Die Wichtigsten Infos zur Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung
Für schöne und gesunde Zähne ist der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wichtig, um frühzeitig Zahnerkrankungen zu erkennen. Kommt es dann doch zu Zahnschmerzen und aufwendigeren Behandlungen, kann es schnell teuer werden. Vor allem dann, wenn die Zahnbehandlung die Regelversorgung überschreitet und die Krankenkasse maximal einen Festzuschuss leistet. Bist Du mit einer Zahnzusatzversicherung abgesichert, kannst Du Dir im besten Fall alle Kosten erstatten lassen. Doch wie geht das? Woher weiß die Zusatzversicherung, welche Behandlungskosten erstattet werden sollen? Wie kommt die Zahnzusatzversicherung an die Rechnung? Muss ich diese selbst einreichen oder schickt der Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung weiter? Gibt es etwas Spezielles bei der Kostenerstattung zu beachten?
Wir erklären Dir, wie Du Deine Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen kannst und wie die Kostenerstattung abläuft.
Welche Unterlagen benötige ich zur Kostenerstattung meiner Zahnzusatzversicherung?
Das wichtigste Dokument, das Du für die Erstattung der Zahnarztkosten brauchst, ist die Rechnung von Deinem Zahnarzt im Original. Diese kannst Du dann bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen. Manche Versicherer haben eigene Erstattungsformulare entwickelt, um die Abwicklung der Rückerstattung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ist das bei Deiner Zusatzversicherung der Fall, findest Du die Formulare meist online zum Download oder kannst sie Dir per Post zuschicken lassen. Am besten überprüfst Du im Vorfeld selbst, ob die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen auch Deine Zahnbehandlung absichern. Dadurch kannst Du Verzögerungen bei der Rückerstattung vermeiden.
Wie läuft die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung ab?
Dein Zahnarzt empfiehlt Dir eine Behandlung, die Du über Deine Zahnzusatzversicherung abrechnen möchtest. Wie gehst Du vor? Wir führen Dich Schritt für Schritt durch die Kostenerstattung.
Wie reiche ich eine Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung ein?
Dein Zahnarzt schickt die Rechnung an Dich. Wie kannst Du diese nun bei der Zahnzusatzversicherung einreichen? Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei der Zusatzversicherung einreichen?
Viele Versicherer legen vertraglich fest, dass Du ab 1.000 Euro Behandlungskosten den Heil- und Kostenplan einreichen musst – unabhängig davon, ob allein die Zahnzusatzversicherung leistet oder auch die Krankenkasse einen Teil übernimmt. Ist dieser freigegeben, kannst Du die Behandlung durchführen lassen. Selbst wenn die Behandlungskosten die 1.000 Euro nicht überschreiten, kannst Du diesen Kostenvoranschlag direkt bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen und Deinen Versicherer sozusagen auf die nächste Rechnung vorbereiten. Denn wenn Dein Versicherer den Leistungsfall bereits im Vorfeld kennt, kann die Rückerstattung der Behandlungskosten schneller durchgeführt werden.
Was würde die Krankenkasse bei einer Zahnzusatzversicherung erstatten?
Die Krankenkasse erstattet unabhängig davon, ob Du eine zusätzliche Zahnversicherung abgeschlossen hast oder nicht. Der Festzuschuss in der Regelversorgung ändert sich dadurch nicht. Lediglich mit einem regelmäßig geführten Bonusheft vom Zahnarzt kannst Du die Leistungen der Krankenversicherung positiv beeinflussen.
Lässt Du eine Zahnbehandlung durchführen, prüft als erstes die Krankenkasse, wie viel sie von den Kosten übernimmt. Der restliche Betrag gilt als Eigenanteil, den Du selbst bezahlen musst – außer, Du hast eine Zahnversicherung abgeschlossen, deren Leistungen diese Behandlung einschließt. Dann wird je nach Tarif ein bestimmter Prozentsatz des Eigenanteils von der Zusatzversicherung übernommen.
Das Einreichen der ersten Rechnung dauert am längsten
Irgendwann wird der Moment kommen, in dem Du zum ersten Mal eine Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen möchtest. Plane hierfür ein wenig Zeit ein! Denn Du musst den Ablauf der Kostenerstattung Deiner Zahnzusatzversicherung erst einmal kennenlernen. Reicht das Einreichen der Rechnung aus oder brauchst Du noch weitere Erstattungsformulare? Kannst Du die Rechnung per App hochladen oder muss sie per Post verschickt werden? Hast Du es einmal gemacht, weißt Du für die nächste Kostenerstattung Bescheid und kannst die Rechnung schneller einreichen.
