Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das heißt, in Deutschland besteht für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr eine Versicherungspflicht. Diese gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder, Wohnmobile und Anhänger.
- Versicherungsschutz: Hast Du nicht zumindest eine Kfz-Haftpflicht für Dein Auto abgeschlossen, fährst Du ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall musst Du für alle von Dir verursachten Schäden selbst aufkommen.
- Konsequenz: Fährst Du ohne entsprechende Versicherung mit Deinem Auto auf öffentlichen Straßen, machst Du Dich strafbar. Hält Dich die Polizei an oder wirst Du in einen Unfall verwickelt, reichen die Strafen für das Fahren ohne Versicherungsschutz von Führerscheinentzug, Punkten in Flensburg, Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET
In Deutschland muss jeder, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, eine Kfz-Haftpflicht abschließen – ganz gleich, ob es sich um ein Auto, Motorrad, Wohnmobil, Moped oder einen Anhänger handelt. Diese Kfz-Versicherung ist für alle Fahrzeughalter verpflichtend, denn sie übernimmt im Falle eines Unfalls die Kosten für Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Um zu verhindern, dass geschädigte Verkehrsteilnehmer auf ihrem Schaden sitzen bleiben, muss jedes Fahrzeug versichert sein.
Fahren ohne Versicherungsschutz hat dementsprechend ernsthafte Konsequenzen. Welche das sind und was passiert, wenn Du ohne Autoversicherung mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wirst, liest Du in diesem Ratgeber. Allgemeine Informationen zur Kfz-Versicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Wann besteht kein Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung?
Fahren im Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland nicht erlaubt. Bist Du mit Deinem Fahrzeug ohne Versicherung unterwegs, ist das strafbar – und zwar unabhängig davon, ob Du bewusst ohne Versicherung Auto fährst oder versehentlich. Daher ist es wichtig zu wissen, wann kein Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung besteht:
- Beiträge nicht bezahlt: Zahlst Du trotz Aufforderung Deines Versicherers die Beiträge für Deine Autoversicherung nicht, besteht kein Versicherungsschutz. Hast Du Dein Fahrzeug erst kürzlich zugelassen oder Deine Autoversicherung gewechselt, aber die Versicherungsbeiträge nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, entfällt der Versicherungsschutz für das Fahrzeug ebenfalls. Du fährst dann unerlaubt ohne Versicherung.
- Fahrzeug nicht zugelassen: In Deutschland darfst Du ein Fahrzeug nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn Du es ordnungsgemäß bei der Zulassungsbehörde angemeldet hast. Besteht keine Zulassung und fährst Du den Wagen im öffentlichen Raum, ist das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und das Pflichtversicherungsgesetz – Du bist nicht nur nicht versichert, sondern machst Dich auch strafbar.
- Hauptuntersuchung nicht bestanden: Fällt Dein Auto, Motorrad oder Wohnmobil durch die Hauptuntersuchung und bekommt keinen TÜV, darfst Du das Fahrzeug nur noch bis zu Dir nach Hause oder bis zur nächsten Werkstatt fahren. Bist Du ohne gültige TÜV-Plakette im Straßenverkehr unterwegs, kann der Versicherer das als Fahrlässigkeit werten und Dir – je nach vertraglich vereinbarter Versicherungsleistung – im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz bieten.
- Fahrzeug hat erhebliche Mängel: Stellt der TÜV-Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest, dass Dein Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, ordnet er eine Stilllegung an. Du darfst dann nicht mehr mit Deinem Auto oder Motorrad fahren. Hältst Du Dich nicht daran und fährst dennoch, besteht kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Womit muss ich rechnen, wenn ich ohne Versicherung mit dem Auto fahre?
Wenn Du ohne Versicherung mit dem Auto fährst, machst Du Dich strafbar. Fahren ohne Versicherungsschutz stellt in Deutschland eine Straftat dar, denn Du verstößt damit gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).
Kommt es zu einem Autounfall, bist Du als Autofahrer vollständig für entstandene Schäden haftbar. Und das können nicht nur teure Sachschäden an Deinem und einem fremden Fahrzeug sein, sondern im schlimmsten Fall auch Personenschäden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Dein Handeln zu Schaden kommen.
Gehört Dir das Fahrzeug nicht selbst, kann auch der Fahrzeughalter haftbar gemacht werden: Wusste er, dass Du unversichert mit seinem Auto unterwegs bist und hat das Fahren ohne Versicherungsschutz nicht verhindert, muss er mit Konsequenzen wie einem Verwarnungsgeld oder einer Geldstrafe rechnen.
Fährst Du als Fahranfänger ohne Versicherungsschutz, wirkt sich dies neben einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder gar einer Freiheitsstrafe zusätzlich auf Deine Probezeit beim Führerschein aus – denn Autofahren ohne Versicherung stellt einen sogenannten A-Verstoß dar. Die Folge: Deine Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und Du musst an einem Aufbauseminar teilnehmen, um Deinen Führerschein behalten zu dürfen.
