Das Wichtigste zum Thema rückwirkende Zahnzusatzversicherung in Kürze
Dein Zahnarzt hat Dir die Rechnung oder einen Kostenplan für Deine Zahnbehandlung geschickt – der Schock sitzt tief. Die Behandlungskosten fallen deutlich höher aus als erwartet. Selbst mit dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse musst Du noch einen hohen Eigenanteil tragen. Kannst Du jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, auch wenn es eigentlich schon zu spät ist? In unserem Ratgeber erfährst Du die Antwort!
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen.
Kann man eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen?
Eine Zahnzusatzversicherung kannst Du in der Regel nicht rückwirkend abschließen, beispielsweise nach einem Unfall, einer Wurzelbehandlung, einem Befund oder einem Kostenvoranschlag. Es gibt nur extrem wenige Versicherer, die für bereits entstandene Zahnarztkosten aufkommen. Im Normalfall schließen Zahnzusatzversicherungen geplante, angeratene oder laufende Behandlungen der Zähne ausdrücklich aus. Selbst wenn Du eine Zahnzusatzversicherung findest, die nachträglich Kosten übernimmt, solltest Du die Leistungen des Tarifs genau prüfen. Die rückwirkende Kostenübernahme ist nicht für alle Behandlungen inklusive. Du solltest also sicherstellen, dass die Kosten für Deine Zahnbehandlung auch im Nachhinein von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden – sonst bringt Dir der rückwirkende Versicherungsschutz keine Vorteile.
Geplante, angeratene und laufende Zahnbehandlungen
Schließt Du Deine Zahnzusatzversicherung erst bei laufender Behandlung ab, oder wenn diese bereits angeraten ist, erstatten die meisten Versicherer diese Kosten nicht. Aber was zählt überhaupt als geplante, angeratene und laufende Behandlung?
Was muss man beim Abschluss einer rückwirkenden Zahnzusatzversicherung beachten?
Bei Deiner Suche nach einer Zahnzusatzversicherung, die rückwirkend Deine Behandlungskosten übernimmt, musst Du allen voran auf die versicherten Leistungen des Tarifs achten. Nur weil die Versicherung damit wirbt, rückwirkend Kosten zu übernehmen, muss Deine Zahnbehandlung nicht zwangsweise mitversichert sein.
Bist Du in einer Kieferorthopädie für eine Zahnspange in Behandlung und möchtest, dass die Zahnzusatzversicherung nachträglich Kosten erstattet, musst Du vor Abschluss sicher gehen, dass diese Kostenübernahme in den Leistungen des Tarifs enthalten ist. Gleiches gilt auch bei einem Implantat oder sonstigen Zahnbehandlungen, die rückwirkend von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden sollen. Kann die entsprechende Leistung nicht rückwirkend versichert werden, lohnt es sich in der Regel auch nicht, eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Für die Erstattung vergangener Leistungen zahlst Du meist nämlich höhere Beiträge.
Was tun, wenn man keine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen kann?
Gibt es keine Zahnzusatzversicherung, die Deine Behandlung rückwirkend bezahlt, musst Du leider in den sauren Apfel beißen und die zahnärztlichen Kosten selbst übernehmen – zumindest den Teil, den die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse zum Beispiel einen Festzuschuss zwischen 60 und 75 % der Regelversorgung – abhängig von Deinem Bonusheft. Die Regelversorgung ist dabei allerdings nur eine einfache Brücke. Gerade bei moderneren Lösungen des Zahnersatzes, wie Implantaten, liegt Dein Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung trotzdem schnell im vierstelligen Bereich.
Zahnzusatzversicherung im Nachhinein: für zukünftige Behandlungen
Auch wenn Du keinen Versicherer findest, der rückwirkend Deine Kosten für die Zahnbehandlung übernimmt, solltest Du nachträglich eine Zahnzusatzversicherung abschließen. So genießt Du den Versicherungsschutz für alle zukünftigen Behandlungen Deiner Zähne. Um die Kosten von Zahnbehandlungen, Zahnreinigungen oder Zahnersatz musst Du Dir so keine Sorgen mehr machen. Benötigst Du zum Beispiel in Zukunft einen Zahnersatz und hättest gerne Implantate, erhältst Du von der gesetzlichen Krankenkasse nur einen kleinen Festzuschuss. Mit einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen kannst Du Deinen Eigenanteil an den Kosten für einen Zahnersatz hingegen erheblich senken.
Hast Du bereits einen Zahnersatz, kannst Du diesen nicht nachträglich versichern. Schließt Du die Zahnzusatzversicherung aber im Nachhinein ab, gilt der Versicherungsschutz für alle zukünftigen zahnärztlichen Behandlungen, inklusive Zahnersatz, Zahnreinigung und mehr.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Schließt Du nachträglich eine Zahnzusatzversicherung für zukünftige Behandlungen ab, musst Du die Wartezeit der Tarife beachten. Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gilt der Versicherungsschutz nicht direkt nach Abschluss, sondern erst nach einer gewissen Wartezeit. Die Wartezeit beträgt meist zwischen drei und acht Monaten. Es gibt aber auch Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit anbieten.
Bei diesen Tarifen gilt der Versicherungsschutz zwar direkt nach Abschluss, allerdings ist die Kostenübernahme meist an eine Zahnstaffel gebunden. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind bei einer Zahnstaffel in den ersten Jahren begrenzt und nehmen erst mit steigender Vertragslaufzeit zu. Den vollen Umfang an Leistungen der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit genießen Deine Zähne in der Regel erst nach drei bis fünf Jahren.
Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verlangen einige Versicherer die Beantwortung von Gesundheitsfragen zu Deinen Zähnen. Diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Kommt es zum Leistungsfall, kann der Versicherer die Angaben in den Gesundheitsfragen mit den Angaben in Deiner Patientenakte abgleichen. Sollten Unterschiede auffallen, kann die Versicherung Deinen Vertrag auflösen. Befürchtest Du aufgrund der Gesundheitsfragen Probleme beim Abschluss einer Versicherung zu haben, kannst Du Dich auch über Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen informieren.
Fazit: Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor es zu spät ist
Nur sehr wenige Versicherer bieten überhaupt eine Zahnzusatzversicherung an, die rückwirkend Kosten übernimmt. Die Kostenübernahme beinhaltet dabei aber auch nicht alle Zahnbehandlungen. Bist Du an solch einer Zahnzusatzversicherung interessiert, solltest Du zunächst überprüfen, ob Deine betroffene Behandlung überhaupt in den rückwirkend versicherten Leistungen enthalten ist. Falls die Behandlung ohnehin nicht mitversichert ist, lohnt es sich nicht, eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Stattdessen solltest Du lieber frühzeitig eine normale Zahnzusatzversicherung abschließen, um Deine Zähne für alle kommenden Zahnbehandlungen optimal abzusichern.