Das Wichtigste zur Kfz-Haftpflicht auf einen Blick
- In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben
- Die Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten auf
- Sie übernimmt die Zahlung der anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf Dein Fahrzeug nicht auf die Straße. Jeder Fahrzeughalter ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet – ganz gleich, ob Du mit einem Auto oder Motorrad unterwegs bist. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt Unfallgegner, die durch Dich zu Schaden gekommen sind, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Da diese Versicherung andere Verkehrsteilnehmer schützt, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Abschluss dieser Police ist die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich.
Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Welche Leistungen enthält die Kfz-Haftpflicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Unfallgegner berechtigterweise Ansprüche auf Schadenersatz stellt. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur über eine Kaskoversicherung versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zum einen für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf. Zum Beispiel übernimmt die Auto-Haftpflicht die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Sie kommt auch für Abschlepp- und Mietwagenkosten auf, wenn diese angefallen sind. Gegebenenfalls wird auch eine Wertminderung bezahlt.
Des Weiteren sind auch bestimmte Personenschäden versichert. So kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für solche Behandlungskosten auf, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Bei schweren dauerhaften Beeinträchtigungen zahlt die Kfz-Haftpflicht ein Schmerzensgeld bzw. eine lebenslange Rente. Verstirbt dein Unfallgegner, haftet die Haftpflichtversicherung sowohl für die Beerdigungskosten als auch für den Unterhalt der Hinterbliebenen. Wichtig: Diese Leistungen erhalten auch die Mitfahrer des Unfallgegners. Auch Vermögensschäden, beispielsweise durch Nutzungs- oder Verdienstausfall, sind durch die Haftpflicht-Autoversicherung abgedeckt.
Bevor Ansprüche und Schadenersatzforderungen ausgezahlt werden, prüft die Kfz-Haftpflicht, ob diese angebracht sind. Ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen werden abgewehrt, auch mit juristischen Mitteln. Die erforderlichen Anwalts-, Gutachter- und sonstigen Gerichtskosten werden von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Deswegen spricht man auch von einem „passiven Rechtsschutz“. Das sind die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick:
- Sachschäden
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Personenschäden
- Behandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Beerdigungskosten
- Vermögensschäden
- Verdienstausfall
Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Höhe sämtlicher Zahlungen ist auf die Deckungssumme beschränkt. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in Deutschland sind wie folgt:
- Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
- Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro
- Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro
Die Kfz-Versicherungen bieten meistens aber deutlich höhere Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung an.
Leistet die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland?
Da die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland zum Teil deutlich niedriger sind, empfiehlt es sich, auch in diesem Punkt auf einen ausreichenden Schutz zu achten. Das betrifft insbesondere diejenigen, die im Ausland ein Auto mieten. Um hierbei bestmöglich abgesichert zu sein, sollte die Kfz-Haftpflicht um einen Auslandsschutz erweitert werden: die Mallorca-Police. Sie sichert Urlauber und Geschäftsreisende, die im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, nach deutschen Konditionen ab.
Welche Personen sind im Schadenfall versichert?
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich das Auto versichert – bei einem Schaden haften allerdings die verantwortlichen Personen. Aus diesem Grund kann der Versicherungsschutz einer Autohaftpflicht einen erweiterten Personenkreis umfassen. Diese Personen können mitversichert sein:
- Eingetragene Fahrer
- Versicherungsnehmer
- Halter
- Eigentümer
- Arbeitgeber
Haftungsausschlüsse – Wann die Kfz-Haftpflicht nicht haftet
Zwar reguliert der Versicherer zunächst den Schaden – und zwar unabhängig davon, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Doch bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung sich einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückholen. Zwar gibt es keine genaue Definition, als „grob fahrlässig“ gilt aber im Allgemeinen das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds sowie die Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Mit dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit reguliert die Kfz-Haftpflicht aber in jedem Fall den Schaden in voller Höhe.
Der Versicherer haftet nicht, wenn Du unter Einfluss von Alkohol oder von Drogen einen Unfall verursachst. In diesem Fall tritt die Versicherung in Vorleistung, um geschädigte Dritte zu schützen – die Zahlungen kann der Versicherer in dem Fall aber von Ihnen zurückverlangen. Seitens der Kfz-Versicherung sind Regressansprüche gesetzlich auf 5.000 Euro begrenzt.
Wird der Kfz-Haftpflichtschaden vorsätzlich herbeigeführt, um die Leistungen unrechtmäßig zu erhalten, handelt es sich um einen Versicherungsbetrug. Wird der Betrug nachgewiesen, haftet die Versicherung nicht. Außerdem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten, egal ob vorsätzlich oder unbewusst. Es drohen empfindliche Strafen sowie ein hohes finanzielles Eigenrisiko.
Wie kann ich die Kfz-Haftpflicht kündigen?
Du hast folgende Möglichkeiten, Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zu kündigen:
Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?
Erweiterungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
- Mallorca-Police
Die Mallorca-Police bietet einen Versicherungsschutz bei Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland an – und das bis zu den in Deutschland üblichen Deckungssummen. - Deckungssumme
Die meisten Versicherer bieten höhere Versicherungssummen an, als gesetzlich vorgeschrieben. Oftmals werden pauschal 100 Mio. Euro je Schadenfall vereinbart – bei Personenschäden maximal 15 Mio. pro Person. - Kfz-Schutzbrief
Ein Kfz-Schutzbrief kann zusätzlich zur Autoversicherung abgeschlossen werden. Dieser bietet Hilfe bei Unfällen oder Pannen – und das unentgeltlich. - Rabattschutz
Ein Rabattschutz bewahrt bei einem Unfall davor, in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden und somit höhere Beiträge zu zahlen. - Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall und handelt dabei grob fahrlässig, kann dies zu Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht führen. In einer Vertragsklausel kann der Versicherer auf die grobe Fahrlässigkeit verzichten.
Wichtige Leistungen der Kfz-Haftpflicht
- Reparaturkosten für das Fahrzeug des Unfallgegners
- Kosten für Abschlepp- und Mietwagen
- Schmerzensgeld bzw. lebenslange Rente für Unfallgegner
- Absicherung von Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police)
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
- Abwehr ungerechtfertigter oder überzogener Forderungen
- Absicherung deutlich über den gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht
Unsere Kunden haben uns das 11. Jahr in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsleistungen und Service schneiden wir hervorragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kundenbefragung sind. Die insgesamt höchste Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.
Häufige Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung hängen von individuellen Tarifmerkmalen ab und können deshalb nicht pauschal angegeben werden. Neben der Schadenfreiheitsklasse spielen auch die Typklasse, die Regionalklasse sowie Zusätze wie eine Werkstattbindung oder ein Rabattschutz eine Rolle für die Haftpflicht.
Mit unserem Kfz-Rechner kannst du die Kosten für die Kfz-Versicherung berechnen.
Die Schadenfreiheitsklasse gibt die Jahre an, in denen Du unfallfrei mit deinem Fahrzeug gefahren bist. Je höher deine Schadenfreiheitsklasse ist, desto höhere Rabatte werden gewährt und die Beiträge sinken. Wenn Du bereits 10 Jahre unfall- und schadenfrei gefahren bist, bist Du beispielsweise in der SF-Klasse 10.
In welcher Schadenfreiheitsklasse Du Dich befindest, kannst du in deinen Versicherungsunterlagen nachlesen. In der letzten Beitragsrechnung siehst Du, welche Rabatte Dir derzeitig in der Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt werden.
Werden Beiträge zur Auto-Haftpflichtversicherung nicht gezahlt, kann der Versicherungsschutz rückwirkend aufgehoben werden. Zudem wird das Fahrzeug behördlich stillgelegt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar. Selbstständige können sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung absetzen – Angestellte nur die Haftpflichtversicherung.
Wenn Du Dein Auto als Selbständiger beruflich nutzt, kannst Du die Ausgaben als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eintragen. Außerdem können Dienstreisen und Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden.
Als Arbeitnehmer kannst Du Deinen Arbeitsweg als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten angeben. Das Finanzamt rechnet mit 0,30 €/km – inbegriffen ist damit auch der anteilige Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung. Pauschal werden üblicherweise 230 Tage anerkannt.
In der Autoversicherung gibt es den sogenannten Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass der Versicherer den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern kann. Grundsätzlich muss eine Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Versicherung annehmen.
Gründe für eine Ablehnung der Kfz-Haftpflichtversicherung können zum Beispiel sein:
- Schlechte Bonität
- Verzug bei Bezahlung der Prämien
- Schadenhäufigkeit
Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Wenn kein schriftliches Kündigungsschreiben oder eine Sterbeurkunde beim Versicherer eingehen, übernehmen die Erben automatisch die Police. Die Bedingungen können an die persönlichen Voraussetzungen angepasst werden. Auch die Schadenfreiheitsklasse kann unter bestimmten Bedingungen übernommen werden.
Nein, bei einer Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese kann nur bei einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ausgewählt werden. Eine Selbstbeteiligung kommt nur bei Schäden am eigenen Fahrzeug in Frage.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden am eigenen Auto. Ein Hagelschaden musst Du demnach bei deiner Teilkaskoversicherung melden. Hast Du keine Teilkasko, musst Du den Schaden selbst bezahlen.
Wurde Dein Auto gestohlen, musst Du dies unverzüglich bei der Polizei melden. Auch die Kfz-Versicherung ist zu informieren. Wird das Fahrzeug nicht wiedergefunden, haftet die Teilkaskoversicherung. Die Pkw-Haftpflichtversicherung zahlt bei einem Diebstahl nicht.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
1
Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ),
35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung, www.disq.de, August 2024 -
2
Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.
Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.