Allerdings ist es nicht nur für Dich die erste Leistungsabrechnung. Auch Dein Versicherer bearbeitet erstmalig Deinen Leistungsantrag. Natürlich kennt dieser sich mit Kostenerstattungen an sich aus, die erste Abrechnung ist dennoch etwas Besonderes. Denn spätestens nachdem Du die erste Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung eingereicht hast, überprüft Dein Versicherer Deine Angaben bei den Gesundheitsfragen. Dafür bekommt er Einsicht in Deine Patientenakte und kann Deine Antworten mit den Eintragungen abgleichen. Das nimmt natürlich ein bisschen Zeit in Anspruch. Deshalb solltest Du bei der ersten Kostenerstattung damit rechnen, erst einmal in Vorleistung zu treten, bis Dein Versicherer den Leistungsantrag und Deine Zahngesundheit überprüft hat.
Wie lange kann man Rechnungen bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?
In der Regel kannst Du Rechnungen innerhalb eines Versicherungsjahres bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen. Ist die Kostenerstattung pro Jahr auf einen bestimmten Betrag begrenzt und Du hast diesen bereits ausgeschöpft, musst Du die nächste Rechnung innerhalb des Jahres selbst zahlen. Es ist nicht möglich, eine Rechnung mit ins neue Versicherungsjahr zu nehmen und vom wieder freigewordenen Höchstbetrag zu profitieren.
Dabei ist immer entscheidend, wann die Rechnung bei Dir eingegangen ist. Lässt Du zum Beispiel eine Behandlung im September durchführen, Dein Zahnarzt schickt Dir die Rechnung aber erst im Januar, wird die Kostenerstattung für das angefangene Jahr verbucht.
Tipp: Kostenerstattung vor dem Abschluss der Zahnversicherung genau lesen
Wenn Du Zahnzusatzversicherungen mit beispielsweise 80 Prozent Kostenübernahme vergleichst, kann die tatsächliche Kostenerstattung je nach Erstattungsmethode anders ausfallen. Es kommt nämlich drauf an, ob die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nach Vorleistung der Krankenkasse oder auf die Restkosten erfolgt. Dadurch verändert sich der Eigenanteil, den Du leisten musst. Bei der Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse ist Dein Eigenanteil höher. Wir bringen Licht ins Dunkle und erklären Dir den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den beiden Methoden.
Du siehst, dass Dein Eigenanteil bei der Erstattung nach Restkosten 30 Euro niedriger ist als bei der Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse. Bei einer Behandlung mag das nicht viel sein. Musst Du jedoch mehrere Zahnbehandlungen durchführen lassen, summieren sich auch kleine Ersparnisse. Zudem wird der Unterschied zwischen den beiden Methoden immer größer, je höher die Rechnung ist.
Übrigens gibt es noch eine dritte Erstattungsmethode: die Verdoppelung des Festzuschusses der Krankenkasse. Tarife, die nach dieser Methode Kosten erstatten, sind meist recht günstig – und das hat auch seinen Grund. Der Rechnungsbetrag ist für die Zusatzversicherung irrelevant, sie schaut nur darauf, was die Krankenkasse erstattet. Wenn wir bei unserem Rechenbeispiel von oben bleiben, verdoppelt die Zahnzusatzversicherung den Festzuschuss der Krankenkasse. Das heißt, 150 Euro werden von der Krankenversicherung übernommen und die Zusatzversicherung zahlt weitere 150 Euro. Bei einer Rechnung für Deinen Zahnersatz von 1.000 Euro werden Dir also insgesamt nur 300 Euro erstattet und Du musst 700 Euro selbst zahlen.
Fazit: Schnelle Abwicklung der Rückerstattung nach Zahnbehandlungen
Es ist denkbar einfach, Deine Zahnarztkosten über Deine Zahnzusatzversicherung abzurechnen. Du musst die Rechnung und eventuell den Heil- und Kostenplan einreichen. Die Leistungsabrechnung erfolgt danach meist zügig und der Erstattungsbetrag wird auf Dein Konto überwiesen. Je schneller Du die Rechnung bei Deinem Versicherer einreichst, desto schneller bekommst Du die Erstattung und musst beim Zahnarzt nicht in Vorleistung treten. Achte jedoch vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die keine 100-prozentige Kostenübernahme bietet, auf die Erstattungsmethode. Denn dadurch ergeben sich Unterschiede im Betrag, den Du als Eigenanteil selbst zahlen musst.