchtest, solltest Du genau darauf achten, was in den AGBs der Versicherungen steht.
Welche Probleme können mit mehreren Zahnzusatzversicherungen auftreten?
Mehrere Zahnzusatzversicherungen zu besitzen, mag in erster Linie verlockend klingen, weil Du eine Kostenübernahme von 100 Prozent erreichen kannst. Ganz ohne Schwierigkeiten bleibt eine doppelte Zahnzusatzversicherung jedoch nicht. Im Vergleich zu einer einzigen Zahnversicherung können folgende Probleme auftreten:
- Erstattungsprozess: Sind mehrere Versicherer an der Erstattung beteiligt, musst Du mehr Zeit und Aufwand einplanen, bis jede Zahnzusatzversicherung ihren Beitrag geleistet hat.
- Uneinigkeit: Es kann Dir passieren, dass die Zusatzversicherungen nicht als erstes leisten wollen und der anderen Versicherung die Rechnung zuschieben. Manche Versicherer von Zusatzversicherungen erlauben vertraglich auch nur dann eine zweite Zahnzusatzversicherung, wenn die „neue“ Versicherung als erstes zahlt. Rein rechtlich ist das nicht haltbar, denn es muss immer die Zahnzusatzversicherung zuerst leisten, deren Tarif Du als erstes abgeschlossen hast. Du kannst Dir jedoch vorstellen, dass Dich das Hin und Her einiges an Zeit und Nerven kosten kann.
- Kostenübernahme: Manche Versicherer, die 2 oder mehrere Zahnzusatzversicherungen erlauben, legen in ihren Vertragsbedingungen fest, dass ihre Leistung für eine Behandlung zusammen mit denen anderer Zusatzversicherungen einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass zum Beispiel Zahnzusatzversicherung 1 zusammen mit der Erstattung von Zahnzusatzversicherung 2 nicht mehr als 80 Prozent der Kosten für beispielsweise ein Implantat und den darauf befestigten Zahnersatz übernimmt. Für Dich heißt das, dass Du trotz einer Doppelversicherung nicht 100 Prozent der Zahnarztrechnung erstattet bekommst.
- Beiträge: Mehrere Zahnzusatzversicherungen zu haben bedeutet auch, mehrere Beiträge zu zahlen. Dadurch steigt Deine monatliche Kostenbelastung an. Da Du nicht genau weißt, welche Zahnbehandlung wann eintreten wird, ist es nur schwer abzuschätzen, ob sich die Doppelversicherung tatsächlich lohnt. Je nachdem, wie hoch Dein Eigenanteil nach der Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung noch ist, könnte nur eine Zusatzversicherung auf Dauer günstiger sein. Lässt Du Dir zum Beispiel jedes Jahr nur professionelle Zahnreinigungen erstatten, macht der Abschluss mehrerer Zahnzusatzversicherungen wenig Sinn.
Bevor Du Dich mit mehreren Zahnzusatzversicherungen absicherst, solltest Du lieber mehr Zeit in einen Vergleich investieren. Überlege Dir, welche Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Dich wichtig sind, wie hoch der Beitrag pro Monat maximal sein darf und welchen Eigenanteil Du selbst zahlen kannst. Mit einer einzigen Zahnversicherung kannst Du von einer reibungslosen Erstattung ausgehen und Dich entspannt im Zahnarztstuhl zurück lehnen. Die Zahnzusatzversicherung soll Dir schließlich das Leben einfacher machen und Dir ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
Wann macht es Sinn, mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig zu haben?
2 oder mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig zu haben kann dann sinnvoll sein, wenn Du bereits eine Zusatzversicherung hast, Dir die Leistungen jedoch nicht mehr ausreichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Deine Eltern für Dich als Kind bereits eine Zahnversicherung abgeschlossen haben. Mit zunehmendem Alter verändern sich natürlich die Ansprüche an eine Versicherung. In diesem Fall musst Du Deinen alten Vertrag nicht zwingend kündigen und kannst weiterhin von den günstigeren Beiträgen profitieren. Zur Erweiterung des Versicherungsschutzes kannst Du dann eine weitere Zusatzversicherung abschließen. Achte hierbei jedoch darauf, dass die Zahnzusatzversicherungen keine Doppelversicherung ausschließen.
Ein ganz klassischer Fall, wann sich eine Doppelversicherung lohnen kann, ist zum Überbrücken der Wartezeit. Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten. In dieser Zeit besteht noch kein Versicherungsschutz. Wenn Du also Deine aktuelle Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln möchtest, kann es durchaus sinnvoll sein, während der Wartezeit zwei Zahnzusatzversicherungen zu haben. Sobald der Versicherungsschutz des neuen Tarifs greift, kannst Du den alten Vertrag kündigen. Aber: Sprich Dich in diesem Fall unbedingt mit beiden Versicherern ab. Denn auch hier kann es sein, dass zumindest einer der beiden Versicherer 2 oder mehrere Zahnzusatzversicherungen nicht erlaubt. Das gilt dann auch während der Wartezeit.
Fazit: Konzentriere Dich auf eine Zahnzusatzversicherung mit top Leistungen
Man kann zwar 2 oder mehrere Zahnzusatzversicherungen abschließen, muss dann aber in der Regel mit einem erheblichen Zeitaufwand und möglicherweise Problemen bei der Kostenerstattung rechnen. Zudem geht die Erstattung aller Zusatzversicherungen nie über die Höhe der Zahnarztrechnung hinaus. Mehr als 100 Prozent kannst Du Dir also in keinem Fall erstatten lassen. Daher macht es mehr Sinn, sich auf eine Zahnzusatzversicherung zu konzentrieren, die alle Leistungen erfüllt, die Dir wichtig sind. Übernimmt sie dann auch noch 100 Prozent der Kosten, bleiben keine Wünsche offen.