Du fährst mehr als 50 ccm und bist auf der Suche nach einer passenden Versicherung? Dann schau Dir doch mal die Motorrad-Versicherung von CosmosDirekt an.
Welche Strafen drohen für Fahren ohne Versicherungsschutz?
Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist das Fahren ohne Versicherungsschutz in Deutschland eine Straftat, die mit folgenden Konsequenzen einhergehen kann:
- Entzug des Führerscheins (zeitweise als Fahrverbot oder dauerhaft)
- Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (Nettoeinkommen geteilt durch 30 = ein Tagessatz)
- Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Wie hoch die Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt, hängt von den Umständen Deines Handelns ab: Wurdest Du beim Autofahren ohne Versicherungsschutz erwischt, prüft das Gericht im Strafverfahren, ob Du vorsätzlich oder fahrlässig ohne Versicherung gefahren bist.
Hast Du fahrlässig gehandelt – etwa, weil Du Dir gar nicht bewusst warst, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht – fällt die Strafe für das Fahren ohne Versicherung geringer aus als bei Vorsatz. Die möglichen Konsequenzen im Strafverfahren reichen von einem Bußgeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Zusätzlich musst Du mit Punkten in Flensburg rechnen.
Bist Du hingegen vorsätzlich ohne Versicherung Auto gefahren, kann die Strafe deutlich höher ausfallen: Dann droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Geht die Behörde davon aus, dass Du den Straßenverkehr gefährdest, kann sie Dir darüber hinaus Deine Fahrerlaubnis entziehen. Wurdest Du beim Fahren ohne Versicherungsschutz in einen Unfall verwickelt, bei dem andere Personen verletzt wurden, kann das Gericht die Strafe für das Fahren ohne Versicherung nochmals erhöhen.
Was passiert bei einem Unfall, wenn mein Auto nicht versichert ist?
Fährst Du mit Deinem Auto ohne Versicherung und wirst in einen Unfall verwickelt, musst Du für verschuldete Schäden selbst aufkommen – die Kfz-Versicherung zahlt in diesem Fall nicht. Die Kosten der Schadenregulierung können schnell ins Beträchtliche steigen, denn bereits ein kleiner Blechschaden kostet nicht selten mehrere Tausend Euro. Kommen bei dem Unfall Personen zu Schaden, musst Du für deren Schäden ebenfalls aufkommen, beispielsweise in Form von Geldzahlungen für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Und was passiert, wenn zwar das Auto, nicht aber der Fahrer versichert ist? Hier gibt es gute Nachrichten: In einem solchen Fall übernimmt Deine Autoversicherung den Unfallschaden, auch wenn die Person, die den Wagen gefahren hat, nicht in Deiner Versicherung versichert ist. Eine solche Situation solltest Du aber vermeiden. Geht die Kfz-Versicherung nämlich davon aus, dass Du bewusst weitere Autofahrer verschwiegen hast, um höhere Versicherungsbeiträge zu umgehen, kann sie gezahlte Kosten von Dir zurückfordern.
Bevor Du Dein Auto verleihst, solltest Du daher unbedingt prüfen, ob die Person auch in Deiner Kfz-Versicherung mitversichert ist. Bei vielen Tarifen sind Zusatzfahrer beispielsweise erst ab einem Alter von 25 Jahren kostenfrei versichert. Kontaktiere im Zweifel Deine Versicherung und frage nach. Meist ist es unkompliziert möglich, einen anderen Fahrer kurzfristig für den Autoverleih auf Deine Autoversicherung anzumelden.
Du hast eine Frage zur Autoversicherung von CosmosDirekt? Wir beraten Dich gerne telefonisch, per E-Mail oder in unserem Live-Support.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Fazit: Niemals ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs
Fahren ohne Versicherung? Besser nicht – denn das steht in Deutschland unter Strafe. Fahren ohne Versicherungsschutz kann ernsthafte Konsequenzen haben. Wirst Du von der Polizei angehalten oder sogar in einen Unfall verwickelt, droht Dir je nach Schwere des Verstoßes eine Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Die Behörde kann zeitweise ein Fahrverbot aussprechen oder Deinen Führerschein auf Dauer entziehen. Zudem musst Du mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall, besteht beim Fahren ohne Versicherung kein Versicherungsschutz – Deine Versicherung kann die Schadenregulierung ablehnen und Du musst sämtliche Schäden aus eigener Tasche bezahlen.
Also: Lieber gleich eine Kfz-Versicherung abschließen, die sich nicht nur durch hohe Deckungssummen auszeichnet, sondern bei der Du andere Autofahrer auch kostenlos mitversichern kannst, wenn Du Dein Fahrzeug einmal verleihen möchtest. Schau Dir doch mal unsere Autoversicherung an. Hier findest Du von Haftpflichtversicherung bis zu Teilkasko oder Vollkasko genau die Kfz-Versicherung, die zu Deinen Bedürfnissen passt.
Erklärvideo zur Autoversicherung
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Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.