Das Wichtigste zum begleiteten Fahren in Kürze
Begleitetes Fahren (BF17) gibt Fahranfängern die Möglichkeit, sich mithilfe einer Begleitperson an den Straßenverkehr zu gewöhnen. Doch was bedeutet Begleitetes Fahren für die Versicherung? Neben den Fragen zur Autoversicherung während und nach dem Begleiteten Fahren beantworten wir weitere Fragen, die häufig bei Fahrneulingen aufkommen.
So funktioniert Begleitetes Fahren ab 17
Junge Fahranfänger sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt, wie die ADAC Unfallforschung zeigt.1 Deshalb gibt es in Deutschland seit 2011 – nach einer anfänglichen Pilotphase – den sogenannten Führerschein mit 17. Das Begleitete Fahren ermöglicht es Jugendlichen, sich bis zu 6 Monate vor der Vollendung ihres 17. Lebensjahres bei einer Fahrschule anzumelden. Möglich ist der Erwerb des Führerscheins ab 17 für die Klasse B und BE. Ziel ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.
Voraussetzung ist ein Antrag auf „Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter“ bei der zuständigen Führerscheinstelle sowie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung der Begleitperson/en
- Kopie vom Personalausweis der Begleitperson/en
- Kopie vom Führerschein der Begleitperson/en
Beachte: Nicht jeder Autofahrer ist als Begleitperson geeignet. Sie müssen bereits im Antrag namentlich aufgeführt werden und dafür folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Fahrerlaubnis der Klasse B (ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren)
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (zum Zeitpunkt der Beantragung)
Während der Fahrt gilt außerdem: Die Begleitperson darf den Fahranfänger nur begleiten, wenn ihr Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt und sie nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel steht.
1 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/unfallforschung-junge-fahrer/
Eine BF17-Versicherung gibt es nicht
Da Jugendliche mit 17 Jahren noch minderjährig sind, muss immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson im Auto dabei sein. Genauso wenig wie im Auto, sind Fahranfänger in Versicherungsfragen auf sich allein gestellt. Vor Erreichen der Volljährigkeit dürfen sie keinen Versicherungsvertrag auf ihren Namen abschließen. Das heißt, gibt es keine Kfz-Versicherung für BF17. Damit der Versicherungsschutz für Fahrten im Rahmen des Begleiteten Fahrens gewährleistet ist, muss die bestehende Kfz-Versicherung entsprechend erweitert werden.
Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag
Führerschein mit 17, Versicherung über die Eltern – so regeln es wohl die meisten Familien, wenn der Sohn oder die Tochter sich für das Begleitete Fahren entscheidet. Diese Regelung gilt nicht nur für Eltern: Auch weitere Familienmitglieder oder Freunde, die als Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt sind, müssen das bei ihrer Kfz-Versicherung berücksichtigen. Viele Versicherer bieten eine Anpassung der Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ohne Aufschlag an. D. h. die Fahranfänger in der Familie fahren das versicherte Fahrzeug beitragsfrei mit – zumindest bis zu ihrem 18. Geburtstag.
Da die Autoversicherung durch das Begleitete Fahren nicht teurer wird, fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob sie ihrer Kfz-Versicherung das Begleitete Fahren überhaupt melden müssen. Auch wenn es sich bei der Eintragung um eine beitragsfreie Leistung handelt, muss der Versicherer vor der ersten begleiteten Fahrt informiert werden. Manche Versicherungen verlangen zusätzlich einen Nachweis über das Begleitete Fahren. Dann muss eine Kopie der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen eingereicht werden.
Endlich 18: Das gilt für die Kfz-Versicherung nach Ende des Begleiteten Fahrens
Während Fahranfänger mit 17 noch beitragsfrei über die Eltern versichert sind, sind 18-Jährige selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich.
