Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung in Kürze
Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Dabei stellst Du Dir sicher die Frage, welche Ausgaben Du eigentlich von der Steuer absetzen kannst. Zählt die Zahnzusatzversicherung zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben? Wo musst Du die Beiträge eintragen? Kann jeder die Zusatzversicherung in der Steuer geltend machen?
In diesem Ratgeber erklären wir Dir genau, wann es sinnvoll ist die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben und wo Du die Versicherung eintragen musst.
Kann man die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Einige private Zusatzversicherungen, unter anderem auch die Zahnzusatzversicherung, kannst Du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen – sowohl als gesetzlich als auch als privat versicherte Person. Absetzbar ist die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beläuft sich dabei auf 1.900 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für Selbstständige und Freiberufler gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro.
Hast Du diesen Maximalbetrag mit Deinen Pflichtversicherungen noch nicht überschritten, bekommst Du die Kosten der Zahnzusatzversicherung durch die Steuererklärung erstattet. In den meisten Fällen wird der steuerlich absetzbare Höchstbetrag allerdings schon durch die Beiträge der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ausgeschöpft. Bist Du aber als Familienmitglied oder Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert und hast eine eigene Steuernummer, stehen die Chancen besser, eine Rückzahlung für die Zusatzversicherung vom Finanzamt zu erhalten. Da Du keine eigenen Beiträge zahlen musst, ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist noch nicht aufgebraucht.
In welcher Höhe ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen im Überblick
- Für ledige Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Beamte: 1.900 Euro
- Für ledige Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro
- Für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind: 3.800 Euro
- Für Ehepaare, bei denen ein Partner selbstständig und der andere sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist: 4.700 Euro
- Für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner selbstständig sind: 5.600 Euro
Für wen ist die Angabe der Zahnzusatzversicherung bei der Steuer sinnvoll?
Bei den meisten Personen überschreiten die steuerlich voll absetzbaren Beiträge der Pflege- und Krankenversicherung bereits den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen. Merkliche Steuervorteile durch das Eintragen der Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung genießen deshalb in der Regel nur Wenige. Durch das Absetzen der Zusatzversicherung von der Steuer profitieren insbesondere Studierende, Geringverdiener und Ehepaare.
- Als Studierender bzw. Geringverdiener zahlst Du niedrigere Pflichtversicherungsbeiträge, sodass diese eventuell nicht die vom Finanzamt vorgegebene Höchstgrenze übersteigen. Für den übrigbleibenden Betrag kannst Du die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen.
- Bist Du als Ehepartner über die Krankenkasse Deines Partners mitversichert, musst Du keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung zahlen. So kannst Du den zur Verfügung stehenden Höchstbetrag für Deine Zahnzusatzversicherung oder andere Zusatzversicherungen nutzen.
Wo kann man die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Deine Beiträge der Zahnzusatzversicherung sind in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ der Einkommensteuer anzugeben. Bist Du gesetzlich versichert, musst Du die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 der Steuererklärung unter dem Punkt „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge“ eintragen. Als privat versicherte Person trägst Du die Beiträge der Versicherung in Zeile 27 der Steuererklärung ein. Hast Du in dem betroffenen Jahr Beiträge von Deinem Versicherer erstattet bekommen, ist diese Summe vor dem Eintragen der Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung abzuziehen.
Wo kann man die Zahnzusatzversicherung in der elektronischen Steuererklärung (Elster) eintragen?
In dem Steuerverwaltungsprogramm Elster findest Du die „Anlage Vorsorgeaufwand“ als Teil der Einkommensteuererklärung. Die relevante Zeile findest Du im Bereich „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“. Das Eintragen der Beiträge erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie in Papierform.
Sind Zahnarztrechnungen und -kosten auch von der Steuer absetzbar?
Übernimmt Deine private Zusatzversicherung die Kosten für zahnärztliche Vorsorgeleistungen – wie zum Beispiel eine Zahnreinigung – komplett, kannst Du die Zahnarztkosten nicht von der Steuer absetzen.
Musst Du aber einen Teil der Kosten selbst tragen, kannst Du diesen Anteil als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Ob es sich wirklich um eine außergewöhnliche Belastung handelt und Du steuerlich davon profitierst, entscheidet das Finanzamt.
Fazit: Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen
Große Geldsummen wirst Du durch das Einbringen der Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung wahrscheinlich nicht sparen. Die Zusatzversicherung ist zwar als Sonderausgabe steuerlich absetzbar – aufgrund der niedrigen Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen erhalten jedoch nur die Wenigsten tatsächlich eine Erstattung der Kosten durch das Finanzamt.
Aber auch wenn Du nicht die großen Scheine durch die Steuererklärung zurückbekommst, dank des umfangreichen Versicherungsschutzes der Zahnzusatzversicherung kannst Du einiges sparen!