Dank BF 17 eine eigene Versicherung mit Rabatten
Begleitetes Fahren wird belohnt – nicht nur mit Fahrsicherheit, sondern auch von der Versicherung. Denn durch den Führerschein mit 17 wird die erste eigene Versicherung günstiger. Wer vor seinem 18. Geburtstag einige Monate gemeinsam mit einer Begleitperson unfallfrei Auto gefahren ist, zahlt in der Kfz-Versicherung anschließend weniger als Fahranfänger, die erst mit 18 ihren Führerschein gemacht haben und sich von Anfang an allein hinters Steuer setzen.
Nach BF17: Die Versicherungspolice der Eltern erweitern
Alternativ zum eigenen Wagen kannst Du natürlich weiter mit dem Auto Deiner Eltern fahren. In dem Fall müssen sie beachten, dass sie Dich als weiteren Fahrer in den Kfz-Versicherungsvertrag eintragen lassen. Ist diese Formalität erledigt, ändert sich für Dich sonst nichts und Du kannst wie gewohnt weiterhin mit dem Auto mobil sein.
Das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern
Eine weitere Möglichkeit, ein Auto nach dem Begleiteten Fahren zu versichern, bietet die Zweitwagenregelung. Die Eltern besitzen bereits zwei Autos? Kein Problem. Auch für einen Dritt- oder Viertwagen kann nach dem Begleiteten Fahren eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Die bessere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse ist für viele Fahranfänger der ausschlaggebende Punkt, das eigene Auto über die Eltern zu versichern. Nach ein paar Jahren können sie sich den Rabatt dann sogar übertragen lassen.
Häufige Fragen zum begleiteten Fahren
Wer am Begleiteten Fahren teilnehmen möchte, kann den Antrag dafür schon vor dem 17. Geburtstag stellen, frühestens aber sechs Monate vor dem Geburtstag. Weitere Fristen gelten für die beiden Führerscheinprüfungen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Als Fahranfänger kommen folgende Kosten für BF17 auf Dich zu:
- Kosten für den Führerschein (1.500 - 3.500 €)
- Kosten für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (ca. 10 €)
- Überprüfung der Begleitpersonen (ca. 10 €/Person)
- Kosten für das Ausstellen des regulären Führscheins mit 18 Jahren (40 - 70 €)
Sparpotenziale bei der Fahrschule, zum Beispiel die Kombination aus Auto- und Motorradführerschein, sind beim Begleiteten Fahren nicht möglich.
Die Probezeit nach § 2a StVG beginnt unmittelbar nach bestandener Prüfung. Wer den Führerschein also bereits mit 17 macht, ist nach Ablauf der zwei Jahre bereits mit 19 Jahren aus der Probezeit entlassen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Fahranfänger, die bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen. Für sie beginnt die Probezeit nicht erneut.
Solange die Begleitperson alle Voraussetzungen erfüllt, spricht nichts dagegen, sie nachträglich in die Prüfungsbescheinigung eintragen zu lassen. Denn mehrere Begleitpersonen bedeuten mehr Fahrpraxis für Dich als Anfänger.
Die Begleitperson muss nicht zwingend vorne sitzen. Auf dem Beifahrersitz mitzufahren, macht aber durchaus Sinn. Vorne im Auto hat man einen besseren Überblick und kann kritische Situationen schneller erkennen. Außerdem gibt es vielen Fahranfängern ein Gefühl von Sicherheit, wenn die vertraute Person auf dem Beifahrersitz sitzt.
Mit Bestehen der Fahrprüfung kannst Du automatisch auch die Führerscheinklassen AM (Krafträder) und L (Traktoren) fahren. Diese Fahrzeuge darfst du mit dem Führerschein ab 17 sogar ohne eine Begleitperson fahren. Denn um sie zu nutzen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Für Fahrten innerhalb Deutschlands gibt es keine Beschränkungen, etwa wie oft, wohin oder zu welcher Uhrzeit Fahrten unternommen werden dürfen. Im Ausland wird die Prüfungsbescheinigung des BF 17 jedoch nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt. Damit ist eine Fahrt ins Ausland ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist Österreich. Hier wird die Fahrerlaubnis anerkannt.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.